hallo ignatius wenn du glaubhaft machen kannst, dass dein lebensmittelpunkt nach dem auslandaufenthalt immer noch in der...
hallo ignatius wenn du glaubhaft machen kannst, dass dein lebensmittelpunkt nach dem auslandaufenthalt immer noch in der schweiz sein wird, (z.b. weil du hier einen job hast oder eine beziehung oder eine wohnung), dann sollte das gesuch um verlängerung der frist eigentlich bewilligt werden. es ist nicht ratsam, die 6 monate zu überziehen ohne ein gesuch zu stellen.
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C Niederlassungsbewillung verlängern oder überziehen?
hallo ignatius wenn du glaubhaft machen kannst, dass dein lebensmittelpunkt nach dem auslandaufenthalt immer noch in der schweiz sein wird, (z.b. weil du hier einen job hast oder eine beziehung oder eine wohnung), dann sollte das gesuch um verlängerung der frist eigentlich bewilligt werden. es ist nicht ratsam, die 6 monate zu überziehen ohne ein gesuch zu stellen.
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