Ups, ja, du hast Recht, sorry! Wer Taggeld bezieht, ist Unfallversichert! Das verwirrt mich jetzt grad biz, denn ich habe mich...
Ups, ja, du hast Recht, sorry! Wer Taggeld bezieht, ist Unfallversichert! Das verwirrt mich jetzt grad biz, denn ich habe mich damals extra noch bei der Karankenkasse Unfallversichert... Und normalerweise überprüfe ich eigentlich schon, ob es nötig ist, bevor ich so was mache! ;-)
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Ach ja, der phöse, phöse Weizen ist die aktuelle Sau, die - nach den Eiern, dem Zucker und dem Fett - nun durchs Dorf getrieben wird.....
Also ich weiss ja nicht, auf welchem RAV genau die "gutefee" war - aber *eigentlich* ist es so dass: - "Ferien" nicht einfach am 2. Tag nach der Anmeldung genommen werden können! Anspruch auf 5 (und nicht mehr!) "kontrollfreien Tage", wie das korrekt heisst, hat man erst nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. - Die Arbeitssuchende Person ist NICHT Unfallversichert via RAV oder Arbeitslosenkasse, sondern muss SELBER Unfallversicherung bei der Karankenkasse anmelden.
"Zumutbare Arbeit" kommt i.d.R. nicht so schnell ins Spiel. Das ist bloss eine letzte Möglichkeit, wenn es absolut ausichtslos ist, dass ein Kandidat etwas im gesuchten resp. bisherigen Bereich findet (oder einen Traum hat, aber einfach nicht die Voraussetzungen dazu). Ausser vielleicht, wenn man eine "Generalistenausbildung" hat wie z.B. KV, da kann ich mit schon vorstellen, dass man sich nicht nur auf eine Branche fokussieren kann. Das finde ich aber auch in Ordnung, denn die Aufgabe des RAV ist es ganz klar, eine Stelle zu vermitteln - keinenfalls die TRAUMstelle! Dass es aber nicht nachhaltig ist, einen Kandidaten irgendwo hin zu schicken wo es nicht passt, ist denen i.d.R. auch klar. Als ich beim RAV gemeldet war, hat mich meine Beraterin weitestgehend in Ruhe gelassen, weil sie erstens nicht mal meinen Beruf verstanden hat, und zweitens gesehen hat, dass ich (bei einem relativ eibngeschränkten Angebot) aktiv suche und mich auf verschiedenen Kanälen bemühe. Ab & zu hat sie ein paar Vorschläge gemacht, diese konnte ich aber immer (mit guter Begründung!) ablehnen, wenn sie nicht passten.
Unfallversichert ist man nicht übers RAV, das muss man immer privat organisieren so lange man nicht arbeitet. I.d.R. ist man noch 30 Tage nach Kündigung durch den AG geschützt. Darüber muss dich aber der alte AG beim Austritt informieren.
oder Login über Facebook
rav ja oder nein
Ups, ja, du hast Recht, sorry! Wer Taggeld bezieht, ist Unfallversichert! Das verwirrt mich jetzt grad biz, denn ich habe mich damals extra noch bei der Karankenkasse Unfallversichert... Und normalerweise überprüfe ich eigentlich schon, ob es nötig ist, bevor ich so was mache! ;-)
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Was haben euch eure Eltern als Kind zu essen verboten und mit welcher Begründung?
Ach ja, der phöse, phöse Weizen ist die aktuelle Sau, die - nach den Eiern, dem Zucker und dem Fett - nun durchs Dorf getrieben wird.....
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Also ich weiss ja nicht, auf welchem RAV genau die "gutefee" war - aber *eigentlich* ist es so dass: - "Ferien" nicht einfach am 2. Tag nach der Anmeldung genommen werden können! Anspruch auf 5 (und nicht mehr!) "kontrollfreien Tage", wie das korrekt heisst, hat man erst nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. - Die Arbeitssuchende Person ist NICHT Unfallversichert via RAV oder Arbeitslosenkasse, sondern muss SELBER Unfallversicherung bei der Karankenkasse anmelden.
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"Zumutbare Arbeit" kommt i.d.R. nicht so schnell ins Spiel. Das ist bloss eine letzte Möglichkeit, wenn es absolut ausichtslos ist, dass ein Kandidat etwas im gesuchten resp. bisherigen Bereich findet (oder einen Traum hat, aber einfach nicht die Voraussetzungen dazu). Ausser vielleicht, wenn man eine "Generalistenausbildung" hat wie z.B. KV, da kann ich mit schon vorstellen, dass man sich nicht nur auf eine Branche fokussieren kann. Das finde ich aber auch in Ordnung, denn die Aufgabe des RAV ist es ganz klar, eine Stelle zu vermitteln - keinenfalls die TRAUMstelle! Dass es aber nicht nachhaltig ist, einen Kandidaten irgendwo hin zu schicken wo es nicht passt, ist denen i.d.R. auch klar. Als ich beim RAV gemeldet war, hat mich meine Beraterin weitestgehend in Ruhe gelassen, weil sie erstens nicht mal meinen Beruf verstanden hat, und zweitens gesehen hat, dass ich (bei einem relativ eibngeschränkten Angebot) aktiv suche und mich auf verschiedenen Kanälen bemühe. Ab & zu hat sie ein paar Vorschläge gemacht, diese konnte ich aber immer (mit guter Begründung!) ablehnen, wenn sie nicht passten.
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Unfallversichert ist man nicht übers RAV, das muss man immer privat organisieren so lange man nicht arbeitet. I.d.R. ist man noch 30 Tage nach Kündigung durch den AG geschützt. Darüber muss dich aber der alte AG beim Austritt informieren.
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