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ich bin also auch der meinung GANZ mühsam! ich hab nach ca. 20 sekunden aufgegeben, weil soooo wichtig scheint mir das magazin jetzt nicht zu sein, dass ich mich mit diesem technischen nerv-firlefanz rumschlage. da hol ich mir doch lieber einfach noch einen kaffee.
das ist auch im grossraumbüro immer wieder ein knaller! :) @ron: weniger wäre tatsächlich mehr! (aber bringt halt natürlich weniger kohle...) @trigor: links können schon länger nicht mehr gepostet werden @ron: warum eigentlich???
na ja, also ich denke das ist ziemlich viel heisse luft mit sehr wenig hintergrund. also ich mache mir deswegen keine sorgen, als bewohner der "ungläubigen hure" schweiz irgendwie gefährdet zu sein. ich gehe davon aus, dass auch die meisten islamisten einsehen, dass dieser typ einfach ein bisserl durchgeknallt und mediengeil ist; ich denke (hoffe!) dass den niemand wirklich ernst nimmt.
was ich eigentlich sagen wollte: informiere den vermieter unbedingt schon vor dem abgabetermin über deine änderungen (evtl. aucch sagen, wie viel das gekostet hat und ob es professionell gemacht wurde, belege abgeben usw.), nicht dass er es erst in dem moment erfährt wenn er schon in deiner wohnung steht zur abnahme...
@petra: diese frage kommt ziemlich spät - solche änderungen müssen immer unbedingt VORHER mit dem vermieter abgesprochen und schriftlich festgehalten werden! rein rechtlich kann der vermieter ganz klar verlangen, dass du die wohnung wieder in den ursprünglichen zustand versetzt, wenn du das ganze ohne explizite erlaubnis gemacht hast. wenn der vermieter allerdings vernünftig ist und ihr nicht im streit auseinander geht, wird er natürlich auch erkennen, dass es sich eigentlich um eine wertsteigerung handelt und es daher akzeptieren. falls du aber einen sehr eigenwilligen geschmack hast und einen pinken boden und hellgrüne wassehähne installiert hast, wird er es allerdings eher nicht akzeptieren....viel glück! :)
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ich bin also auch der meinung GANZ mühsam! ich hab nach ca. 20 sekunden aufgegeben, weil soooo wichtig scheint mir das magazin jetzt nicht zu sein, dass ich mich mit diesem technischen nerv-firlefanz rumschlage. da hol ich mir doch lieber einfach noch einen kaffee.
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das ist auch im grossraumbüro immer wieder ein knaller! :) @ron: weniger wäre tatsächlich mehr! (aber bringt halt natürlich weniger kohle...) @trigor: links können schon länger nicht mehr gepostet werden @ron: warum eigentlich???
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na ja, also ich denke das ist ziemlich viel heisse luft mit sehr wenig hintergrund. also ich mache mir deswegen keine sorgen, als bewohner der "ungläubigen hure" schweiz irgendwie gefährdet zu sein. ich gehe davon aus, dass auch die meisten islamisten einsehen, dass dieser typ einfach ein bisserl durchgeknallt und mediengeil ist; ich denke (hoffe!) dass den niemand wirklich ernst nimmt.
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liebster ron...
was ich eigentlich sagen wollte: informiere den vermieter unbedingt schon vor dem abgabetermin über deine änderungen (evtl. aucch sagen, wie viel das gekostet hat und ob es professionell gemacht wurde, belege abgeben usw.), nicht dass er es erst in dem moment erfährt wenn er schon in deiner wohnung steht zur abnahme...
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@petra: diese frage kommt ziemlich spät - solche änderungen müssen immer unbedingt VORHER mit dem vermieter abgesprochen und schriftlich festgehalten werden! rein rechtlich kann der vermieter ganz klar verlangen, dass du die wohnung wieder in den ursprünglichen zustand versetzt, wenn du das ganze ohne explizite erlaubnis gemacht hast. wenn der vermieter allerdings vernünftig ist und ihr nicht im streit auseinander geht, wird er natürlich auch erkennen, dass es sich eigentlich um eine wertsteigerung handelt und es daher akzeptieren. falls du aber einen sehr eigenwilligen geschmack hast und einen pinken boden und hellgrüne wassehähne installiert hast, wird er es allerdings eher nicht akzeptieren....viel glück! :)
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