Kommentare

@drama:
1. Steuern werden heute schon vorwiegend von Vermögenden bezahlt. Natürlich kann man der Meinung sein, sie sollen NOCH mehr zahlen. Faktisch geht eine noch höhere Vermögensstrafsteuer aber in Richtung Enteignung und stellt einen gefährlichen normativen Eingriff auf das Recht Vermögen besitzen zu dürfen dar.
2. Es bestünde kein Anlass zur Vermögensbildung mehr, wenn dieses nicht anderen Menschen vermacht werden könnte. Beispiel: Die Eltern von einer Person besitzen ein Einfamilienhaus und haben ihr Leben lang die Hypothek zurück bezahlt, um für ihre Kinder vorzusorgen und zahlen dafür entsprechend mehr Vermögenssteuern, als wenn sie eine hohe Hypothek belassen würden. Nun wird das Einfamilienhaus den Kindern überschrieben. Woher sollen die bitteschon die Erbschaftssteuer bezahlen? Das Vermögen ist durch nachhaltiges Wirtschaften im Eigenheim investiert und nicht liquide. Eine Erbschaft ist keine Schenkung. Was du propagierst ist eine gesellschaftsschädigende Ellbogengesellschaft unter hohen Schuldzinsen ohne Familienbande zu Gunsten einer hohen Staatsquote. Du bestätigst damit das oben erwähnte materialistische Weltbild der Linken. Bei den KMUs ist es ähnlich, die Kleinbetriebe sterben dann einfach aus, weil eine Liquidation quasi staatlich erzwungen würde.
Ferner ist deine Argumentation ohnehin absurd: Denn das Vermögen wurde vom Erblasser versteuert und wird vom Erbnehmer auch weiterhin versteuert. Gründe für eine Zusatzsteuer gibt es somit gar keine.
3. Der Begriff Chancengleichheit wurde bis anhin noch nicht auf einen Regress auf nachhaltiges und vorsorgendes Wirtschaften übertragen und stammt historisch ohnehin aus einer christlich motivierten Moralvorstellung heraus. Dieses religiöse und widernatürliche Egalisierungsstreben, und dessen Verhinderung des Nicht-Künstlichen aus ideologischen Gründen heraus, wurde bereits von Nietzsche scharf kritisiert.

@bluebalu: In Zürich sieht es wie folgt aus: Der Grenzsteuersatz für die Vermögenssteuer ist ab 2 Millionen (genauer: 2'060'000 Franken) steuerbarem Vermögen in der einfachen Staatssteuer 2.5 Promille (1). D.h. in den Gemeinden mit einem Steuerfuss von 100% oder mehr (also ca. drei Viertel der Zürcher Gemeinden, (2)) ginge es so wie es jetzt ist. Um auch die billigsten Gemeinden SGI-Kompatibel zu machen, müsste die 3-Promille-Progressionsstufe von 2.9 auf 2 Millionen verschoben werden, was für Leute mit einem steuerbaren Vermögen die Steuern um ca. 900 Franken erhöhen würde. Wenn man die unteren Progressionsstufen anpassen würde, könnte man die Sache auch so gestalten dass niemand mehr Steuern zahlen muss.
Fazit: Ja, es ist nicht ganz korrekt dass sich im Kanton Zürich nichts ändert. Die Änderung ist aber wie beschrieben sehr klein, und könnte kompensiert werden.
Quelle:
(1) Steuergesetz: www2.zhlex.zh.ch
(2) Steuerfüsse Kanton Zürich: www.steueramt.zh.ch

drama_free, nur zu :-)
ich hab bloss nichts mehr zur erbschaftssteuer gesagt, weils mir um ein generelleres argument ging. aber du bringst dieses argument wieder zurück: dass nämlich viele arten von steuern sinnvoller wären, als bloss die arbeit zu belasten.

Sorry, das war ein Fehler von mir, mein Beitrag war nicht zur Vermögenssteuer, sondern zur Frage von bluebalu nach der Berechtigung der Erbschaftssteuer gemeint - auch wenn pimp nicht über Erbschaftssteuer diskutieren will, erlaube ich mir diese nachträgliche Präzisierung.
Bluebalu, Du stellst die Legitimation der Erbschaftssteuer in Frage, weil er argumentiert, dass Vermögen damit zwei mal besteuert werden. Da liegst du aber falsch: Die Legimitation liegt im Ausgleich für mehr Chancengerechtigkeit (siehe mein Beitrag unten), ausserdem werden *Personen* besteuert, nicht Vermögen. Wenn eine Million Franken zuerst A gehören und der dies versteuert, und dann schenkt er die Million an B. Dann erhält B ein Einkommen, das er versteuern muss.

Sorry, das war ein Fehler von mir, mein Beitrag war nicht zur Vermögenssteuer, sondern zur Frage von bluebalu nach der Berechtigung der Erbschaftssteuer gemeint - auch wenn pimp nicht über Erbschaftssteuer diskutieren will, erlaube ich mir diese nachträgliche Präzisierung.
Bluebalu, Du stellst die Legitimation der Erbschaftssteuer in Frage, weil er argumentiert, dass Vermögen damit zwei mal besteuert werden. Da liegst du aber falsch: Die Legimitation liegt im Ausgleich für mehr Chancengerechtigkeit (siehe mein Beitrag unten), ausserdem werden *Personen* besteuert, nicht Vermögen. Wenn eine Million Franken zuerst A gehören und der dies versteuert, und dann schenkt er die Million an B. Dann erhält B ein Einkommen, das er versteuern muss.

Sorry, das war ein Fehler von mir, mein Beitrag war nicht zur Vermögenssteuer, sondern zur Frage von bluebalu nach der Berechtigung der *Erbschaftssteuer*. Bluebalu stellt die Legitimation der Erbschaftssteuer in Frage, weil er argumentiert, dass Vermögen damit zwei mal besteuert werden. Da liegst du aber falsch, bluebalu: Die legimitation liegt im Ausgleich für mehr Chancengerechtigkeit (siehe mein Beitrag unten), ausserdem werden Personen besteuert, nicht Vermögen. Wenn eine Million Franken zuerst A gehören und der dies versteuert, und dann schenkt er die Million an B. Dann erhält B ein Einkommen, das er versteuern muss.

Ewyler: Falsch: "Bei der Vermögenssteuer müssten 14 Kantone (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, AI, AR, SO, SG, GR, TG) in allen Gemeinden und 2 weitere (SH, AG) mindestens in einzelnen Gemeinden die Steuersätze für alleinstehende Personen mit Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken erhöhen."
Quelle: www.vimentis.ch

Es geht sowohl um die Einkommens- wie auch um die Vermögenssteuer. Dass die Belastung der Unternehmer nach Annahme der Initiative zu gross wäre ist ein absurdes Argument: Denn in sehr vielen Kantonen (u.a. Zürich) würde sich die Steuerbelastung nicht ändern. Und wir haben ja hier viele florierende Unternehmen und Unternehmer.

Pimp: Um Milliardenkonzerne geht es hier nicht, sondern um KMUs. Klar, wird es Arbeitsplätze kosten, wenn neu höhere Vermögenssteuern auf in Maschinen und Fahrzeuge investierte Gelder gezahlt werden müssen, es sei denn, du kannst mir sagen, wo eine Firma ohne Liquidität die 50'000.- nun herzaubern soll. Auch Nachfolgelösungen werden damit erschwert, weil der Cash Flow schnell mal weniger interessant als das Angestellten-Verhältnis wird. Das IST Realpolitik.

bluebalu: also ich habe, trotz bescheidenem Wissen im Steuerrecht, verstanden, auf was du hinaus wolltest. im Gegensatz zu drama-free-area, welche am springenden Punkt vorbeisurft. doch ohne genaue Zahlen von einigen Beispielen, nehme ich dazu keine Stellung. und sowieso, weil es so schön war noch einmal:
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"ich mache mir überhaupt kein schlechtes Gewissen mit meinem bescheidenen Wissen im Steuerrecht abgestimmt zu haben. sogar Experten sind sich völlig unschlüssig. gemäss einem Journalisten der NZZ höre man zurzeit jede Antwort oder These, die man haben will."

@bluebalu: Für einge Vermögenssteuer gibt es sehr wohl noch einen Anlass.
1. Steuern werde in der Schweiz bezahlt nach Vermögen (im Sinne von können, wer viel hat, steuert mehr bei) - deshalb zahlt jemand, der ein grosses Vermögen hat auch mehr Steuern, trägt nach seinem finanziellen Vermögen eine grösseren Teil der (demokratisch legitimierten) Ausgaben.
2. Vermögen gehört einer Person, nicht einem Familienstamm. Wenn eine Person stirbt, dann geht deren Vermögen auf eine andere Person über. Diese Person hat einen grossen Vermögenszuwachs, ohne etwas dafür tun zu müssen. Ganz unabhängig, ob jemand anderes auf diesem Vermögen schon Steuern bezahlt hat, das Vermögen gehörte vorher jemandem anderes.
3. Erbschaftssteuer ist die wohl liberalste Steuer, die es gibt. Weil diejenige Person, deren Vermögen besteuert wird, dies nicht mehr kümmert, weil sie nämlich tot ist (siehe 2.) UND weil diese Steuer dem Prinzip der Chancengleichheit, das in unserer Gesellschaft und Kultur verankert ist, ein klein wenig Hilfe verschafft: In dem nämlich stark privilegierte Leute, die dies alleine durch ihre Geburt sind und die durch den Tod des Erblassers ohne eigenes Dazutun zu Vermögen kommen, einen Teil davon abgeben, der, durch den Umverteilungsmechanismus unseres Steuersystems, den nicht-privilegierten zu Gute kommt.

@bluebalu: Für einge Vermögenssteuer gibt es sehr wohl noch einen Anlass.
1. Steuern werde in der Schweiz bezahlt nach Vermögen (im Sinne von können, wer viel hat, steuert mehr bei) - deshalb zahlt jemand, der ein grosses Vermögen hat auch mehr Steuern, trägt nach seinem finanziellen Vermögen eine grösseren Teil der (demokratisch legitimierten) Ausgaben.
2. Vermögen gehört einer Person, nicht einem Familienstamm. Wenn eine Person stirbt, dann geht deren Vermögen auf eine andere Person über. Diese Person hat einen grossen Vermögenszuwachs, ohne etwas dafür tun zu müssen. Ganz unabhängig, ob jemand anderes auf diesem Vermögen schon Steuern bezahlt hat, das Vermögen gehörte vorher jemandem anderes.
3. Erbschaftssteuer ist die wohl liberalste Steuer, die es gibt. Weil diejenige Person, deren Vermögen besteuert wird, dies nicht mehr kümmert, weil sie nämlich tot ist (siehe 2.) UND weil diese Steuer dem Prinzip der Chancengleichheit, das in unserer Gesellschaft und Kultur verankert ist, ein klein wenig Hilfe verschafft: In dem nämlich stark privilegierte Leute, die dies alleine durch ihre Geburt sind und die durch den Tod des Erblassers ohne eigenes Dazutun zu Vermögen kommen, einen Teil davon abgeben, der, durch den Umverteilungsmechanismus unseres Steuersystems, den nicht-privilegierten zu Gute kommt.

@bluebalu: sorry, ich war unachtsam. ich mache mir überhaupt kein schlechtes Gewissen mit meinem bescheidenen Wissen im Steuerrecht abgestimmt zu haben. sogar Experten sind sich völlig unschlüssig. gemäss einem Journalisten der NZZ höre man zurzeit jede Antwort oder These, die man haben will.

bluebalu, es ist beinahe schon ein klassiker, dass alles, was den arbeitnehmern und mittelständlern nützt, mit dem argument bekämpft wird: "es wird arbeitsplätze kosten". ein klassisches angst-mach argument. die basler pharmafirmen machen die grössten mia-gewinne, und bauen zurzeit trotzdem tausende arbeitsplätze ab, obwohl sie ja keinen grund hätten. handkehrum sind die letzten jahre jährlich 100'000 arbeitskräfte aus dem ausland in die schweiz gezogen, so unattraktiv kanns wohl nicht sein. mein vorschlag: weniger angstmache, mehr realpolitik.

@piipaapooo: Deshalb habe ich auch PRIMÄR geschrieben. Weil von der Vermögenssteuer viel mehr betroffen sind. "Hm, das Steuerrecht und die Politik an sich sind nicht meine Lieblingsbeschäftigungen." - Tja, vielleicht sollte man unmündige Personen, die sich der Tragweiter ihrer Aktionen nicht bewusst sind, lieber nicht unsere Demokratie verzerren lassen...