Hier findest du auch viele gute Informationen:...
Hier findest du auch viele gute Informationen: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/wirtschaft-arbeit/stellensuchende-arbeitslose/arbeitslos-was-nun/habe-ich-anspruch-auf-arbeitslosenentschaedigung?jumpto=MjIzMzc0Mi9lYzU5MTI3NS0yZDU2LTRiNmUtYTkxYS1mYWQ2ZGFhMThmZWU
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@Trojaner: was stimmt nicht an meiner Aussage? Der Unterschied liegt daran: hat man gekündigt oder wurde man gekündigt. Von einer Karenzzeit beim RAV habe ich noch nie was gehört. Vielleicht magst du das genauer erklären? Danke.
Ignatius: bist du das erste Mal beim RAV? PDF= Arbeitbemühungen. Findest du alles online und kannst du herunterladen. Das mit der Karenzzeit weiss ich nicht. Informiere dich beim RAV. Ich kam im 2004 und 2011 von mehrmonatigen Reisen zurück und hatte die 60 Sperrtage. Beim 2. Mal nicht, da wurde ich von der Bude gekündigt. Da bekam ich 5 oder 10 Tage Sperrtage (bin nicht mehr sicher. Ist lange her). Wie gesagt, am Besten rufst du beim RAV an, mit all deinen Fragen und Unklarheit oder recherchierst auf der Seite vom RAV & AWA.
Hi RAV hat Vorgaben die von der AWA vorgegeben sind. Du musst schon 3 Monate Arbeitsbemühungen VOR der Anmeldung vorweisen. Dh. während den letzten 3 Monate während du reist, muss du dich schon Bemühungen und das PDF ausfüllen. Es gilt übrigens auch, wenn du z. B. dein Netzwerk (z. B. Freunde, ehemalige Arbeitgeber etc.) fragst, ob sie was wissen. Natürlich sollte es ein guter Mix sein. . Dich anzumelden während deiner Reise geht nicht. 1. Musst du ziemlich zeitnah zu deinem ersten Termin vor antraben und 2. musst du zurück sein, damit du auch gleich "vermittelbar" wärst... . Ich würde mich ca. 1 Tag vor deiner Rückreise anmelden. Wenn du gleich einen "guten Eindruck" machen willst, auch schon all die E-Learning ausführen/ausfüllen. Du zeigst somit deine Bemühungen. . Wenn du gut argumentierst, könntest du auch weniger als die 60 Tage bekommen. Nach welchem Massstab dies definiert ist, ist mir immer noch ein Rätsel. . Ein Argument könnte z. B. sein, dass du dich im Job/Betrieb nicht wohl gefühlt hat, unterfordert/überfordert warst oder eine neue Herausforderung suchst. Um Klarheit darüber zu bekommen, hast dir deshalb eine Auszeit benommen, um für dich herauszufinden, was du beruflich machen willst. . wünsche dir eine tolle Reise und inspirierende Begegnungen. viele grüsse
Unentgeltliche Beratung im K4: Hallo Miriam, Erstmals, wünsche ich dir eine gute Besserung und gutes Heilen
ACHTUNG: Das verlängert aber die Kündigungsfrist jeweils um 1 Monat.
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Arbeitslosengeld nach Sabbatical
Hier findest du auch viele gute Informationen: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/wirtschaft-arbeit/stellensuchende-arbeitslose/arbeitslos-was-nun/habe-ich-anspruch-auf-arbeitslosenentschaedigung?jumpto=MjIzMzc0Mi9lYzU5MTI3NS0yZDU2LTRiNmUtYTkxYS1mYWQ2ZGFhMThmZWU
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Arbeitslosengeld nach Sabbatical
@Trojaner: was stimmt nicht an meiner Aussage? Der Unterschied liegt daran: hat man gekündigt oder wurde man gekündigt. Von einer Karenzzeit beim RAV habe ich noch nie was gehört. Vielleicht magst du das genauer erklären? Danke.
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Arbeitslosengeld nach Sabbatical
Ignatius: bist du das erste Mal beim RAV? PDF= Arbeitbemühungen. Findest du alles online und kannst du herunterladen. Das mit der Karenzzeit weiss ich nicht. Informiere dich beim RAV. Ich kam im 2004 und 2011 von mehrmonatigen Reisen zurück und hatte die 60 Sperrtage. Beim 2. Mal nicht, da wurde ich von der Bude gekündigt. Da bekam ich 5 oder 10 Tage Sperrtage (bin nicht mehr sicher. Ist lange her). Wie gesagt, am Besten rufst du beim RAV an, mit all deinen Fragen und Unklarheit oder recherchierst auf der Seite vom RAV & AWA.
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Arbeitslosengeld nach Sabbatical
Hi RAV hat Vorgaben die von der AWA vorgegeben sind. Du musst schon 3 Monate Arbeitsbemühungen VOR der Anmeldung vorweisen. Dh. während den letzten 3 Monate während du reist, muss du dich schon Bemühungen und das PDF ausfüllen. Es gilt übrigens auch, wenn du z. B. dein Netzwerk (z. B. Freunde, ehemalige Arbeitgeber etc.) fragst, ob sie was wissen. Natürlich sollte es ein guter Mix sein. . Dich anzumelden während deiner Reise geht nicht. 1. Musst du ziemlich zeitnah zu deinem ersten Termin vor antraben und 2. musst du zurück sein, damit du auch gleich "vermittelbar" wärst... . Ich würde mich ca. 1 Tag vor deiner Rückreise anmelden. Wenn du gleich einen "guten Eindruck" machen willst, auch schon all die E-Learning ausführen/ausfüllen. Du zeigst somit deine Bemühungen. . Wenn du gut argumentierst, könntest du auch weniger als die 60 Tage bekommen. Nach welchem Massstab dies definiert ist, ist mir immer noch ein Rätsel. . Ein Argument könnte z. B. sein, dass du dich im Job/Betrieb nicht wohl gefühlt hat, unterfordert/überfordert warst oder eine neue Herausforderung suchst. Um Klarheit darüber zu bekommen, hast dir deshalb eine Auszeit benommen, um für dich herauszufinden, was du beruflich machen willst. . wünsche dir eine tolle Reise und inspirierende Begegnungen. viele grüsse
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Dringend Hilfe zu Karenztagen
Unentgeltliche Beratung im K4:
Hallo Miriam, Erstmals, wünsche ich dir eine gute Besserung und gutes Heilenmitdiskutieren
Dringend - kann jemand Arbeitsrechtsanwalt*in empfehlen?
ACHTUNG: Das verlängert aber die Kündigungsfrist jeweils um 1 Monat.
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