Hoi Jeder Mensch im Seniorenalter in der CH kann auch Hilflosenentschädigung beantragen. Dies hat nichts mit dem Vermögen zu...
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Betreuende Angehörige
Hoi Jeder Mensch im Seniorenalter in der CH kann auch Hilflosenentschädigung beantragen. Dies hat nichts mit dem Vermögen zu tun. Hier geht es um die Würde des Menschen. Ich habe dies für meine Eltern auch gemacht. Ergänzungsleistungen: mit dem neuen Gesetz, das das Stimmvolk angenommen hat, muss nun zuerst das Vermögen aufgebraucht werden. Erst ab ca. 50'000 Vermögen können dann Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. Auch müssen sie nach dem Tod je nach Vermögensstand zurückbezahlt werden. Es gibt auch noch Sozialhilfe .... wenn nichts mehr läuft. Mir hat die pro Senectute sehr geholfen. Regula
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