@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich...
@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich meldest und behauptest, das seist nicht Du gewesen, dann wird die Busse im System gelöscht, fertig, weil die haben dann keine gesetzliche Möglichkeit mehr, Dich zu belangen. (2) Rechtlich gesehen hat das schon seine Ordnung, das mit der Busse und der Erhöhung/Verzeigung/Registrierung im Wiederholungsfall, etc, da kannst Du nichts machen. Wobei, was ich hier gelesen habe, dass jemand für Mehraufwand 50.- Franken bezahlen musste, da bin ich mir sicher, dass kein Gericht dies bestätigen würde, hierfür gibt es keine Grundlage. Aber man muss eben den Nerv und die Zeit haben, sich zur Wehr zu setzen.
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Tipp für alle (Velo-) 'Schwarfahrer', falls man erwischt wird: 1: Sich kooperativ verhalten, nicht 'meckern', Reue zeigen (Zweck: Kontrolleur wird nicht misstrauisch). 2: Persönliches Abo (falls vorhanden) und/oder ID zeigen. 3: Bussen-Zettel unterschreiben (GANZ WICHTIG: hier nicht die offizielle Unterschrift verwenden, die auf der ID und/oder Abo ist; jeder hat ja noch so eine Kürzel-Unterschrift oder eine, die einfach ein bisschen anders aussieht... 4: Brief mit Busse kommt nach hause. 5: Kontakt-Angaben auf der Busse beachten, anrufen und sagen, dies wäre man nicht gewesen. 6: Busse muss nicht bezahlt werden; gemäss einem im Kanton Zürich ergangenen Gerichtsurteil ist die Art und Weise, wie die Kontrolleure die Personalien aufnehmen nicht 'gerichtsfest'; das heisst, falls Ihr behauptet, Ihr seid dies nicht gewesen, dann kann euch niemand etwas anhaben. Das Aufnehmen der Personalien ist ein Verfahren, an das die Gerichte hohe Anforderungen stellen und es genügt eben nicht, einfach nur mal schnell die ID zu zeigen und einen 'Chribbel' hinzumachen. Die SBB/ZVV/VBZ etc. wissen dies und so kommen wir alle davon. Diese Methode funktioniert, wurde getestet.
Der Mensch muss sich messen; Anzahl Franken auf dem Bankkonto, erhaltene SMS pro Tag, Sexkontakte pro Zeiteinheit, Abende nicht alleine zuhause, gestählte Muskel im Körper, eingenommene und verbrannte Kalorien pro Tag. Mit dem sozialen Umfeld verhält es sich wie mit dem männlichen Geschlechtsorgan; jeder hat ein 20cm langes Teil, aber nachmessen darf natürlich niemand. Falls also jemand nur 15cm hat, scheint er wohl nicht der Norm zu entsprechen, übertrifft sie aber wohl doch noch bei weitem. Langer rede kurzer Sinn: Es gibt keine Norm, nichts ist normal und schon gar nicht unsere Gesellschaft, die ist höchstens krank.
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@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich meldest und behauptest, das seist nicht Du gewesen, dann wird die Busse im System gelöscht, fertig, weil die haben dann keine gesetzliche Möglichkeit mehr, Dich zu belangen. (2) Rechtlich gesehen hat das schon seine Ordnung, das mit der Busse und der Erhöhung/Verzeigung/Registrierung im Wiederholungsfall, etc, da kannst Du nichts machen. Wobei, was ich hier gelesen habe, dass jemand für Mehraufwand 50.- Franken bezahlen musste, da bin ich mir sicher, dass kein Gericht dies bestätigen würde, hierfür gibt es keine Grundlage. Aber man muss eben den Nerv und die Zeit haben, sich zur Wehr zu setzen.
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Tipp für alle (Velo-) 'Schwarfahrer', falls man erwischt wird: 1: Sich kooperativ verhalten, nicht 'meckern', Reue zeigen (Zweck: Kontrolleur wird nicht misstrauisch). 2: Persönliches Abo (falls vorhanden) und/oder ID zeigen. 3: Bussen-Zettel unterschreiben (GANZ WICHTIG: hier nicht die offizielle Unterschrift verwenden, die auf der ID und/oder Abo ist; jeder hat ja noch so eine Kürzel-Unterschrift oder eine, die einfach ein bisschen anders aussieht... 4: Brief mit Busse kommt nach hause. 5: Kontakt-Angaben auf der Busse beachten, anrufen und sagen, dies wäre man nicht gewesen. 6: Busse muss nicht bezahlt werden; gemäss einem im Kanton Zürich ergangenen Gerichtsurteil ist die Art und Weise, wie die Kontrolleure die Personalien aufnehmen nicht 'gerichtsfest'; das heisst, falls Ihr behauptet, Ihr seid dies nicht gewesen, dann kann euch niemand etwas anhaben. Das Aufnehmen der Personalien ist ein Verfahren, an das die Gerichte hohe Anforderungen stellen und es genügt eben nicht, einfach nur mal schnell die ID zu zeigen und einen 'Chribbel' hinzumachen. Die SBB/ZVV/VBZ etc. wissen dies und so kommen wir alle davon. Diese Methode funktioniert, wurde getestet.
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langweilig sein
Der Mensch muss sich messen; Anzahl Franken auf dem Bankkonto, erhaltene SMS pro Tag, Sexkontakte pro Zeiteinheit, Abende nicht alleine zuhause, gestählte Muskel im Körper, eingenommene und verbrannte Kalorien pro Tag. Mit dem sozialen Umfeld verhält es sich wie mit dem männlichen Geschlechtsorgan; jeder hat ein 20cm langes Teil, aber nachmessen darf natürlich niemand. Falls also jemand nur 15cm hat, scheint er wohl nicht der Norm zu entsprechen, übertrifft sie aber wohl doch noch bei weitem. Langer rede kurzer Sinn: Es gibt keine Norm, nichts ist normal und schon gar nicht unsere Gesellschaft, die ist höchstens krank.
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