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Wohnungssuche mit Eintrag im Betreibungsregister
Die Information von bluebalu ist falsch: es besteht keinerlei Verpflichtung oder Rechtsanspruch, eine zu Recht erfolgte Betreibung (keine Zahlung vorhanden zum Zeitpunkt der Einleitung) nach Zahlung löschen zu lassen.
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Wohnungssuche mit Eintrag im Betreibungsregister
Abgesehen von den bisherigen Vorschlägen (ein Rückzug einer Betreibung macht dem Gläubiger noch mehr Umtriebe...) ist es in solchen Fällen schlicht und einfach empfehlenswert, einen kurzen Begleitbrief mit Erläuterung der Situation der Wohnungsbewerbung beizulegen. Betreiben kann ja jeder jeden, das kann mal passieren. Nach zwei Jahren wird ein Betreibungsregistereintrag so oder so wieder gelöscht. Sicherlich ist es ein gewisses Handicap, wenn noch zahlreiche andere Bewerbungen mit sauberem Betreibungsauszug auf der Pultplatte liegen. Nur: ein sympathischer, offener, ehrlicher Wohnungsbewerber, auch mit Eintrag in BA, wird einem unsympathischen, mühsamen, aufsässigen etc. etc. vorgezogen! Das sage ich hier als Immobilienfachmann von PRoLiegenschaften GmbH mit langjähriger Erfahrung (nein, betreue keine Objekte in Winterthur...). Viel Erfolg, mit welcher Methode auch immer.
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