Hallo Micatone Die besten Infos bekommst du, wenn du beim zuständigen Gesundheitsamt deines Zielbundeslandes in Deutschland...
Hallo Micatone Die besten Infos bekommst du, wenn du beim zuständigen Gesundheitsamt deines Zielbundeslandes in Deutschland anrufst, deine Situation schilderst und ganz konkret nachfragst. So habe ich auch meine Antworten bekommen. Als deutscher mit Aufenthaltsbewilligung darf ich in beide Staaten einreisen. Die Quarantäne gilt für die Dauer deines Aufenthalts. Also bei drei Tagen Besuch bleibst du drei Tage bei deinem Bruder zuhause. Danach reist du normal wieder ab. Niemand zwingt dich, die 10 Tage zu bleiben (das wäre auch Freiheitsberaubung). Die Verkürzung bzw die vollen 10 Tage sind erst relevant, wenn du länger bleibst. Aktuell muss man bei der Reise mit dem Flugzeug einen Test machen/vorlegen. Nach Deutschland fliegend kannst du den Test am Flughafen nachholen (Centogene ist mit 69€ das günstigste, was ich für einen PCR Test gefunden habe). Nachholen heisst konkret, dass das Ergebnis 48h nach Einreise vorliegen muss. Bei der Rückreise muss man den Test vor dem Boarding vorzeigen. Wenn du deine Reise so legst, dass du zwischen Test (Probenentnahme) und Boarding des Rückfluges innerhalb 72h bleibst, kannst du den Besuch mit nur einem Test machen. Die 72h sind das maximale Alter eines (negativen) PCR Tests, welchen die Schweiz für die Einreise akzeptiert. Dann musst du noch die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland und auch neuerdings die Schweiz machen. Die Links findet Google. Das wird an deutschen Flughäfen kontrolliert. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Dir und deinem Bruder alles Gute.
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Grenzübertritt in diesen Zeiten
Hallo Micatone Die besten Infos bekommst du, wenn du beim zuständigen Gesundheitsamt deines Zielbundeslandes in Deutschland anrufst, deine Situation schilderst und ganz konkret nachfragst. So habe ich auch meine Antworten bekommen. Als deutscher mit Aufenthaltsbewilligung darf ich in beide Staaten einreisen. Die Quarantäne gilt für die Dauer deines Aufenthalts. Also bei drei Tagen Besuch bleibst du drei Tage bei deinem Bruder zuhause. Danach reist du normal wieder ab. Niemand zwingt dich, die 10 Tage zu bleiben (das wäre auch Freiheitsberaubung). Die Verkürzung bzw die vollen 10 Tage sind erst relevant, wenn du länger bleibst. Aktuell muss man bei der Reise mit dem Flugzeug einen Test machen/vorlegen. Nach Deutschland fliegend kannst du den Test am Flughafen nachholen (Centogene ist mit 69€ das günstigste, was ich für einen PCR Test gefunden habe). Nachholen heisst konkret, dass das Ergebnis 48h nach Einreise vorliegen muss. Bei der Rückreise muss man den Test vor dem Boarding vorzeigen. Wenn du deine Reise so legst, dass du zwischen Test (Probenentnahme) und Boarding des Rückfluges innerhalb 72h bleibst, kannst du den Besuch mit nur einem Test machen. Die 72h sind das maximale Alter eines (negativen) PCR Tests, welchen die Schweiz für die Einreise akzeptiert. Dann musst du noch die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland und auch neuerdings die Schweiz machen. Die Links findet Google. Das wird an deutschen Flughäfen kontrolliert. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Dir und deinem Bruder alles Gute.
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