hej! du musst a) arbeit suchen während des „absitzens“, b) werden die einstelltage indv. definiert, aus welchen gründen...
hej! du musst a) arbeit suchen während des „absitzens“, b) werden die einstelltage indv. definiert, aus welchen gründen hast du gekündigt und so wird angeschaut.. c) damit du nicht zusätzlich straftage bekommst musst du nachweisen, dass du die letzten 3mt vor anmeldung dich beworben hast. d) wichtigstes: du musst mind. 12mt lohn in den letzten 24mt vor anmeldung vorweisen. sonst bist du sowieso nicht bezugsberechtigt. e) du kannst dich nicht vor dem sab. anmelden, da du in der kontrollierten zeit zuerst mal in ch bleiben musst, bis du deine ersten rav-ferien bekommst (nach 60d bewerbe 5d ferien) hoffe hilft weiter.
mitdiskutieren
oder Login über Facebook
Arbeitslosengeld nach Sabbatical
hej! du musst a) arbeit suchen während des „absitzens“, b) werden die einstelltage indv. definiert, aus welchen gründen hast du gekündigt und so wird angeschaut.. c) damit du nicht zusätzlich straftage bekommst musst du nachweisen, dass du die letzten 3mt vor anmeldung dich beworben hast. d) wichtigstes: du musst mind. 12mt lohn in den letzten 24mt vor anmeldung vorweisen. sonst bist du sowieso nicht bezugsberechtigt. e) du kannst dich nicht vor dem sab. anmelden, da du in der kontrollierten zeit zuerst mal in ch bleiben musst, bis du deine ersten rav-ferien bekommst (nach 60d bewerbe 5d ferien) hoffe hilft weiter.
mitdiskutieren