Hallo... 1. Eine Krankschreibung kann ihr später nicht nachteilig werden, da es im Zeugnis nicht erwähnt werden darf (es sei...
Hallo... 1. Eine Krankschreibung kann ihr später nicht nachteilig werden, da es im Zeugnis nicht erwähnt werden darf (es sei denn sie war mehrheitlich während der Anstellung krank) und wenn sie ihre Referenz gut aussucht besteht da auch kein Risiko. Zudem sind die "Kosten" eines Burn-outs für sie wesentlich höher! 2. Die Kündigung wird unterbrochen und um die Dauer der Krankheit verlängert, da der Arbeitgeber gekündigt hat. 3. Ich empfehle euch mit Gudrun Österreicher (Partnerin bei burckhardt AG) Kontakt aufzunehmen. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und eine sehr besonnene Person. Sie könnte euch sagen, ob es sich zu prozessieren lohnt eben wegen Beweisschwierigkeiten, Kosten, etc. Ich hoffe, das hilft. Und alles Gute für deine Freundin!
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Dringend - kann jemand Arbeitsrechtsanwalt*in empfehlen?
Hallo... 1. Eine Krankschreibung kann ihr später nicht nachteilig werden, da es im Zeugnis nicht erwähnt werden darf (es sei denn sie war mehrheitlich während der Anstellung krank) und wenn sie ihre Referenz gut aussucht besteht da auch kein Risiko. Zudem sind die "Kosten" eines Burn-outs für sie wesentlich höher! 2. Die Kündigung wird unterbrochen und um die Dauer der Krankheit verlängert, da der Arbeitgeber gekündigt hat. 3. Ich empfehle euch mit Gudrun Österreicher (Partnerin bei burckhardt AG) Kontakt aufzunehmen. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und eine sehr besonnene Person. Sie könnte euch sagen, ob es sich zu prozessieren lohnt eben wegen Beweisschwierigkeiten, Kosten, etc. Ich hoffe, das hilft. Und alles Gute für deine Freundin!
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