Kommentare

Glauben macht selig, sagt auch der Pabst...
Anstatt polemische und falsche Postings zu verfassen, würdest Du Pimp (was für ein treffender Name...) gescheiter was Korrektes, Produktives und sachlich Fundiertes zur Diskussion beitragen.

pass auf, peter ruegg ist ein lobbyist der hauseigentümer und vermieter.
der hat sich hier schon so verächtlich über die 'nervigen', 'faulen' und 'frechen' mieter geäussert, dass du ihn in deiner lage besser ignorierst.

Hallo dolls
Um was geht es eigentlich genau? Um ein Problem von Dir mit Deiner Versicherung oder um eine Deiner Meinung nach zu hoche Instandstellungskostenrechnung?
Um Kosten für einen mieterseitig zu tragenden Schaden weiterverrechnen zu können, muss dieser nicht zwingend behoben werden, wenn dies entweder nicht möglich (z.B. keine ET mehr lieferbar) oder aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dann wird ein Minderwert verrechnet und für diesen gibt's natürlich keine Handwerkerrechnung.
Aehnlich kann es sich bei Schäden an den Wänden, Türen, Decken etc. verhalten. So macht es je nach Zustand und Kostenteilung keinen Sinn, Wände, Decke oder was auch immer einfach neu zu streichen, damit neu gestrichen ist und eine Rechnung vom Handwerker gemacht werden kann. Genau in so einem Falle kann eine Offerte oder eine frühere Rechnung, allenfalls angepasst auf das heutige Preisniveau, für diese Arbeiten als Verrechnungsgrundlage beigezogen werden.
All dies sollte wohl auch die Versicherung wissen...! Andernfalls wäre es wohl an der Zeit, diese zu wechseln...
Zur Instandstellungskostenrechnung: entscheidend ist ja nicht die Höhe, sondern ob die verrechneten Posten und Kosten / -anteile korrekt sind.
Also hoffentlich jetzt alles klarer? Mit Gruss.

wenn du sagst: "Die Versicherung wollte die Malerrechnung sehen"
welche versicherung wollte die sehen?

Melde dich bei deiner regionalen Schlichtungsbehörde. Sie bietet kostenlose Rechtsberatungen in Mietrechtsfragen an - so zumindest im Kanton Bern.

Aber hallo - dann ist die Rechnung ja jetzt vorhanden und kann der Versicherung präsentiert werden, nicht? Was die Schlussabrechnung selbst betrifft, gibt es ja genügend Infos beim Mieterverband (freundlicherweise sogar für Nicht-Mitglieder): mieterverband.ch
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