@diarama: laute töne sollte man nur von sich geben, wenn man seiner sache sicher ist. das soll jetzt nicht besserwisserisch...
@diarama: laute töne sollte man nur von sich geben, wenn man seiner sache sicher ist. das soll jetzt nicht besserwisserisch klingen, und wenn es das dennoch tut, dann entschuldige ich mich schon jetzt. die lage ist aber die folgende: tatsächlich spricht das gesetz nur von einem besuchsrecht. jedem recht steht begriffsnotwendig aber eine pflicht gegenüber. wird einem elternteil ein besuchsrecht eingeräumt, so ergibt sich zum einen eine pflicht seitens des kindes und ebenso seitens des obhutsberechtigten elternteils (ich verwende gewollt geschlechtsneutrale begriffe). man spricht deshalb auch von einem gegenseitigen bzw. reziproken besuchsrecht, was sich unmittelbar aus art. 273 zbg ergibt. die uno-konvention über die rechte der kinder weist darauf hin, dass auch ein recht darauf besteht, besucht zu werden. auch damit wird "auf der anderen seite" eine pflicht begründet zu besuchen. ob dies in der praxis durchführbar oder eine zwangsweise durchführung sinnvoll wäre, ist eine völlig andere frage. apropos praxis: ich habe von berufs wegen mindestens 300 ehen geschieden und in etwa 150 fällen ein getrenntleben geregelt. wenn es zu problemen mit den kindern kommt, sind meist beide elternteile gleichermassen dafür verantwortlich. immerhin ein lichtblick: von diesen über 300 scheidungen liefen mindestens 80 % absolut problemlos ab.
mitdiskutieren
Weiss der Arbeitgeber, dass das hier geschrieben wurde? Für ein Restaurant dieser Art wäre eine etwas - wenn überhaupt - weniger emotionale und stilistisch sicherere Antwort wohl bessere PR gewesen. An den Grundsatz "any press is good press" habe ich noch nie geglaubt.
@engel... ja, bei den italos gab's auch grosse diskussionen (im stile - vater zur tochter: "einen italiener bringst du mir ja nicht nach hause...") und wie ist es heute? und trotzdem einen unterschied: deutsche sind laut (neutral gewertet ;-). du liegst auf der saffa-insel und hörst nur hochdeutsch... ist das, weil auf der saffa-insel nur deutsche liegen? rhetorische frage :-)) hehe
Trotz grösstem Verständnis für die Situation bei schlechter Gesundheit: Die Abstimmung vom letzten Sonntag hätte diesbezüglich keine Verbesserung gebracht, betraf die Einheitskasse doch lediglich die Grundversicherung und nicht die Zusatzversicherung. Also selbst bei einer Annahme hätte die Krankenkasse aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit eine Person ablehnen dürfen. Zur Grundversicherung haben heute alle Zugang, das wäre natürlich mit der Einheitskasse ebenfalls so gewesen. Noch etwas zu den Zusatzversicherungen: Dass gewisse Therapien nicht in der Grundversicherung enthalten sind, ist nicht eine Frage des Geldes oder der Krankenkassen, sondern der Politik. Diese hat es in der Hand und bestimmt, welche Leistungen von den Leistungserbringern erbracht und von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Bezüglich dieser Leistungen besteht denn auch kein Wettbewerb. Und schliesslich: Sozial an der Einheitskasse wäre nicht der Leistungsumfang gewesen, sondern die Abschaffung der Kopfprämie! Auf die Gesundheit oder Genesung!
oder Login über Facebook
kinderlos und schon mitte dreissig
@diarama: laute töne sollte man nur von sich geben, wenn man seiner sache sicher ist. das soll jetzt nicht besserwisserisch klingen, und wenn es das dennoch tut, dann entschuldige ich mich schon jetzt. die lage ist aber die folgende: tatsächlich spricht das gesetz nur von einem besuchsrecht. jedem recht steht begriffsnotwendig aber eine pflicht gegenüber. wird einem elternteil ein besuchsrecht eingeräumt, so ergibt sich zum einen eine pflicht seitens des kindes und ebenso seitens des obhutsberechtigten elternteils (ich verwende gewollt geschlechtsneutrale begriffe). man spricht deshalb auch von einem gegenseitigen bzw. reziproken besuchsrecht, was sich unmittelbar aus art. 273 zbg ergibt. die uno-konvention über die rechte der kinder weist darauf hin, dass auch ein recht darauf besteht, besucht zu werden. auch damit wird "auf der anderen seite" eine pflicht begründet zu besuchen. ob dies in der praxis durchführbar oder eine zwangsweise durchführung sinnvoll wäre, ist eine völlig andere frage. apropos praxis: ich habe von berufs wegen mindestens 300 ehen geschieden und in etwa 150 fällen ein getrenntleben geregelt. wenn es zu problemen mit den kindern kommt, sind meist beide elternteile gleichermassen dafür verantwortlich. immerhin ein lichtblick: von diesen über 300 scheidungen liefen mindestens 80 % absolut problemlos ab.
mitdiskutieren
Seerosette die 2.
Weiss der Arbeitgeber, dass das hier geschrieben wurde? Für ein Restaurant dieser Art wäre eine etwas - wenn überhaupt - weniger emotionale und stilistisch sicherere Antwort wohl bessere PR gewesen. An den Grundsatz "any press is good press" habe ich noch nie geglaubt.
mitdiskutieren
Deutsche in der Schweiz
@engel... ja, bei den italos gab's auch grosse diskussionen (im stile - vater zur tochter: "einen italiener bringst du mir ja nicht nach hause...") und wie ist es heute? und trotzdem einen unterschied: deutsche sind laut (neutral gewertet ;-). du liegst auf der saffa-insel und hörst nur hochdeutsch... ist das, weil auf der saffa-insel nur deutsche liegen? rhetorische frage :-)) hehe
mitdiskutieren
Abstimmungen, etc.
Trotz grösstem Verständnis für die Situation bei schlechter Gesundheit: Die Abstimmung vom letzten Sonntag hätte diesbezüglich keine Verbesserung gebracht, betraf die Einheitskasse doch lediglich die Grundversicherung und nicht die Zusatzversicherung. Also selbst bei einer Annahme hätte die Krankenkasse aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit eine Person ablehnen dürfen. Zur Grundversicherung haben heute alle Zugang, das wäre natürlich mit der Einheitskasse ebenfalls so gewesen. Noch etwas zu den Zusatzversicherungen: Dass gewisse Therapien nicht in der Grundversicherung enthalten sind, ist nicht eine Frage des Geldes oder der Krankenkassen, sondern der Politik. Diese hat es in der Hand und bestimmt, welche Leistungen von den Leistungserbringern erbracht und von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Bezüglich dieser Leistungen besteht denn auch kein Wettbewerb. Und schliesslich: Sozial an der Einheitskasse wäre nicht der Leistungsumfang gewesen, sondern die Abschaffung der Kopfprämie! Auf die Gesundheit oder Genesung!
mitdiskutieren