Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die...
Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die Steuererklärung. Abgesehen davon teile ich gottis Meinung, dass es einen Untermietervertrag braucht. Findest du hier https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/untermiete-gemeinsam-wohnen.html Viel Glück.
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Rekrutierung und Datenschutz: Ich würde hier öffentlich keine Empfehlungen von Headhuntern abgeben. Das ist immer Vertrauenssache und hängt sehr vom Kandidaten und dem jeweiligen Stellenprofil ab. Dein Mann sollte auf jeden Fall sein LinkedIn Profil auf den neuesten Stand bringen und diejenigen Skills aufführen, die er in einer neuen Position einbringen will. Heute läuft vieles über Direct Research und da wir uns in einem arbeinehmerfreundlichen Markt befinden, sollte es relativ einfach sein, das richtige zu finden. Ich empfehle ihm ausserdem, sich auf Stellen, die ihn interessieren, direkt zu bewerben. So kommt er auch mit den jeweiligen Recruitern in Kontakt. Eine gute Plattform dazu ist immer noch www.jobs.ch Viel Erfolg.
Zürcher Skala: Liebe Miriam Da du schon seit 2 Jahren in dieser Firma angestellt bist, hast du auch Anrecht auf krankheitsbedingte Abszenzen und entsprechende Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber verwechselt möglicherweise die 3 Karenztage mit der Pflicht nach 3 Tagen Krankheit ein Arztzeugnis vorzuweisen. Falls du dies noch nicht getan hast, sollte dir dein/e Arzt(in) eine solche Bestätigung ausstellen. Im übrigen kommt die Zürcher Skala bei dir zur Anwendung, d.h., dass du Anrecht auf 8 bezahlte Wochen im Krankheitsfall hast. Schau mal deinen Vertrag an und bitte deinen Arbeitgeber um eine Übersicht über die personenbezogenen Versicherungen in eurem Betrieb. Möglicherweise hat er sogar eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die den Arbeitsausfall abdeckt. Im äussersten Fall kannst du auch deine Ärztin vom Ärztegeheimnis entbinden und ihr gestatten, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen aber soweit würde ich nicht gehen. Falls es in deiner Branche einen Verband gibt, würde ich dort um Unterstützung nachfragen.
Du solltest eigentlich Anspruch auf einen Mieterlass haben, wenn deine Wohnsituation dermassen beeinträchtigt ist. Der Mieterinnen- und Mieterverband kann in solchen Dingen gut Auskunft geben. https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung.html Viel Glück!
Versuch's doch mal bei Henauer Kaffee. Die versorgen schon seit Jahrzehnten die Gastrobranche mit ausgezeichnetem Kaffee und können euch sicher beraten, welche Kaffeemaschine für euer Unternehmen Sinn macht und welche Kaffeesorten dazu passen. https://www.henauer-kaffee.ch/de/gastro.html
Mir wurde kürzlich ein Flug annulliert und ich habe mich an www.cancelled.ch gewandt, einem Schweizer Start-up. Über die Webseite findet man relativ schnell heraus ob man anspruchsberechtigt ist oder nicht. Die Provision beträgt 20%, bei gerichtlich erstrittenen Rückerstattungen 40%. Ich weiss noch nicht, ob mein Anspruch durchgesetzt werden kann, aber ich habe einen sehr guten Eindruck von ihren Dienstleistungen und ihrem Vorgehen.
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Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die Steuererklärung. Abgesehen davon teile ich gottis Meinung, dass es einen Untermietervertrag braucht. Findest du hier https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/untermiete-gemeinsam-wohnen.html Viel Glück.
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Headhunter Versicherungs- und Finanzbranche
Rekrutierung und Datenschutz:
Ich würde hier öffentlich keine Empfehlungen von Headhuntern abgeben. Das ist immer Vertrauenssache und hängt sehr vom Kandidaten und dem jeweiligen Stellenprofil ab. Dein Mann sollte auf jeden Fall sein LinkedIn Profil auf den neuesten Stand bringen und diejenigen Skills aufführen, die er in einer neuen Position einbringen will. Heute läuft vieles über Direct Research und da wir uns in einem arbeinehmerfreundlichen Markt befinden, sollte es relativ einfach sein, das richtige zu finden. Ich empfehle ihm ausserdem, sich auf Stellen, die ihn interessieren, direkt zu bewerben. So kommt er auch mit den jeweiligen Recruitern in Kontakt. Eine gute Plattform dazu ist immer noch www.jobs.ch Viel Erfolg.mitdiskutieren
Dringend Hilfe zu Karenztagen
Zürcher Skala:
Liebe Miriam Da du schon seit 2 Jahren in dieser Firma angestellt bist, hast du auch Anrecht auf krankheitsbedingte Abszenzen und entsprechende Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber verwechselt möglicherweise die 3 Karenztage mit der Pflicht nach 3 Tagen Krankheit ein Arztzeugnis vorzuweisen. Falls du dies noch nicht getan hast, sollte dir dein/e Arzt(in) eine solche Bestätigung ausstellen. Im übrigen kommt die Zürcher Skala bei dir zur Anwendung, d.h., dass du Anrecht auf 8 bezahlte Wochen im Krankheitsfall hast. Schau mal deinen Vertrag an und bitte deinen Arbeitgeber um eine Übersicht über die personenbezogenen Versicherungen in eurem Betrieb. Möglicherweise hat er sogar eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die den Arbeitsausfall abdeckt. Im äussersten Fall kannst du auch deine Ärztin vom Ärztegeheimnis entbinden und ihr gestatten, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen aber soweit würde ich nicht gehen. Falls es in deiner Branche einen Verband gibt, würde ich dort um Unterstützung nachfragen.mitdiskutieren
Homeschooling, Homeoffice UND eine Baustelle nebenan!!!
Du solltest eigentlich Anspruch auf einen Mieterlass haben, wenn deine Wohnsituation dermassen beeinträchtigt ist. Der Mieterinnen- und Mieterverband kann in solchen Dingen gut Auskunft geben. https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung.html Viel Glück!
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Welches Kaffeesystem/Variante für Firma mit 200 Mitarbeitern
Versuch's doch mal bei Henauer Kaffee. Die versorgen schon seit Jahrzehnten die Gastrobranche mit ausgezeichnetem Kaffee und können euch sicher beraten, welche Kaffeemaschine für euer Unternehmen Sinn macht und welche Kaffeesorten dazu passen. https://www.henauer-kaffee.ch/de/gastro.html
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Flugverspätung
Mir wurde kürzlich ein Flug annulliert und ich habe mich an www.cancelled.ch gewandt, einem Schweizer Start-up. Über die Webseite findet man relativ schnell heraus ob man anspruchsberechtigt ist oder nicht. Die Provision beträgt 20%, bei gerichtlich erstrittenen Rückerstattungen 40%. Ich weiss noch nicht, ob mein Anspruch durchgesetzt werden kann, aber ich habe einen sehr guten Eindruck von ihren Dienstleistungen und ihrem Vorgehen.
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