Das liebe Geld... als Tauschmittel ist es nur ein Äquivalent zur Ware, die damit gekauft werden kann. Schlussendlich...
Das liebe Geld... als Tauschmittel ist es nur ein Äquivalent zur Ware, die damit gekauft werden kann. Schlussendlich entscheidend ist ja, ob insgesamt genügend Waren und Dienstleistungen her- und bereitgestellt werden, damit wir alle eingermassen zufrieden sein können. Ich kann nicht garantieren, dass dies mit einem BGE gewährleistet ist (übrigens genauso wenig wie das der heutige Neoliberalismus garantieren kann). Was ich aber mit Sicherheit weiss, ist, dass einige heute üblichen Verhaltensweisen und Tendenzen verändert werden würden: Rationellere (automatisierte) Güterherstellung würde erheblich beschleunigt, weil plötzlich alle ein Interesse daran haben, nicht nur die Besitzer der Produktionsmittel. So absurde Forderungen wie "Recht auf Arbeit" werden endlich auf den Misthaufen der Geschichte geworfen. Die heute wirklich teuren Dinge (Care-Dienste, Bildung, Arbeit am Menschen im weitesten Sinn, etc.), werden insgesamt erheblich weniger zu Buche schlagen, einerseits, weil das Lohngefüge sich neu organisieren wird, andererseits, weil wegen der vielen zusätzlich zur Verfügung stehenden Zeit weniger Bedarf nach bezahlten Dienstleistungen bestehen wird.
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Eine sehr empfehlenswerte Einführung in das BGE findet sich auf http://www.youtube.com/watch?v=vOcKpFSDmKY&noredirect=1
@Sweetbrier: Der Initiativtext geht hier nicht so sehr ins Detail. Aber die aktuell diskutierten Modelle zum BGE sehen allerdings etwas anders aus als was Du skizzierst. Wie das Wort "Grundeinkommen" selber suggeriert, geht es bei den 2500.- um den Grundstock, und nicht um eine allfällige Differenz zu einem gesetzlichen Minimaleinkommen. Dieser Grundstock soll in den bisherigen Lohn einfliessen. Vereinfacht ausgedrück heisst das etwa: Wer heute 6000.- verdient, der wird auch in Zukunft 6000.- zur Verfügung haben: 2500.- vom Grundeinkommen und 3500.- als Lohn. Es verändert sich nur der Verteilmechanismus. Die direkten Arbeitskosten für ein Unternehmen verbilligen sich massiv, während auf der anderen Seite Abgaben an den Topf des Grundeinkommens gemacht werden müssen. Ob diese aus Gewinnsteuern, Umsatzsteuern, Resourcenverbrauchtssteuern oder was auch immer bestehen, wird die politische Umsetzung festlegen müssen.
@Isegrimm: Die Festlegung der Höhe des BGE wird bewusst nicht in die Verfassung geschrieben. Da soll die Politik frei entscheiden können. Es könnte sich z.B. am Median-Einkommen orientieren (z.Z. ~5000.- Fr.). Die Diskussionen um das BGE gehen von einer beispielhaften Höhe von Fr. 2500.- aus, für Kinder die Hälfte. In Deinem Beispiel einer 4-köpfigen Familie wären das dann 7500.-. M.E. (das ist aber nur meine Meinung) müssten die Beiträge für Familien aber degressiv geregelt sein, ähnlich wie das heute im Steuersystem der Fall ist (verheirateten Tarif, Abzüge für Kinder etc.), sodass für eine 4-köpfige Familie ca. 5000.- resultiert, was sicher besser ist als ein heutiger Minimallohn von 3500.-, aber dennoch nicht so hoch, dass nicht noch ein zusätzlicher Anreiz bestünde, durch Lohnarbeit mehr zu verdienen. Übrigens: Durch das BGE wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt ganz plötzlich und automatisch viel besser positioniert werden gegenüber kinderlosen Erwachsenen.
@Mariquita II: Deine Bemerkung zur Finanzierung des BGE über die Steuern lässt mich vermuten, dass Dein Denken noch völlig im Dualismus WirtschaftStaat gefangen ist. Du bezeichnest wahrscheinlich auch die AHV-Beiträge als "Staatsquote". Die Einführung eines BGE ist nur möglich, wenn solche - m.E. äusserst untauglichen - Denkschemen verlassen werden. Der Zweck der Wirtschaft ist, die Bevölkerung mit den notwendigen und gewünschten Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, und keineswegs - wie das heute vielfach falsch verstanden wird - damit sich einige wenige auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Somit sind z.B. AHV-Beiträge lediglich ein gesamthaft geregelter Transfer zu den AHV-EmpfängerInnen. Auch die über Steuern erhobenen Sozialleistungen gehören ins gleiche Kapitel. Als Staatsquote im engeren Sinn können eigentlich nur noch Militär, Polizei, Regierungstätigkeit, Gerichte, Diplomatie und dergleichen subsummiert werden. Alles andere gehört zum Bereich (Volks-) Wirtschaft. Wirtschaftliche Verteilungsmechanismen gehören nicht zu den Aufgaben des Staates, aber die Politik hat die Aufgabe, die Ausgestaltung dieser Verteilungsmechanismen zu definieren und zu regeln. Wie das ja auch heute der Fall ist (mit deutlicher Bevorteilung der besitzenden Klasse). Mit der Einführung des BGE würde lediglich eine neue Art solcher Verteilmechanismen eingeführt.
@Mariquita: Worin siehst Du den Witz im neuen Verfassungsartikel? (BTW: siehe http://www.bedingungslos.ch/). Die Bezeichnungen "bedingungslos" und "Grundeinkommen" sind doch wohl völlig klar. Was soll daran offen sein? Absatz 2 definiert ja das "Grundeinkommen" genauer, m.E. genug genau für einen Verfassungsartikel. Was müsste Deiner Ansicht nach präziser formuliert werden?
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Bedingungsloses Grundeinkommen
Das liebe Geld... als Tauschmittel ist es nur ein Äquivalent zur Ware, die damit gekauft werden kann. Schlussendlich entscheidend ist ja, ob insgesamt genügend Waren und Dienstleistungen her- und bereitgestellt werden, damit wir alle eingermassen zufrieden sein können. Ich kann nicht garantieren, dass dies mit einem BGE gewährleistet ist (übrigens genauso wenig wie das der heutige Neoliberalismus garantieren kann). Was ich aber mit Sicherheit weiss, ist, dass einige heute üblichen Verhaltensweisen und Tendenzen verändert werden würden: Rationellere (automatisierte) Güterherstellung würde erheblich beschleunigt, weil plötzlich alle ein Interesse daran haben, nicht nur die Besitzer der Produktionsmittel. So absurde Forderungen wie "Recht auf Arbeit" werden endlich auf den Misthaufen der Geschichte geworfen. Die heute wirklich teuren Dinge (Care-Dienste, Bildung, Arbeit am Menschen im weitesten Sinn, etc.), werden insgesamt erheblich weniger zu Buche schlagen, einerseits, weil das Lohngefüge sich neu organisieren wird, andererseits, weil wegen der vielen zusätzlich zur Verfügung stehenden Zeit weniger Bedarf nach bezahlten Dienstleistungen bestehen wird.
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Bedingungsloses Grundeinkommen
Eine sehr empfehlenswerte Einführung in das BGE findet sich auf http://www.youtube.com/watch?v=vOcKpFSDmKY&noredirect=1
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Bedingungsloses Grundeinkommen
@Sweetbrier: Der Initiativtext geht hier nicht so sehr ins Detail. Aber die aktuell diskutierten Modelle zum BGE sehen allerdings etwas anders aus als was Du skizzierst. Wie das Wort "Grundeinkommen" selber suggeriert, geht es bei den 2500.- um den Grundstock, und nicht um eine allfällige Differenz zu einem gesetzlichen Minimaleinkommen. Dieser Grundstock soll in den bisherigen Lohn einfliessen. Vereinfacht ausgedrück heisst das etwa: Wer heute 6000.- verdient, der wird auch in Zukunft 6000.- zur Verfügung haben: 2500.- vom Grundeinkommen und 3500.- als Lohn. Es verändert sich nur der Verteilmechanismus. Die direkten Arbeitskosten für ein Unternehmen verbilligen sich massiv, während auf der anderen Seite Abgaben an den Topf des Grundeinkommens gemacht werden müssen. Ob diese aus Gewinnsteuern, Umsatzsteuern, Resourcenverbrauchtssteuern oder was auch immer bestehen, wird die politische Umsetzung festlegen müssen.
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@Isegrimm: Die Festlegung der Höhe des BGE wird bewusst nicht in die Verfassung geschrieben. Da soll die Politik frei entscheiden können. Es könnte sich z.B. am Median-Einkommen orientieren (z.Z. ~5000.- Fr.). Die Diskussionen um das BGE gehen von einer beispielhaften Höhe von Fr. 2500.- aus, für Kinder die Hälfte. In Deinem Beispiel einer 4-köpfigen Familie wären das dann 7500.-. M.E. (das ist aber nur meine Meinung) müssten die Beiträge für Familien aber degressiv geregelt sein, ähnlich wie das heute im Steuersystem der Fall ist (verheirateten Tarif, Abzüge für Kinder etc.), sodass für eine 4-köpfige Familie ca. 5000.- resultiert, was sicher besser ist als ein heutiger Minimallohn von 3500.-, aber dennoch nicht so hoch, dass nicht noch ein zusätzlicher Anreiz bestünde, durch Lohnarbeit mehr zu verdienen. Übrigens: Durch das BGE wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt ganz plötzlich und automatisch viel besser positioniert werden gegenüber kinderlosen Erwachsenen.
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@Mariquita II: Deine Bemerkung zur Finanzierung des BGE über die Steuern lässt mich vermuten, dass Dein Denken noch völlig im Dualismus WirtschaftStaat gefangen ist. Du bezeichnest wahrscheinlich auch die AHV-Beiträge als "Staatsquote". Die Einführung eines BGE ist nur möglich, wenn solche - m.E. äusserst untauglichen - Denkschemen verlassen werden. Der Zweck der Wirtschaft ist, die Bevölkerung mit den notwendigen und gewünschten Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, und keineswegs - wie das heute vielfach falsch verstanden wird - damit sich einige wenige auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Somit sind z.B. AHV-Beiträge lediglich ein gesamthaft geregelter Transfer zu den AHV-EmpfängerInnen. Auch die über Steuern erhobenen Sozialleistungen gehören ins gleiche Kapitel. Als Staatsquote im engeren Sinn können eigentlich nur noch Militär, Polizei, Regierungstätigkeit, Gerichte, Diplomatie und dergleichen subsummiert werden. Alles andere gehört zum Bereich (Volks-) Wirtschaft. Wirtschaftliche Verteilungsmechanismen gehören nicht zu den Aufgaben des Staates, aber die Politik hat die Aufgabe, die Ausgestaltung dieser Verteilungsmechanismen zu definieren und zu regeln. Wie das ja auch heute der Fall ist (mit deutlicher Bevorteilung der besitzenden Klasse). Mit der Einführung des BGE würde lediglich eine neue Art solcher Verteilmechanismen eingeführt.
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Bedingungsloses Grundeinkommen
@Mariquita: Worin siehst Du den Witz im neuen Verfassungsartikel? (BTW: siehe http://www.bedingungslos.ch/). Die Bezeichnungen "bedingungslos" und "Grundeinkommen" sind doch wohl völlig klar. Was soll daran offen sein? Absatz 2 definiert ja das "Grundeinkommen" genauer, m.E. genug genau für einen Verfassungsartikel. Was müsste Deiner Ansicht nach präziser formuliert werden?
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