Hallo Pat, als erfahrener Dienstleister von Haushaltservices, kann ich dich da beraten: Du hast ein Vertrag mit der Putzfrau,...
Arbeitsvertrag ist persönlich - nicht übertragbar: Hallo Pat, als erfahrener Dienstleister von Haushaltservices, kann ich dich da beraten: Du hast ein Vertrag mit der Putzfrau, das ist ein persönlicher Vertrag, nicht übertragbar. Als Arbeitgeber hast du viele Pflichten und auch Risiken, aber auch Rechte, sowie die Mitarbeiterin. Sie muss zum Beispiel diese Arbeit selbst ausführen und darf nicht Dritten hierfür engagieren. Diese Cousine ist jetzt bei dir somit illegal am arbeiten, der Vertrag und die Versicherungen lauten ja auf Namen deiner Putzfrau. Hast du überprüft, ob sie überhaupt eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz hat? Da sie die Arbeit somit nicht selbst ausführt und weggegangen ist, ist der Vertrag ihrerseits beendet worden. Für eine Beschäftigung der Cousine muss du ein neuer Vertrag machen und diese auch versichern, oder eben keine Services von ihr beziehen. Achtung! Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass man Stundenlöhner nur für die tatsächlich erbrachten Stunden bezahlen muss. Das stimmt nicht, du muss als Arbeitgeber bei unverschuldeten Arbeitsunfähigkeiten trotzdem den Lohn bezahlen. Unverschuldete Arbeitsunfähigkeiten wären z.B. Krankheiten, Mutterschaft, auch aber private Notfälle (zeitlich begrenzt). Das muss die Mitarbeiter aber auch belegen. Wenn deine Putzfrau z.B. wegen Todesfalls der Mutter 2-3 Tage ausfällt, dann ist das kein Vertragsbruch, sondern eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Diese Abwesenheiten sind aber zeitlich begrenzt (max. 3 Tage). Bei Unzufriedenheit oder Unzuverlässigkeit ist es aber so, dass du dein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen muss. Wenn du keine Einsätze mehr möchtest, muss du diese trotzdem bezahlen. Du kannst die Mitarbeiter bei Unzuverlässigkeit zwar verwarnen und mit der Kündigung drohen, aber darfst kein Schadensersatz für verpasste Termine oder schlecht ausgeführte Reinigungen verlangen. Als Arbeitgeber muss du die geleistete Zeit bezahlen, auch wenn das Resultat nicht deiner Zufriedenheit entspricht. In deinem Fall hast du somit das "Glück", dass die Mitarbeiterin die Stelle verlassen hat, also ihre Arbeitspflichten nicht erfüllt hat. Wenn die Abwesenheit nicht aufgrund Krankheit beruht und länger als 3 Tage dauern, hat sie die Stelle verlassen und der Arbeitsvertrag ist nichtig. Zu deiner Absicherung mach also folgendes: - Schicke eine Verwarnung an die Putzfrau mit der Aufforderung ihren Arbeitspflichten persönlich nachzugehen, andernfalls siehst du den Vertrag als ihrerseits gekündigt. Eine Beschäftigung oder Ersatz durch die Cousine werde nicht akzeptiert. - Setze auch eine Frist (Bsp. 10 Tage) Verstreicht diese Frist und sie hat die Stelle nicht persönlich wieder angetreten, ist der Vertrag beendet, auch rechtlich sicher, und du muss auch keine weitere Einsätze bezahlen. Bitte vergesse nicht, auch die Cousine nicht weiter zu beschäftigen oder diese halt legal anzustellen, eine solche Vertretung ist jetzt illegal. Ich hoffe, es hilft dir weiter, Gruss
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Putzfrau entlassen
Arbeitsvertrag ist persönlich - nicht übertragbar:
Hallo Pat, als erfahrener Dienstleister von Haushaltservices, kann ich dich da beraten: Du hast ein Vertrag mit der Putzfrau, das ist ein persönlicher Vertrag, nicht übertragbar. Als Arbeitgeber hast du viele Pflichten und auch Risiken, aber auch Rechte, sowie die Mitarbeiterin. Sie muss zum Beispiel diese Arbeit selbst ausführen und darf nicht Dritten hierfür engagieren. Diese Cousine ist jetzt bei dir somit illegal am arbeiten, der Vertrag und die Versicherungen lauten ja auf Namen deiner Putzfrau. Hast du überprüft, ob sie überhaupt eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz hat? Da sie die Arbeit somit nicht selbst ausführt und weggegangen ist, ist der Vertrag ihrerseits beendet worden. Für eine Beschäftigung der Cousine muss du ein neuer Vertrag machen und diese auch versichern, oder eben keine Services von ihr beziehen. Achtung! Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass man Stundenlöhner nur für die tatsächlich erbrachten Stunden bezahlen muss. Das stimmt nicht, du muss als Arbeitgeber bei unverschuldeten Arbeitsunfähigkeiten trotzdem den Lohn bezahlen. Unverschuldete Arbeitsunfähigkeiten wären z.B. Krankheiten, Mutterschaft, auch aber private Notfälle (zeitlich begrenzt). Das muss die Mitarbeiter aber auch belegen. Wenn deine Putzfrau z.B. wegen Todesfalls der Mutter 2-3 Tage ausfällt, dann ist das kein Vertragsbruch, sondern eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Diese Abwesenheiten sind aber zeitlich begrenzt (max. 3 Tage). Bei Unzufriedenheit oder Unzuverlässigkeit ist es aber so, dass du dein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen muss. Wenn du keine Einsätze mehr möchtest, muss du diese trotzdem bezahlen. Du kannst die Mitarbeiter bei Unzuverlässigkeit zwar verwarnen und mit der Kündigung drohen, aber darfst kein Schadensersatz für verpasste Termine oder schlecht ausgeführte Reinigungen verlangen. Als Arbeitgeber muss du die geleistete Zeit bezahlen, auch wenn das Resultat nicht deiner Zufriedenheit entspricht. In deinem Fall hast du somit das "Glück", dass die Mitarbeiterin die Stelle verlassen hat, also ihre Arbeitspflichten nicht erfüllt hat. Wenn die Abwesenheit nicht aufgrund Krankheit beruht und länger als 3 Tage dauern, hat sie die Stelle verlassen und der Arbeitsvertrag ist nichtig. Zu deiner Absicherung mach also folgendes: - Schicke eine Verwarnung an die Putzfrau mit der Aufforderung ihren Arbeitspflichten persönlich nachzugehen, andernfalls siehst du den Vertrag als ihrerseits gekündigt. Eine Beschäftigung oder Ersatz durch die Cousine werde nicht akzeptiert. - Setze auch eine Frist (Bsp. 10 Tage) Verstreicht diese Frist und sie hat die Stelle nicht persönlich wieder angetreten, ist der Vertrag beendet, auch rechtlich sicher, und du muss auch keine weitere Einsätze bezahlen. Bitte vergesse nicht, auch die Cousine nicht weiter zu beschäftigen oder diese halt legal anzustellen, eine solche Vertretung ist jetzt illegal. Ich hoffe, es hilft dir weiter, Grussmitdiskutieren