Gott
psychoonkel, es wäre bereits bei der Vogelgrippe ein Obligatorium möglich gewesen. Hat aber niemand getan. Warum sollte sich...
psychoonkel, es wäre bereits bei der Vogelgrippe ein Obligatorium möglich gewesen. Hat aber niemand getan. Warum sollte sich diese Praxis nun plötzlich ändern?
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pupadinka, die WHO hat keine Weisungsberechtigung. Davon steht auch nichts im Artikel 6. Die WHO kann bestimmen, was eine besondere Lage ist. Der Bundesrat KANN bei einer besonderen Lage die Massnahmen in Art 6.2 anordnen. Art 21 sieht mir nicht nach einem Obligatorium aus und das Obligatorium aus Art. 22 ist einschränkender als das aktuelle Gesetz. (schau mal nach). Selbst wenn ich mich irren sollte, eine Imppflicht ist kein Impfzwang, niemand wird bestraft, wenn er sich nicht impfen lässt. Ich persönlich wäre ja dafür, dass es für gewisse Arbeiten einen Impfzwang braucht... Art. 22 macht ausserdem durchaus Sinn (Spital etc.), ausserdem steht da ausdrücklich die KANTONE ordnen an. Art 7 ist bereits im alten Gesetz enthalten mit dem Unterschied, dass neu bei einer AUSSERORDENTLICHEN LAGE, der Bundesrat Weisungen herausgeben kann. Macht durchaus Sinn. Es ist eine ausserordentliche Lage, nicht nur eine besondere Lage (Art 6) Die Kantone können jetzt bereits obligatorische Impfungen anordnen, haben aber selbst bei der Vogelgrippe nicht von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht. Die Gegner des Getzes setzen sich doch primär aus Impfgegnern zusammen, die glauben, dass Impfen Autismus, Krebs und Depressionen auslöst und für das Aussterben der Dinosaurier und alles Übel dieser Welt verantwortlich ist.
btw http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19700277/index.html das alte Gesetz
kann mir bitte jemand von euch erklären, wie ihr darauf kommt, dass es sich um einen Impfzwang handelt? Ich glaube ihr habt euch die Gesetzestexte kein einziges Mal durchgelesen. Impfzwang? Lest doch bitte mal Artikel 23 des aktuellen Gesetzes von 1970 durch und vergleicht es mit dem revidierten Artikel (22). Fällt was auf? Der neue Artikel ist sogar restriktiver als das aktuelle Gesetz... Weisungen der WHO sind ebenfalls nicht bindend, steht schliesslich mit einer "Kann-Formulierung" im Gesetzestext. Datenweitergabe, gläserner Bürger? Ist bereits im aktuellen Gesetz drin. Was genau ist also das Problem der Impfgegner?
@mariesuisse So wichtig und gut wie ich die Emanzipation bzw. die Frauenrechtsbewegung finde, sollte doch nicht vergessen gehen, dass auch sehr viele Männer aufgestanden sind und "NEIN" gerufen haben.
mariesuisse, wirklich jetzt? Du springst wirklich darauf an... Benevolenter Rassismus ist wohlgemeinter Rassismus -> Schweizer sind immer pünktlich, wir müssen Roma unterstützen, weil sie zu doof sind zum Arbeiten. ungefähr so.
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Epidemiegesetz
psychoonkel, es wäre bereits bei der Vogelgrippe ein Obligatorium möglich gewesen. Hat aber niemand getan. Warum sollte sich diese Praxis nun plötzlich ändern?
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pupadinka, die WHO hat keine Weisungsberechtigung. Davon steht auch nichts im Artikel 6. Die WHO kann bestimmen, was eine besondere Lage ist. Der Bundesrat KANN bei einer besonderen Lage die Massnahmen in Art 6.2 anordnen. Art 21 sieht mir nicht nach einem Obligatorium aus und das Obligatorium aus Art. 22 ist einschränkender als das aktuelle Gesetz. (schau mal nach). Selbst wenn ich mich irren sollte, eine Imppflicht ist kein Impfzwang, niemand wird bestraft, wenn er sich nicht impfen lässt. Ich persönlich wäre ja dafür, dass es für gewisse Arbeiten einen Impfzwang braucht... Art. 22 macht ausserdem durchaus Sinn (Spital etc.), ausserdem steht da ausdrücklich die KANTONE ordnen an. Art 7 ist bereits im alten Gesetz enthalten mit dem Unterschied, dass neu bei einer AUSSERORDENTLICHEN LAGE, der Bundesrat Weisungen herausgeben kann. Macht durchaus Sinn. Es ist eine ausserordentliche Lage, nicht nur eine besondere Lage (Art 6) Die Kantone können jetzt bereits obligatorische Impfungen anordnen, haben aber selbst bei der Vogelgrippe nicht von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht. Die Gegner des Getzes setzen sich doch primär aus Impfgegnern zusammen, die glauben, dass Impfen Autismus, Krebs und Depressionen auslöst und für das Aussterben der Dinosaurier und alles Übel dieser Welt verantwortlich ist.
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btw http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19700277/index.html das alte Gesetz
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kann mir bitte jemand von euch erklären, wie ihr darauf kommt, dass es sich um einen Impfzwang handelt? Ich glaube ihr habt euch die Gesetzestexte kein einziges Mal durchgelesen. Impfzwang? Lest doch bitte mal Artikel 23 des aktuellen Gesetzes von 1970 durch und vergleicht es mit dem revidierten Artikel (22). Fällt was auf? Der neue Artikel ist sogar restriktiver als das aktuelle Gesetz... Weisungen der WHO sind ebenfalls nicht bindend, steht schliesslich mit einer "Kann-Formulierung" im Gesetzestext. Datenweitergabe, gläserner Bürger? Ist bereits im aktuellen Gesetz drin. Was genau ist also das Problem der Impfgegner?
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@mariesuisse So wichtig und gut wie ich die Emanzipation bzw. die Frauenrechtsbewegung finde, sollte doch nicht vergessen gehen, dass auch sehr viele Männer aufgestanden sind und "NEIN" gerufen haben.
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