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nach einem jahr mit durchschnittlich 65 stunden/woche im büro und einem deswegen rebellierenden körper hab ich im märz auf juni gekündigt, juli voll und ganz genossen und erholt und mich 'erst' letzte woche beim rav angemeldet und auch erst jetzt mit der stellensuche angefangen - und all das mit einem guten gewissen! das gespräch mit meinem (verständnisvollen) rav-berater hat meine entscheidung betr, vorgehen bestärkt.

Also nochmals wegen der Versicherung - habe mit einem SUVA-Mann Kontakt aufgenommen. Der hat mir wie folgt bestätigt:
Erst ab Bezug Taggeld kommt man in den Genuss der Versicherung.
--> Während den Sperrtagen nicht. Also: Einfach aufpassen, damit nicht ein Unfall passiert und man keine Versicherung hat. Normalerweise ist man noch 30 Tage beim alten Arbeitgeber versichert. Es gibt auch Übergangsversicherungen.
Falls ein Unfall da ist und man nicht unfallversichert ist, muss natürlich die Krankenkasse einspringen. Das ist das soziale Versicherungswesen der Schweiz.

Ups, ja, du hast Recht, sorry! Wer Taggeld bezieht, ist Unfallversichert! Das verwirrt mich jetzt grad biz, denn ich habe mich damals extra noch bei der Karankenkasse Unfallversichert... Und normalerweise überprüfe ich eigentlich schon, ob es nötig ist, bevor ich so was mache! ;-)

Sperrfrist/Wartezeit beim selber kündigen: Hier kommt es immer auf den Grund an, weshalb man gekündigt hat. Und nochmals: falls man rausgemobbt wurde oder ähnliches: Wartezeit etwa 20 Tage. Falls man einfach so gekündigt hat: Wartezeit bis zu 3 Monate.
Und: es gibt auch eine Altersregelung: Ich glaube ab 25 sieht die Regelung anders aus (Arbeitnehmervorteil)
Und: die Arbeitslosenkasse bestimmt die Wartezeit, nicht das RAV!

Zum Thema Ferien: ja da hast Du recht, dass die Ferien nicht einfach so genommen werden können. Aber man kann beim RAV "unbezahlte" Ferien eingeben. Das praktische daran ist, dass wenn man aus den Ferien (1 Monat oder so) retour ist, dass man dann nicht den ersten Gedanken haben muss: Ui jetzt muss ich mich beim RAV anmelden, sondern dass dies bereits erledigt ist und man mit den Bewerbungen weiterfahren kann. (Während den eingegebenen Ferien - 1 Monat - ) müssen keine Bewerbungen geschrieben werden.

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrem RAV. Die Suva kommt danach für Heilkosten, Tag- gelder und Renten auf.
(Auszug aus Broschüre SUVA)
--> Hier stellt sich die Frage, ob das gilt ab Anmeldung beim RAV. Ich werde das mal abklären.

Hihi, ich musste schmunzeln.
Naja bekanntlich haben "Gutefeen" zauberhafte Ressourcen ;-)

Also ich weiss ja nicht, auf welchem RAV genau die "gutefee" war - aber *eigentlich* ist es so dass:
- "Ferien" nicht einfach am 2. Tag nach der Anmeldung genommen werden können! Anspruch auf 5 (und nicht mehr!) "kontrollfreien Tage", wie das korrekt heisst, hat man erst nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit.
- Die Arbeitssuchende Person ist NICHT Unfallversichert via RAV oder Arbeitslosenkasse, sondern muss SELBER Unfallversicherung bei der Karankenkasse anmelden.

@sondogirra
Naja, ich wollte es nicht so formulieren: "Eine Auszeit ist beim RAV möglich" aber Tatsache ist, dass man das Recht hat, sich eine Auszeit zu nehmen (finde ich) die Frage ist nur, was für finanzielle Folgen das hat. Es gibt glaube ich verschiedene Varianten aber das muss man von Fall zu Fall mit dem RAV Berater besprechen. Man kann Ferien beziehen oder unbezahlter Urlaub oder einen Unterbruch der Rahmenfrist oder den Job auf ein bestimmtes Datum suchen. Ich meinte lediglich, dass es auf jeden Fall sinnvoller ist sich zuerst anzumelden, dann können schon mal die Einstelltage gerechnet werden und man kann sich organisieren. Klar, wenn man sich dann 3 Monate eine Auszeit nimmt und in dieser Zeit nicht auf Stellensuche gehen will, dann wird das RAV wieder Einstelltage dazu geben und so betrachtet wird es sehr lange dauern, bis man Geld bekommt. Trotzdem finde ich es das Beste, sich noch während der Kündigungsfrist anzumelden, sich mit all den verschiedenen Gesetzen vertraut zu machen (und es sind einige, das System ist strenger geworden) und dann kann man sich organisieren und wenn man einen guten Berater hat, kann man ihn um Rat fragen.

@NadiaS: Ich höre es zum ersten Mal, dass eine Auszeit beim RAV möglich ist. Erstaunt mich. Das heisst, ich muss dann während dieser Zeit mich nicht um die Stellensuche kümmern? Als Konsequenz bekomme ich dann keine Auszahlung und die Einstelltage werden dann erst ab Ende der Auszeit angerechnet. Ich denke, dies gilt für das gesamte RAV und ist nicht je nach RAV-Berater verschieden, oder?

Das RAV steht allen zu, ob man selber gekündigt hat oder ob man eine Kündigung erhalten hat. Natürlich gibt es da verschiedene Gesetze, die es zu berücksichtigen gibt. Beispielsweise gibts Einstelltage, wenn man selber kündigt, dies kann bis zu 3 Monatslöhne ausmachen. Wenn Dein vorheriger Verdienst als hoch eingeschätzt wird, gibts ca. 10 Einstelltage, unabhängig ob Du selber gekündigt hast oder nicht, ecc. Es gibt jenes an Gesetze, worüber Du Dich besser vorher informierst, damit Du Bescheid weisst. Ich persönlich würde mich noch während der Kündigungsfrist bei RAV anmelden und wenn Du Dir eiine Auszeit nehmen willst, machst Du das und Du kannst das auch ganz klar kommunizieren. Das RAV wird Dir dann sagen wie es aussieht und sie werden Dir halt Einstelltage geben oder diese Zeit ist dann nicht entschädigt, falls es dann für Dich mühsam oder sinnlos ist, kannst Du Dich wieder abmelden. Wenn Du aber Dir eine Auszeit nimmst und erst danach Dich meldest, interessiert es niemanden, dass Du schon 3-4 Monate keinen Lohn kassiert hast und womöglich werden Dir viele Einstelltage abgezogen. Ich würde alles genau abchecken und ich finde es super, dass Du Dir eine Auszeit nimmst :-).

,,,noch vergessen:
Die 20 Tage wartezeit ist individuell, je nach Kündigungsgrund.
Bevor ich die Firma verlassen habe, habe ich mich beworben. Das muss halt einfach sein.
Mit Versicherung meine ich: Unfall, AHV/IV

Hallo zusammen - ich habe das eben gerade getan:
- Gekündigt
- 2 Monate Auszeit
- mich nach 2 Monaten angemeldet
- Die Sperrfrist ist dann bei mir 20 Tage
Was ich anders machen würde: Mich anmelden. Ferien eingeben. Das kann man nämlich, da muss man keine Bewerbungen schreiben. Versichert ist man dann aber bereits schon.
Ich finde jedoch, jeder hat Recht, von der Arbeitslosenkasse Geld zu erhalten (Achtung, es ist nicht das RAV, das Geld gibt). Wir zahlen ja immer einen kleinen Beitrag in diese Versicherung.

P.S. Vor Anmeldung beim RAV sollte man ab Kündigungsfrist, oder 2-3 Mte vorher die Stellensuche nachweisen können. Kanton Zürich erwartet bekanntlich 10-12 Bewerbungen im Monat.

....auf der einen Seite haben wir das ALV Gesetz, auf der anderen Seite den moralischen Aspekt. Die Personalberater auf dem RAV haben das Interesse, dass die Stellensuchenden zwar bald aber längerfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden und es den Stellensuchenden gut geht. Du kannst dich also jederzeit beim RAV anmelden. Rückwirkend erhält man jedoch keine Leistungen, erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (und wenn Anspruch auf Leistungen bestehen /Bemessung letzte 2Jahre/). Nach 6 Mte nach Kündigung und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis werden keine Sperrtage mehr verfügt wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Das
sog. Verschulden wird jedoch immer individuell von der Arbeitslosenkasse geprüft. Wenn ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar war und man gesundheitliche Probleme davon bekommen hat, und dies auch nachweisen kann, sollte man keine Sperrtage / Einstelltage bekommen. Klar kann sich über den ganzen Papierkram ärgern, aber man sollte auch die andere Seite sehen; es gibt immer auch Menschen, die ein System ausnutzen. Dazu verlangt das Gesetz auch, dass man alle Versicherten gleich fair behandelt. Wenn du eine Auszeit brauchst, dann nimm sie dir. Letztendlich geht es um dich und dein Wohl. Good Luck, MM