Kommentare

Es ist nicht zu empfehlen und auch nicht nötig sich abzumelden wenn du nicht länger als ein Jahr wegfährst... Nur so nebenbei. Und dann bleibt das mit der Krankenkasse genau gleich wie bisher.

@flobot: NEIN! sobald du in der ch abgemeldet bist, hast du KEINEN versicherungsschutz mehr. das weiss ich, ich habe 9 jahre in krankenkassenvers.gearbeitet.

Also ich hab das alles schon gemacht und schreibe aus Erfahrung. Tipp. 1: Die ganz normale Krankenkasse ist verpflichtet dich weiterhin zu versichern auch wenn Du Dich in der CH abmeldest. Solange Du Dich nicht in einem anderen Land anmeldest geniest Du den sogenannten Weltenbummler Status und sie müssen dich weiter versichern. (CH-Gesetz) Nun wissen oder wollen das viele Kassen nicht wissen. Bleib hart und lass Dich mit der Rechtsabteilung Deiner Krankenkasse verbinden. Die reden dann mit Deinem Sachbearbeiter und alles wird gut. Tipp 2: Unfall geht nicht. Was Du aber machen kannst (falls Du jetzt einen Job hast und SUVA Versichert bist) die Suva für einen kleinen Betrag (6 Monate???) weiterlaufen lassen. Lohnt sich. Tel denen. Tipp 3: Abmelden würde ich mich auf jedenfall spart Kohle. Tipp 4: Falls Du tatsächlich eine Reiseversicherung abschliessen willst nimm die dänische (wird in der CH soviel ich weiss von Schw.Mob vertrieben) Melde dich aber direkt bei denen an ist viel billiger. Würd aber sagen brauchst Du nicht da nur 6 Monate unterwegs bist. Viel zu aufwändig.
Das alles Stimmt ganz sicher! Auch wenn Deine Krankenkasse sich querlegt...bleib hart.
Gruss und viel Spass beim Reisen
Hier noch ein Text welchen ich im Netz gefunden hab von jemanden der meine Erfahrung teilt:
Hallo Weltenbummler hier eine Antwort, welche ich vor kurzem vom Ombudsmann Krankenversicherungen zu dem Thema erhalten habe ! Sehr wichtig: Die Grundversicherung bleibt so lange bestehen, bis Sie ausserhalb der Schweiz einen Wohnsitz begründen. Das ist fast nur möglich, wenn Sie länger als 181 Tage an einem Ort bleiben. Die alte KK hat Sie also weiter zu versichern. Aber es gilt dann nur Notfallversorgung im Ausland. Normale Krankenkassenleistungen wären dann nur in der Schweiz erhältlich. Die Sache ist komplex. Erkundigen Sie sich gut. Versicherungen versuchen ihre teuren Pirvatversicherungen zu verkaufen..... hier diese Antwort: 1. Den Status des Weltenbummlers gibt es rechtlich nicht. 2. Personen, die eine Weltreise machen, können dabei keinen Wohnsitz begründen, da sie nirgendwo mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhalten. 3. Wenn kein Wohnsitz begründet werden kann, bleibt der alte Wohnsitz bestehen. Die blosse Abmeldung genügt nicht für die Aufgabe des Wohnsitzes. Der Standort der Schriften ist gemäss Rechtsprechung nur ein Indiz, aber kein abschliessender Beweis für den Wohnsitz (Rechtsprechung). 4. Massgebend ist immer der zivilrechtliche und nicht der steuerrechtliche Wohnsitz. Zur Definition des zivilrechtlichen Wohnsitzes verweise ich auf Art. 23 und 24 ZGB (siehe unten). 5. Solange Sie sich also als Weltenbummler bewegen und sich nirgendwo mit der Absicht des dauernden Verbleibens ihren Lebensmittelpunkt errichten, behalten Sie ihren alten Wohnsitz in der Schweiz und könnten bzw. müssten somit auch hier weiter obligatorisch krankenversichert (grundversichert) bleiben. 6. Sollten Sie im Ausland aber Wohnsitz begründen, kommt es darauf an, ob Sie dies im Einflussbereich der Bilateralen Abkommen (z.B. in Spanien) tun oder ausserhalb Europas. Fallen Sie unter die Bilateralen Abkommen, arbeiten Sie im Wohnland nicht und haben Sie aus der Schweiz Ihre AHV- oder BVG-Rente, können bzw. müssen Sie in der Schweiz versichert bleiben. In der EU gilt das Erwerbslandprinzip. Deshalb prüft die CSS wohl die Frage mit Spanien. 7. Diese Aussagen geltend nur für die Grundversicherung. Für die Zusatzversicherung sind die AVB der Versicherungsgesellschaft massgebend. Achtung: Die Abmeldung betrifft selbstverständlich die steuerrechtliche Situation. Sie sind nicht mehr Steuerpflichtig in der Schweiz, nach einer Abmeldung. Das hat aber nichts mit dem Wohnsitz im Zusammenhang mit der KK zu tun.

die css krankenkassen vers. hat eine vers. namens IHP (= international health plane), wo du nicht in der ch angemeldet sein musst und durch diese vers. einen weltweiten schutz hast! ruf dich doch mal an

Du musst dichnatürlich nicht abmelden! Falls du es trotzdem tust und eine eigene reiseversicherung machst für deinen trip, kannst du bei deiner krankenkasse eine sistierung beantragen. Dann zahlst du noch 15-20.- im monat und wenn du wieder nach hause kommst, müssen sie dich wieder zu den gleichen konditionen aufnehmen. War damals bei mir so, als ich für 18monate indie USA ging

Wenn Sie Schweizer Bürger sind, müssen Sie sich nicht abmelden und bleiben somit auch an Ihrem Wohnort angemeldet und bei Ihrer Krankenkasse versichert. Eine Reiseversicherung brauchen Sie natürlich trotzdem.
Sollten Sie einen C-Ausweis besitzen, müssen Sie Ihren Auslandsaufenthalt beim Bundesamt in Bern anmelden, weil Sie sonst nach 6 monatiger Absenz die Aufenthaltsberechtigung verlieren und somit nicht mehr in die Schweiz einreisen können.
Wenn Sie Ihre Weltreise anmelden, bleibt Ihr Wohnsitz in der Schweiz und somit auch die Versicherung bei Ihrer Krankenkasse.
Natürlich brauchen Sie auch in diesem Fall eine Reiseversicherung.
Damit Sie eine Reiseversicherung abschliessen, die alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse deckt, freuen wir uns über einen Anruf Ihrerseits auf folgende Telefonnummer: 0800 800 700. Unsere Experten stehen Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Vor zwei Jahren war ich ebenfalls auf einer 10-monatigen Weltreise. Einige Personen haben mir ebenfalls geraten mich in der Schweiz abzumelden, um für diese Zeit keine Steuern zu bezahlen. Aber spätestens bei der definitiven Steuerrechnung wird dies ja ausgeglichen und da man ja nicht gearbeitet hat, wird auch nur ein kleiner Betrag verrechnet. Ich würde das auf jeden Fall in Kauf nehmen, denn der administrative Aufwand dich ab- und wieder anzumelden ist riesig. Soweit ich weiss, wird nicht nur die Krankenversicherung gelöscht, sondern es könnten weitere Probleme auftauchen z.B. mit dem Abo deines Natels usw.
Anyway, ich würde mich auf keinen Fall abmelden, denn wie gesagt: Solltest du auf deiner Reise erkranken und wieder zurück in die Schweiz kommen, KEINE Krankenkasse wird dich in so einem Zustand aufnehmen. Ich war superfroh, dass ich mich nicht abgemeldet habe denn genau das ist mir passiert. Ich war in der Schweiz noch knapp 1 Jahr in der Behandlung aufgrund einer unsauberen OP in Asien und die Krankenkasse musste mich wohl oder übel ziemlich "deftig" finanziell unter die Arme greifen.
Was die Reiseversicherung angeht... die Krankenkasse übernimmt generell nicht alle Kosten. Die Reiseversicherung deckt hier schon einiges mehr ab. Die ERV (Europäische Reiseversicherung) bietet eine Versicherung für 1 Jahr, genannt Multi-Trip. Den würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, kannst du auch online abschliessen. Erkunde dich zudem noch dort wo du arbeitest nach einer Abredeversicherung.

ich erweitere die antwort mal auf die frage abmelden oder nicht....
selber 2 mal gemacht einmal mit abmelden einmal ohne; pro-cons:
pro abmelden
--------------------
- definitiv ruhe wegen steuern, militär, etc
- kannst kraka künden
- kannst all deine laufenden abos (telefon, tv, internet etc) sofort künden ohne strafzahlung im normalfall
- kannst allen papierkram in der schweiz (zb steuererklärung) erledigen vor abreise und musst nicht jemanden deine post lesen lassen
con abmelden
----------------------
- musst halt eben reiseversicherung abschliessen... achtung - nimm nicht die teuren angebote aus der schweiz! schau dir zb worldnomads an oder internationale ähnliche anbieter... macht 0 sinn dich bei ner schweizer kasse weltweit zu versicherung wenn du auf weltreise gehst; die preise sind jenseits von gut und böse...
- du wirst bei unterjähriger abmeldung "falsch" versteuert.. dh einkommen wird aufs jahr hochgerechnet und der steuersatz gilt dann für dein unterjähriges einkommen; kann jenachdem teuer kommen; musst du durchrechnen
ich hab als ich noch militärpflichtig war mich abgemeldet und STA reiseversicherung abgeschlossen (damals in london gewohnt, gibts in CH glaub nicht) und problemlos alle rechnungen bezahlt bekommen die anfielen unterwegs.
bei der letzten reise hab ich mich nicht abgemeldet und mich immer geärgert über die 200 stutz kraka jeden monat und dass ich alle laufenden abos nur pausieren konnte.
ob du dich abmeldest oder nicht kannst du entscheiden... allerdings habe ich als ich mich nicht abgemeldet habe ne böse email vom einwohnermeldeamt bekommen wo ich denn sei, lies sich aber schnell entschärfen.



Sag mal - bei welcher Versicherung bist du denn?!?
Hast du kurz vor 17 Uhr angerufen? ;o)
Ist ja wieder mal ne geile Auskunft ehrlich..
Natürlich muss du dich NICHT abmelden in der Schweiz - wieso auch?
Machst du doch auch nicht, wenn du nur 3 Wochen in die Ferien gehst - oder?
Was den weiteren Versicherungsschutz für die Welt anbelangt, musst du individuell nach Krankenversicherung schauen - da gibt es echt supergrosse und sehr relevante Unterschiede!
Wieso hast du überhaupt beim Kreisbüro nachgefragt?
Alles zu kündigen ist dann übrigens sehr riskant!
Erkrankst du während der Weltreise, muss dich eine neue Versicherung (auch die Alte in dem Fall) in den Zusatzversicherungen nicht mehr nehmen!
Von daher - aufgepasst!
1