Kommentare

jässes gott, nicht mal ein bmp kann man hier hoch laden....

ja hoppla schorsch, äähhh, eveline....!

Frag doch beim MV nach.. dort bekommst du eine kostenlose Beratung. Kann ich nur empfehlen.
Gruss

sandra: sehr gut gemacht! gratuliere

mach dir keine sorgen sandra. der hat null chancen. das sind nur lehre drohungen. super gemacht. anschauen kann man sich alles. das verpflichtet zu ueberhaupt nichts. saludos.

Herzliche Gratulation.
Damit nicht immer nur gemeckert wird: Was war denn das für eine Verwaltung, die bei diesem Deal nicht mitmacht? Ein Kränzchen dafür von mir!

keine angst, wie smashing sagt, die verwaltung entscheidet, wer die wohnung bekommt. der vormieter hat ÜBERHAUPT NICHTS zu sagen und schon gar nicht, auf irgendetwas zu bestehen. super, dass du so einem frechen heini eine reingebremst hast!hoffentlich klappts wirklich mit der wohnung!

hm, es heisst zwar "...NUR dann nichtig [...] wenn der Vermieter [...] um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt."
hm, nicht "und ihm NICHT zustimmt" doppelte verneinung, so zu sagen... ;)
aber ich würd mir da mal keine sorgen machen, du hast ja nix unterschrieben und nix versprochen, sondern nur mal die wohnung angeschaut, das verpflichtet dich doch zu gar nichts...
oder hast du dem aktuellen mieter (mündlich) zugesichert, die möbel zu übernehmen? gibt es dafür zeugen? oder kannst du immer noch behaupten, du hättest höchstens "laut darüber nachgedacht"?

wie schon bitzist im anderen thread geschrieben hat:
"§254 OR B. Koppelungsgeschäfte:
Ein Koppelungsgeschäft, das in Zusammenhang mit der Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen steht, ist nichtig, wenn der Abschluss oder die Weiterführung des Mietvertrags davon abhängig gemacht wird und der Mieter dabei gegenüber dem Vermieter oder einem Dritten eine Verpflichtung übernimmt, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt."
Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil:
"Eine Vereinbarung zwischen einem ausziehenden und einem neu einziehenden Mieter ist nur dann nichtig, wenn der Vermieter oder sein Vertreter um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt."
und du hast ja den vermieter sehr wohl informiert (schriftlich?) über diese forderungen, und anscheinend hat er diesem kopplungsgeschäft NICHT zugestimmt - also ist es auch nichtig.

ich würde sagen du hast ÜBERHAUPT NICHTS zu befürchten. der vormieter ist nur verpflichtet, dem eigentümer/vermieter "akzeptable" nachmieter VORZUSCHLAGEN.
wen der vermieter dann allerdings schlussendlich akzeptiert, ist ganz alleine seine entscheidung und hat mit dem vormieter rein gar nix zu tun.
gratuliere zur wohnung! ;)
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