Kommentare

Danke für eure Tipps, weiss es sehr zu schätzen. Ich hab den Mieterverband hinter mir, sie kümmern sich um den Fall und stellen auch den Anwalt. Die 5 Objekte sind noch nicht beisammen, aber auf gutem Weg.

(ev bist du ja bereits ein paar schritte weiter. dann drück ich dir die daumen)

pascalew, der mieterverband schreibt auf seiner webseite folgendes:
"Anfangsmietzins:
Fragen Sie nach dem Mietzins des Vormieters/der Vormieterin. Der Anfangsmietzins kann missbräuchlich sein, wenn er stark erhöht worden ist (mehr als 10 Prozent). Sie können den Anfangsmietzins bis 30 Tage nach Wohnungsbezug anfechten. Lassen Sie sich sofort vom MV beraten, wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihr Anfangsmietzins erhöht worden ist."
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beachte die anfechtungsfrist, und lasse dich am besten vom mieterverband zürich beraten. die sind in solchen fällen recht erfahren, und als mitglied (kostet glaube ich 65 fr pro jahr) ists für dich gratis.
www.mieterverband.ch

Liebe Pascale
Eine Mietzinserhöhung muss auf einem amtlichen Formular mit BEGRÜNDUNG angekündigt werden. Ist sie so eingetroffen? Wenn nicht ist sie sowieso nichtig. Falls sie den erhöhten Mietzins mit "quartierüblicher Mietzins" begründen, ist es deren ihre Aufgabe 5 vergleichbare Objekte zu bringen.. Und dies ist fast unmöglich! Ich glaube an deinen Sieg bei der Schlichtungsbehörde. Viel Glück!

Liebe Pascale
Wichtig: Vor der Schlichtungsbehörte Tipps beim Mieterverband zürich holen! :)
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