6574 Angestellte? Das ist unmöglich. Weil: Das Polizeidepartement ist nur das Drittgrösste und hat schon über 3'000...
6574 Angestellte? Das ist unmöglich. Weil: Das Polizeidepartement ist nur das Drittgrösste und hat schon über 3'000 Angestellte. Und 6'000 auf 400'000 wären pro 1'000 Einwohner 15 Verwaltungsangestellte. Keine Grossstadt kommt mit so wenig Personal aus. Irgendwas stimmt im Artikel nicht. Hier https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/personal.html steht beispielsweise, es seien 28'318 Personen, die für die Stadt zürich arbeiten. Woher kommen denn die Zahlen in obigem Artikel?
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Ok, also ich mache jetzt in einem Etherpad weiter. Das sind Dokumente, die alle ohne Anmeldung bearbeiten können. https://staat.etherpad.mozilla.org/2 Einfach klicken und mitmachen! Heute Abend die erste Sitzung des Staates ab 18 Uhr.
Ok, ich kanns noch anders formulieren , für einen Staat ... . . Grundprinzip wäre, dass jede Behörde von einem "Ersten unter Gleichen" geleitet würde, bzw Einzelbeamtungen immer auch einen Stellvertreter hätten. . REGIERUNG 10 Personen, je einer Abteilung vorstehend. . FINANZRAT Entspricht bezüglich Genehmigung von Budget und Rechnung den heutigen Parlamenten. . LEGISLATIVRAT Erarbeitet Verordnungen und Gesetze und setzt diese in und ausser Kraft. Anzahl Mitglieder entspricht der dritten Wurzel der Einwohnerzahl (zB 1000 EInwohner = 10 Mitglieder). . JUSTIZ Die Justiz unterteilt sich in mehrere einzelne, voneinander unabhängige Behörden: Untersuchungsrichteramt: Leitet selbstständig die Untersuchungen. Untersuchungsrichteramt für besondere Untersuchungen: Leitet Untersuchungen gegen Amtspersonen, oder mit Amtspersonen als Opfer. Staatsanwaltschaft: Erhält das Untersuhcungsergebniss des Untersuchungsrichters und klagt an, und kann Anträge an Untersuchungsrichter stellen (ebenso wie jeder Verfahrensbteiligte). Einzelrichteramt: Ein Einzelrichter führt die Hauptverhandlung durch und fällt dann sein Urteil. Verfassungsgericht: Das Verfassungsgericht bestünde aus X Mitgliedern, wobei X der 4.Wurzel der Einwohnerzahl entspräche. Das Verfassungsgericht hat eigene Fachpersonen angestellt oder lässt sich für die einzelnen Fälle von mindestens 2 ver. Fachpersonen ein Gutachten erstellen. Immer 3 Kammern entscheiden selber und kommen zu eigenen Urteilen. (Die Hauptverhandlung wird vom Gerichtspräsidenten geleitet, die 3 mal 3 Mitglieder schauen zu). Dann fällen die 3 Kammern à 3 Richter Ihre Urteile. Jede Partei kann eines der Urteile ablehnen. Bei mehreren Personen pro Partei (zB mehrere Opfer, oder mehrere Angeklagte) wird über das auszuschliessende Urteil abgestimmt. Damit verbleibt 1 Urteil. Verbleiben 2 Urteile, so kann der Angeklagte ein weiteres Urteil ablehnen, worauf das verbleibende Urteil übrig bleibt. . Zum Verfassungsrichter wird man, in dem man sich in eine Warteliste eintragen lässt. . Für jedes Urteil, dass in Kraft gesetzt wurde, bzw von keiner PArtei abgelehnt wurde, bleibt man ein weiteres Jahr im Amt. . Diese Massnahmen (Zufallsauswahl aus Volk, dabei bleiben nur bei ausgeglichenen Urteilen) wird ein Mechanismus geschaffen, in dem die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleibt. . Das Verfassungsgericht wäre nicht nur oberste Instanz in Gerichtsverfahren, sondern würde auch über sonstige Streitigkeiten entscheiden, und Wahlen durchführen.
Auswirkungen wären so: zB der Kanton Aargau mit seinen über 600'000 Einwohnern würde, da er ein starkes Wachstum hat, ein Kanton bleiben, wie bisher (da er noch dieses Jahrhundert sicher die 1 Million überschreitet). Seine 231 Gemeinden würden zu 30-40 Gemeinden zusammen wachsen. Oder der Kanton Zürich: 1,3 Millionen Einwohner. Oder 800'000 Einwohner ohne Zürich und Winterthur. Die Stadt Zürich und der grösste Teil der Agglomeration würden zum neuen Kanton Zürich-Stadt mit Anfangs 750'000 Einwohnern (starkes Wachstum nicht mehr zu erwarten). Der Kanton Zürich-Stadt würde in rund 40 Gemeinden aufgeteilt, wobei alleine die Stadt Zürich in rund 20 Gemeinden aufgeteilt würde. Der Kanton Zürich-Land hätte, unter Einverleibung des Kantons Schaffhausen und evtl weiterer Kantone wieder gegen rund 700'000 Einwohner (starkes wachstum erwartet). Der bisherige Kanton Zürich würde in rund 70 Gemeinden aufgeteilt, davon rund 40 in Zürich-Stadt. Da der Kanton Schaffhausen und weitere Kantone dazu kämen, würde ... . Also sagen wirs mal so: Winterthur wäre aufgeteilt in 6 neue Gemeinden à je 18'000-20'000 Einwohner. Uster wäre hingegen mit fast 40'000 Einwohern eine der grössten Städte der Schweiz. Auch Dübendorf und DIetikon mit je rund 24'000 Einwohnern blieben unverändert.
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1/3 Mehr Beamte in 12 Jahren in der Stadt
6574 Angestellte? Das ist unmöglich. Weil: Das Polizeidepartement ist nur das Drittgrösste und hat schon über 3'000 Angestellte. Und 6'000 auf 400'000 wären pro 1'000 Einwohner 15 Verwaltungsangestellte. Keine Grossstadt kommt mit so wenig Personal aus. Irgendwas stimmt im Artikel nicht. Hier https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/personal.html steht beispielsweise, es seien 28'318 Personen, die für die Stadt zürich arbeiten. Woher kommen denn die Zahlen in obigem Artikel?
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Ok, also ich mache jetzt in einem Etherpad weiter. Das sind Dokumente, die alle ohne Anmeldung bearbeiten können. https://staat.etherpad.mozilla.org/2 Einfach klicken und mitmachen! Heute Abend die erste Sitzung des Staates ab 18 Uhr.
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Ok, ich kanns noch anders formulieren , für einen Staat ... . . Grundprinzip wäre, dass jede Behörde von einem "Ersten unter Gleichen" geleitet würde, bzw Einzelbeamtungen immer auch einen Stellvertreter hätten. . REGIERUNG 10 Personen, je einer Abteilung vorstehend. . FINANZRAT Entspricht bezüglich Genehmigung von Budget und Rechnung den heutigen Parlamenten. . LEGISLATIVRAT Erarbeitet Verordnungen und Gesetze und setzt diese in und ausser Kraft. Anzahl Mitglieder entspricht der dritten Wurzel der Einwohnerzahl (zB 1000 EInwohner = 10 Mitglieder). . JUSTIZ Die Justiz unterteilt sich in mehrere einzelne, voneinander unabhängige Behörden: Untersuchungsrichteramt: Leitet selbstständig die Untersuchungen. Untersuchungsrichteramt für besondere Untersuchungen: Leitet Untersuchungen gegen Amtspersonen, oder mit Amtspersonen als Opfer. Staatsanwaltschaft: Erhält das Untersuhcungsergebniss des Untersuchungsrichters und klagt an, und kann Anträge an Untersuchungsrichter stellen (ebenso wie jeder Verfahrensbteiligte). Einzelrichteramt: Ein Einzelrichter führt die Hauptverhandlung durch und fällt dann sein Urteil. Verfassungsgericht: Das Verfassungsgericht bestünde aus X Mitgliedern, wobei X der 4.Wurzel der Einwohnerzahl entspräche. Das Verfassungsgericht hat eigene Fachpersonen angestellt oder lässt sich für die einzelnen Fälle von mindestens 2 ver. Fachpersonen ein Gutachten erstellen. Immer 3 Kammern entscheiden selber und kommen zu eigenen Urteilen. (Die Hauptverhandlung wird vom Gerichtspräsidenten geleitet, die 3 mal 3 Mitglieder schauen zu). Dann fällen die 3 Kammern à 3 Richter Ihre Urteile. Jede Partei kann eines der Urteile ablehnen. Bei mehreren Personen pro Partei (zB mehrere Opfer, oder mehrere Angeklagte) wird über das auszuschliessende Urteil abgestimmt. Damit verbleibt 1 Urteil. Verbleiben 2 Urteile, so kann der Angeklagte ein weiteres Urteil ablehnen, worauf das verbleibende Urteil übrig bleibt. . Zum Verfassungsrichter wird man, in dem man sich in eine Warteliste eintragen lässt. . Für jedes Urteil, dass in Kraft gesetzt wurde, bzw von keiner PArtei abgelehnt wurde, bleibt man ein weiteres Jahr im Amt. . Diese Massnahmen (Zufallsauswahl aus Volk, dabei bleiben nur bei ausgeglichenen Urteilen) wird ein Mechanismus geschaffen, in dem die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleibt. . Das Verfassungsgericht wäre nicht nur oberste Instanz in Gerichtsverfahren, sondern würde auch über sonstige Streitigkeiten entscheiden, und Wahlen durchführen.
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Auswirkungen wären so: zB der Kanton Aargau mit seinen über 600'000 Einwohnern würde, da er ein starkes Wachstum hat, ein Kanton bleiben, wie bisher (da er noch dieses Jahrhundert sicher die 1 Million überschreitet). Seine 231 Gemeinden würden zu 30-40 Gemeinden zusammen wachsen. Oder der Kanton Zürich: 1,3 Millionen Einwohner. Oder 800'000 Einwohner ohne Zürich und Winterthur. Die Stadt Zürich und der grösste Teil der Agglomeration würden zum neuen Kanton Zürich-Stadt mit Anfangs 750'000 Einwohnern (starkes Wachstum nicht mehr zu erwarten). Der Kanton Zürich-Stadt würde in rund 40 Gemeinden aufgeteilt, wobei alleine die Stadt Zürich in rund 20 Gemeinden aufgeteilt würde. Der Kanton Zürich-Land hätte, unter Einverleibung des Kantons Schaffhausen und evtl weiterer Kantone wieder gegen rund 700'000 Einwohner (starkes wachstum erwartet). Der bisherige Kanton Zürich würde in rund 70 Gemeinden aufgeteilt, davon rund 40 in Zürich-Stadt. Da der Kanton Schaffhausen und weitere Kantone dazu kämen, würde ... . Also sagen wirs mal so: Winterthur wäre aufgeteilt in 6 neue Gemeinden à je 18'000-20'000 Einwohner. Uster wäre hingegen mit fast 40'000 Einwohern eine der grössten Städte der Schweiz. Auch Dübendorf und DIetikon mit je rund 24'000 Einwohnern blieben unverändert.
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