So, nachdem jetzt die Grundzüge der Verfassung stehen, füllen wir den Staat noch mit Leben. Also was würdet ihr euch...
So, nachdem jetzt die Grundzüge der Verfassung stehen, füllen wir den Staat noch mit Leben. Also was würdet ihr euch wünschen? Es ist *EUER* Staat. Keine Steuern mehr bezahlen? Alle müssen nackt sein im Staat? Alles ist erlaubt! IN einem Punkt hatt der Geisser Recht: Wir brauchen eine Idee dahinter. Ich entwerfe nur den Rahmen, die Verfassung. Ihr müsst die Idee mit Leben füllen. Sollen wir zB die Werdinsel zu unserem Staat erklären? Wir könnten dann einfach überall unsere Flagge aufstellen.
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Ich beginne jetzt mal mit einem Verfassungsnetwurf. Änderungswünsche etc sind gerne jederzeit willkommen. Verfassung: Artikel 1 Der Staat (NAME) ist da. Artikel 21 Verfassungsorgane Die Verfassungsorgane sind die Versammlung, der Versammlungspräsident und seine beiden Stellvertreter und die 12-teilige Vollzugsbehörde sowie der Gerichtspräsident und seine beiden Stellvertreter. Artikel 22 Versammlung 1. Es fände regelmässig Vollversammlungen statt, in denen über alles diskutiert würde. Diese werden einberufen und geleitet von einem Versammlungspräsidenten, der Quartalsweise gewählt wird nach Ziffer 3. Neben dem Versammlungspräsidenten und dessen Stellvertreter werden immer auch ein Protokollführer und dessen Stellvertreter. Mitglied der Vollversammlung sind alle Personen, die kein anderes Amt ausüben. . 2. An den Vollversammlungen können eine bestimmte Anzahl Personen aller Anwesenden ihr Veto einlegen, wodurch die Entscheidung verhindert wird. Es gilt dann möglichst der frühere Status. 3 Personen können zusammen ein Veto einlegen. Jede Person hat pro Versammlung nur ein Veto. Die Traktanden werden 10 Tage im Voraus bekannt gegeben, die Protokolle werden jeweils innert 2 Wochen an die Teilnehmenden verteilt, an der nachfolgenden Sitzung genehmigt oder zur Korrektur zurück gewiesen, und nach Genehmigung veröffentlicht, soweit keine Geheimhaltung beschlossen wurde. . 3. Der Versammlungspräsident und sein Stellvertreter, sowie die Protokollführer werden jeweils für 1 Quartal gewählt. . 4. Die Versammlung stellt Richtlinien auf für das zukünftige Vorgehen, und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide des Gerichtes sowie der Vollzugsbehörden und entscheidet neu. . Artikel 23 Vollzugsbehörde 1. Die Vollzugsbehörde gliedert sich in 12 Abteilungen. Die genaue Gliederung wird durch die Versammlung fest gesetzt. 2. Jede Person kann MItglied einer Abteilung werden. 3. Jeweils das dienstälteste Mitglied ist für 1 Jahr Präsident der Abteilung und verlässt danach diese Abteilung. 4. Die Versammlung kann den Präsidenten einer Abteilung vorzeitig absetzen. Artikel 24 Gerichtsverfahren 1. Über Zivil- oder Strafrechtliche Angelegenheiten entscheidet ein Gericht in 12 Besetzung, bestehend aus dem Gerichtspräsidenten, seinen zwei Stellvertretern und 9 weiteren Mitgliedern, die sich selbst melden und in der Reihenfolge der Anmeldung berück sichtigt werden. 2. Bis zum ende der Verhandlung müssen mindestens 7 Richter und 1 Präsident (inkl Stv.), also total 8 Personen, an allen Verhandlungen etc dabei gewesen sein. Die Untersuchung kann einer Einzelperson übertragen werden. Artikel 25 Diese Verfassung tritt am 12.12.12 in Kraft und kann 2 mal pro Jahrhundert geändert werden.
Andererseits ist natürlich nicht anzunehmen, dass wir auf über 100 Bürger kommen werden in den nächsten Jahren. Evtl sollten einfach Vollzugsaufgaben verteilt werden, aus einer Vollversammlung heraus. Es gäbe jedes Quartal eine Vollversammlung. Gewählt würden: Versammlungsleiter (zu jeder Position würde ein Stellvertreter ernannt), und einzelne Vollzugspersonen. Die Vollversammlung würde Richtlinien definieren, aber keine einzelnen Entscheide fällen. Wer ein zusätzliches Amt hat, hat in der Vollversammlung kein Stimmrecht. Somit gäbe es auch eine Art Regierung, nämlich alle Vollzugspersonen zusammen. Für gerichtliche Streitigkeiten gäbe es zB einen Gerichtspräsidenten. Weitere 11 Personen würden als Richter teilnehmen; diese Personen melden sich einfach beim Gerichtspräsidenten. Für die Regierungsaufgaben (eigentlich Vollzug) würde man etwa 12 Abteilungen schaffen. Jede Person kann in jeder Abteilung mitmachen. Der Abteilungsleiter wechselt jährlich nach Dienstalter (wie lange man in dieser Abteilung ist). Beispiel: Es gäbe zB die Abteilungen Medien, Einwohnerdienste, Protokollführer... Wenn ich mich jetzt bei den Einwohnerdiensten melde, werde ich dem Leiter der Abteilung EInwohnerdienste unterstellt (ausser ich wäre der erste, dann wäre ich Chef). Ich wäre auch automatisch in der Reihenfolge für den Chefposten aufgenomen. DIeser wechselt jährlich usw.
Oder wie wärs denn damit: Es gäbe Vollversammlungen einmal im Monat. Es gibt eine 12-köpfige Regierung. Pro Jahr werden 3 Mitglieder reingewählt. Oder noch besser: Jedes Quartal kommt 1 Person hinzu. Der Präsident (nicht weisungsbefugt, aber letiet Sitzungen etc) ist das dienstälteste Mitglied, usw. (Vize-Präsident 2.längsten dabei usw). Um in die Regierung zu kommen, muss man 2 Anträge innert zwei Jahren an die Vollversammlung gestellt haben, die angenommen wurden. Dann kommt man auf die Warteliste, von der aus man in chronologischer Reihenfolge in die Regierung aufgenommen werden. Die ersten 12 Bürger dieses Staates hingegen kommen nach ihrem Alter in die Regierung, ebenfalls quartalsweise, die Ältesten zuerst. Verfassungsgericht würde ähnlich laufen. Allerdings kann man im Leben nur eines der Ämter haben, Regierung oder Gericht. Am Verfassungsgericht ist man für 1 Jahr Einzelrichter für einfäche Fälle (wird vom Präsidenten bestimmt, was einfach ist). Danach für 1 Jahr Richter in 12er Besetzung, danach 1 Jahr Untersuchungsrichter oder Gerichtspräsident. Nennen wir dies Vorschlag 12.
Als ideale Staatsform betrachte ich: Räte-Hierarchie (Ziffer 6 erstes Posting). Dabei wäre jedoch die obere Spitze der Hierarchie noch breiter als die untere Spitze. Es gäbe den 100-köpfigen Verfassungsrat, der auch als oberstes Gericht handelt, sowie auf einer tieferen Stufe mehrere parallele Räte. Was heute in der Regierung ist, jeder Direktions-Vorsteher (Departement, Abteilung, Ressort) würde ein eigener Rat. Also 3 Leute Sicherheitsbehörde, 3 Leute Sozialbehörde, 3 Leute Schulbehörde, 3 Leute Tiefbaubehörde, 3 Leute Hochbaubehörde, etc. Es gäbe so etwa 10 gleichberechtigte für je ein Fachgebiet zuständige Stellen aus je 3 Leuten. Darüber der 100 köpfige Verfassungsrat. Der Verfassungsrat wäre Beschwerdestelle in Verurteilungen (würde auch zB durch die Tiefbaubehörde, usw erstinstanzliche Urteile gefällt), sowie gg alle Entscheide. Der Verfassungsrat trifft auf Beschwerde hin direkt die neue Anordnung und erlässt Richtlinien für zuküfntige Entscheidungen. Der Verfassungsrat ist damit sehr mächtig. SEine Macht ist aber aufgeteilt durch die Aufgabenteilung unter seinen Mitgliedern, dadurch dass er nur auf Beschwerde hin tätig werden kann und auch dadurch dass er bei allen Entscheidungen an die früheren Entscheide des Verfassungsrates gebunden ist, ausser es gäbe Gründe für Abweichungen, wobei diese genau zu bennennen sind. Alle Verfahren sind öffentlich, weil aus meiner Erfahrung solche Verfahren erheblich fairer verlaufen. Die Frage ist halt, wie man das mit weniger Personen durchziehen kann. Eine Möglichkeit wäre halt, die Behörden auf unterer Stufe (Schulbehörde, etc) auf etwa 4 Stück zu beschränken, womit man mit 12 , bzw bei Minimalbesetzung mit 8 Leuten auskäme. Alle anderen kämen in den Verfassungsrat, der immer kollektiv entscheiden würde. Im Verfassungsrat wären die Gründungsmitglieder von Amtes wegen. Jedes Mitglied des Verfassungsrates darf pro Jahr eine weitere Person in den Verfassungsrat ernennen. Dh rein kommt jeder, der auch nur einen hat, der für ihn stimmt.
Man könnte auch eine Volksinitiative machen, die den Bund verpflichtet, autonome Kleinstaaten zuzulassen.. Noch besser: Liechtenstein erlaubt sogar, dass sich einzelne Gemeinden abspalten. Und sagt nicht "Oh das ist aber unrealistisch". Nein der Fürst selbst sagte 2003 in einem Interview, die Gemeinden sollten die Gelegenheit haben, aus dem Staatenbund Liechtenstein auszutreten, wenn ihnen die Politik des Fürsten nicht mehr passe. Die kleineste GEmeinde hat 300 Einwohner. Wieviele davon stimmen wohl ab, bzw wieviele sind überhaupt volljährig usw?. . . Ich behaupte: In der kleinsten Liechtensteinischen Gemeinde könnte man mit 100 Personen (die extra dort hin ziehen oä) einen neuen Staat gründen. Derjenige von euch, der ohne Staat ist, werfe den ersten Wein.
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So, nachdem jetzt die Grundzüge der Verfassung stehen, füllen wir den Staat noch mit Leben. Also was würdet ihr euch wünschen? Es ist *EUER* Staat. Keine Steuern mehr bezahlen? Alle müssen nackt sein im Staat? Alles ist erlaubt! IN einem Punkt hatt der Geisser Recht: Wir brauchen eine Idee dahinter. Ich entwerfe nur den Rahmen, die Verfassung. Ihr müsst die Idee mit Leben füllen. Sollen wir zB die Werdinsel zu unserem Staat erklären? Wir könnten dann einfach überall unsere Flagge aufstellen.
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Ich beginne jetzt mal mit einem Verfassungsnetwurf. Änderungswünsche etc sind gerne jederzeit willkommen. Verfassung: Artikel 1 Der Staat (NAME) ist da. Artikel 21 Verfassungsorgane Die Verfassungsorgane sind die Versammlung, der Versammlungspräsident und seine beiden Stellvertreter und die 12-teilige Vollzugsbehörde sowie der Gerichtspräsident und seine beiden Stellvertreter. Artikel 22 Versammlung 1. Es fände regelmässig Vollversammlungen statt, in denen über alles diskutiert würde. Diese werden einberufen und geleitet von einem Versammlungspräsidenten, der Quartalsweise gewählt wird nach Ziffer 3. Neben dem Versammlungspräsidenten und dessen Stellvertreter werden immer auch ein Protokollführer und dessen Stellvertreter. Mitglied der Vollversammlung sind alle Personen, die kein anderes Amt ausüben. . 2. An den Vollversammlungen können eine bestimmte Anzahl Personen aller Anwesenden ihr Veto einlegen, wodurch die Entscheidung verhindert wird. Es gilt dann möglichst der frühere Status. 3 Personen können zusammen ein Veto einlegen. Jede Person hat pro Versammlung nur ein Veto. Die Traktanden werden 10 Tage im Voraus bekannt gegeben, die Protokolle werden jeweils innert 2 Wochen an die Teilnehmenden verteilt, an der nachfolgenden Sitzung genehmigt oder zur Korrektur zurück gewiesen, und nach Genehmigung veröffentlicht, soweit keine Geheimhaltung beschlossen wurde. . 3. Der Versammlungspräsident und sein Stellvertreter, sowie die Protokollführer werden jeweils für 1 Quartal gewählt. . 4. Die Versammlung stellt Richtlinien auf für das zukünftige Vorgehen, und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide des Gerichtes sowie der Vollzugsbehörden und entscheidet neu. . Artikel 23 Vollzugsbehörde 1. Die Vollzugsbehörde gliedert sich in 12 Abteilungen. Die genaue Gliederung wird durch die Versammlung fest gesetzt. 2. Jede Person kann MItglied einer Abteilung werden. 3. Jeweils das dienstälteste Mitglied ist für 1 Jahr Präsident der Abteilung und verlässt danach diese Abteilung. 4. Die Versammlung kann den Präsidenten einer Abteilung vorzeitig absetzen. Artikel 24 Gerichtsverfahren 1. Über Zivil- oder Strafrechtliche Angelegenheiten entscheidet ein Gericht in 12 Besetzung, bestehend aus dem Gerichtspräsidenten, seinen zwei Stellvertretern und 9 weiteren Mitgliedern, die sich selbst melden und in der Reihenfolge der Anmeldung berück sichtigt werden. 2. Bis zum ende der Verhandlung müssen mindestens 7 Richter und 1 Präsident (inkl Stv.), also total 8 Personen, an allen Verhandlungen etc dabei gewesen sein. Die Untersuchung kann einer Einzelperson übertragen werden. Artikel 25 Diese Verfassung tritt am 12.12.12 in Kraft und kann 2 mal pro Jahrhundert geändert werden.
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Andererseits ist natürlich nicht anzunehmen, dass wir auf über 100 Bürger kommen werden in den nächsten Jahren. Evtl sollten einfach Vollzugsaufgaben verteilt werden, aus einer Vollversammlung heraus. Es gäbe jedes Quartal eine Vollversammlung. Gewählt würden: Versammlungsleiter (zu jeder Position würde ein Stellvertreter ernannt), und einzelne Vollzugspersonen. Die Vollversammlung würde Richtlinien definieren, aber keine einzelnen Entscheide fällen. Wer ein zusätzliches Amt hat, hat in der Vollversammlung kein Stimmrecht. Somit gäbe es auch eine Art Regierung, nämlich alle Vollzugspersonen zusammen. Für gerichtliche Streitigkeiten gäbe es zB einen Gerichtspräsidenten. Weitere 11 Personen würden als Richter teilnehmen; diese Personen melden sich einfach beim Gerichtspräsidenten. Für die Regierungsaufgaben (eigentlich Vollzug) würde man etwa 12 Abteilungen schaffen. Jede Person kann in jeder Abteilung mitmachen. Der Abteilungsleiter wechselt jährlich nach Dienstalter (wie lange man in dieser Abteilung ist). Beispiel: Es gäbe zB die Abteilungen Medien, Einwohnerdienste, Protokollführer... Wenn ich mich jetzt bei den Einwohnerdiensten melde, werde ich dem Leiter der Abteilung EInwohnerdienste unterstellt (ausser ich wäre der erste, dann wäre ich Chef). Ich wäre auch automatisch in der Reihenfolge für den Chefposten aufgenomen. DIeser wechselt jährlich usw.
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Oder wie wärs denn damit: Es gäbe Vollversammlungen einmal im Monat. Es gibt eine 12-köpfige Regierung. Pro Jahr werden 3 Mitglieder reingewählt. Oder noch besser: Jedes Quartal kommt 1 Person hinzu. Der Präsident (nicht weisungsbefugt, aber letiet Sitzungen etc) ist das dienstälteste Mitglied, usw. (Vize-Präsident 2.längsten dabei usw). Um in die Regierung zu kommen, muss man 2 Anträge innert zwei Jahren an die Vollversammlung gestellt haben, die angenommen wurden. Dann kommt man auf die Warteliste, von der aus man in chronologischer Reihenfolge in die Regierung aufgenommen werden. Die ersten 12 Bürger dieses Staates hingegen kommen nach ihrem Alter in die Regierung, ebenfalls quartalsweise, die Ältesten zuerst. Verfassungsgericht würde ähnlich laufen. Allerdings kann man im Leben nur eines der Ämter haben, Regierung oder Gericht. Am Verfassungsgericht ist man für 1 Jahr Einzelrichter für einfäche Fälle (wird vom Präsidenten bestimmt, was einfach ist). Danach für 1 Jahr Richter in 12er Besetzung, danach 1 Jahr Untersuchungsrichter oder Gerichtspräsident. Nennen wir dies Vorschlag 12.
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Als ideale Staatsform betrachte ich: Räte-Hierarchie (Ziffer 6 erstes Posting). Dabei wäre jedoch die obere Spitze der Hierarchie noch breiter als die untere Spitze. Es gäbe den 100-köpfigen Verfassungsrat, der auch als oberstes Gericht handelt, sowie auf einer tieferen Stufe mehrere parallele Räte. Was heute in der Regierung ist, jeder Direktions-Vorsteher (Departement, Abteilung, Ressort) würde ein eigener Rat. Also 3 Leute Sicherheitsbehörde, 3 Leute Sozialbehörde, 3 Leute Schulbehörde, 3 Leute Tiefbaubehörde, 3 Leute Hochbaubehörde, etc. Es gäbe so etwa 10 gleichberechtigte für je ein Fachgebiet zuständige Stellen aus je 3 Leuten. Darüber der 100 köpfige Verfassungsrat. Der Verfassungsrat wäre Beschwerdestelle in Verurteilungen (würde auch zB durch die Tiefbaubehörde, usw erstinstanzliche Urteile gefällt), sowie gg alle Entscheide. Der Verfassungsrat trifft auf Beschwerde hin direkt die neue Anordnung und erlässt Richtlinien für zuküfntige Entscheidungen. Der Verfassungsrat ist damit sehr mächtig. SEine Macht ist aber aufgeteilt durch die Aufgabenteilung unter seinen Mitgliedern, dadurch dass er nur auf Beschwerde hin tätig werden kann und auch dadurch dass er bei allen Entscheidungen an die früheren Entscheide des Verfassungsrates gebunden ist, ausser es gäbe Gründe für Abweichungen, wobei diese genau zu bennennen sind. Alle Verfahren sind öffentlich, weil aus meiner Erfahrung solche Verfahren erheblich fairer verlaufen. Die Frage ist halt, wie man das mit weniger Personen durchziehen kann. Eine Möglichkeit wäre halt, die Behörden auf unterer Stufe (Schulbehörde, etc) auf etwa 4 Stück zu beschränken, womit man mit 12 , bzw bei Minimalbesetzung mit 8 Leuten auskäme. Alle anderen kämen in den Verfassungsrat, der immer kollektiv entscheiden würde. Im Verfassungsrat wären die Gründungsmitglieder von Amtes wegen. Jedes Mitglied des Verfassungsrates darf pro Jahr eine weitere Person in den Verfassungsrat ernennen. Dh rein kommt jeder, der auch nur einen hat, der für ihn stimmt.
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Man könnte auch eine Volksinitiative machen, die den Bund verpflichtet, autonome Kleinstaaten zuzulassen.. Noch besser: Liechtenstein erlaubt sogar, dass sich einzelne Gemeinden abspalten. Und sagt nicht "Oh das ist aber unrealistisch". Nein der Fürst selbst sagte 2003 in einem Interview, die Gemeinden sollten die Gelegenheit haben, aus dem Staatenbund Liechtenstein auszutreten, wenn ihnen die Politik des Fürsten nicht mehr passe. Die kleineste GEmeinde hat 300 Einwohner. Wieviele davon stimmen wohl ab, bzw wieviele sind überhaupt volljährig usw?. . . Ich behaupte: In der kleinsten Liechtensteinischen Gemeinde könnte man mit 100 Personen (die extra dort hin ziehen oä) einen neuen Staat gründen. Derjenige von euch, der ohne Staat ist, werfe den ersten Wein.
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