Also wie wärs mit diesen Eckpfeilern für ein Staatssystem der Zukunft? . Eine Experten-Regierung. In der Justiz ist es so,...
Also wie wärs mit diesen Eckpfeilern für ein Staatssystem der Zukunft? . Eine Experten-Regierung. In der Justiz ist es so, dass die Aufsicht (zB durch das Parlament über die Justiz) von der Berufungsinstanz (Einspracheinstanz) getrennt sein sollte. Solche und ähnliche Prinzipien gibt es mehrere in der Rechtspflege (findet man die irgendwo systematisch aufgelistet?) . Demnach könnte man daraus ein Staatsystem machen, mit dem Ziel, einerseits die Macht auf verschiedene, dafür kleinere Gremien zu verteilen, und auch Probleme wie zB dass ein Bundesrat seine Freunde in Spitzenämter heben will oä verhindern. . Das System sähe für die Schweiz (und auch für jeden Kanton) so aus: Es gäbe nicht mehr die klassischen 3 Gewalten Judikative, Legislative und Exekutive. Statt dessen gäbe es verschiedene Behörden mit klar definierter Zuständigkeit. . Zudem würde ich die Schweiz in Gemeinden à 20'000 Einwohner aufteilen, wobei die Zahl nach einer Prognose gerichtet wäre, wie die Zahl in 10 Jahren auszusehen hat. Beispiel: In einem grösseren Gebiet leben heute 18'200 Einwohner, und in 10 Jahren sollen 20'000 überschritten sein. In einem anderen Gebiet sind es jetzt schon um die 20'000 Einwohner und es wird kein Bevölkerungswachstum erwartet die nächten 10 Jahre. Jedes der Gebiete wäre gleichebrechtigt eine neue eigene Gemeinde. . Städte zwischen 15'000 und 50'000 Einwohnern blieben unverändert. Grössere Städte hingegen würden aufgeteilt werden. . Die Anzahl der Kantone müsste man auf 10 beschränken, mit jeweils ca 800'000 Einwohnern. So wäre zB Zürich und Agglomeration der neue Kanton Zürich-Stadt (während die Stadt in kleinere GEmeinden zerlegt wird). Vorteil: Die kleinen Gemeinden zB der Kreis 4 kann über eigene Belange selber entscheiden (heute werden betroffene Stadtkreise oftmals vom restlichen Stadtgebiet überstimmt), während heutige überregionale Aufgaben wie VBZ, Berufsfeuerwehr, dem Kanton Zürich-Stadt übertragen werden könnten und damit die Agglomeration bessser integriert würde. . Es gäbe dazu die nachfolgenden Behörden, die es auf Gemeinde-, auf Kantons- und auf Bundesebene gäbe: 1. Exekutive Eine 9-köpfige teilamtliche Regierung in einem 50 %-Pensum, damit auch genügend Zeit bleibt. 2. Personalbehörde 5 Sitze. Wählt und ernennt alle Abteilungsleiter und andere leitendende Positionen mit 5 und mehr unterstellten Mitarbeitern. 3. Inspektionsbehörde 10 Sitze. Hat vollen Zugriff auf alle Akten der Verwaltung, der Justiz usw und prüft ob korrekt gearbeitet wird, und erlässt Anweisungen zur Korrektur. 4. Parlament Übt die bisherigen Aufgaben des Parlamentes aus, insbesondere in Finanzfragen, soweit keine neu geschaffene Behörde dafür zuständig ist. Neu würde jedes Parlament nur noch aus 60 Mitgliedern bestehen, wobei den 10 grössten Parteien jeweils 6 Sitze zustehen. Das Stimmrecht hingegen wird entsprechend den Wählerstimmen gewichtet. Dh eine Partei mit 22 % Wähleranteil hat 6 Sitze, die aber als 22 Stimmen gelten. Total gibt es 100 Stimmen. So kann eine Kleinstpartei mit 6 Sitzen vielleicht nur 1 Stimme haben. Hintergrund ist eine Verkleinerun des Parlamentes, da sowieso oftmals in den vorberatenden Komissionen die Entscheide getroffen werden und die Fraktionen einheitlich abstimmen. 5. Justiz Die Staatsanwaltschaften sind neu der Justiz unterstellt, bzw sind nicht mehr der Regierung unterstellt. Alle Verfahren werden in einer öffentlichen Anhörung durchgeführt, auch bisher schriftliche Verfahren. . Zudem werden die Gerichtsverfahren vereinheitlicht. Es gäbe neu pro Kanton und auch für den Bund Bezirksgerichte (bzw für den Bund jeweils untere Gerichte), und als Beschwerdeinstanz Fachgerichte wie zB ein Handelsgericht, Arbeitsgericht, Mietgericht, Sozialversicherungsgericht, Datenschutzgericht, Strafgericht I (Übertretungen und Vergehen) und Stragericht II (Verbrechen). Somit könnte auf der ersten instanz immer ein Einzelrichter amten, was die Verfahren beschleunigt. Eine Einsprache hingegen würde von ausgewiesenen Experten beurteilt. Heute ist es nämlcih so, dass es zB das Sozialversicherungsgericht gibt, aber zB für andere Sachen ist das Obergericht das Höchste, dh es ist total uneinheitlich. 6.Behördenkonferenz Diese Behörde besteht aus den Präsidenten aller anderen genannten Behörden sowie den 1.Vize-Präsidenten. Sie entscheidet in speziellen Fragen, zB welche Behörde zuständig ist, etc. 7. Justizkomission des Parlamentes Diese entscheidet bindend für die Gerichte über die Auslegung von Gesetzen. Sie hat keinen Einfluss auf bisherige Urteile der Gerichte, die Gerichte sind jedoch an diese Auslegungen gebunden. Dh die Auslegung der Gerichte kann aufgehoben werden und eine Revision des Urteils verlangt werden. 8. Administrativbehörde Diese Behörde führt Untersuchungen über Beschwerden etc durch, damit nicht mehr die Exekutive erstinstanzlich die Beschwerden prüft.
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Sorry, aber 1000-1500 CHF Grundeinkommen würde in einer Katastrophe enden. Schon heute erhalten Sozialhilfeempfänger inkl Krankenkasse und Miete bis zu 2'500 CHF. Die sozialhilfe würde ja auch durch das GK ersetzt, ebenso AHV und IV-Renten mit Ergänzungsleistungen! Rein von daher wäre es menschenverachtend, das GK unter 2'500 CHF anzusetzen.
Orkus? Ist das ein Benutzername hier? ^^ Woher weisst du, dass er die Mail von Ruth Genner hat? Ja, das wäre schon spannend.
Ok, danke für deine Antwort. Hm, soll ich (sofern Mailadressen angegeben sind) direkt ein Gemeinderats-Mitglied anschreiben, oder an den Gemeindeschreiber? hm.. Also falls hier jemanden ndoch jemand kennt, freue ich mich auf Feedback.
Im Übrigen mache ich jetzt eine Fake-Seite auf, für eine Gemeinde, die es gar nicht gibt. Also es ist ein Dorf, das existiert, aber es gehört zu 2 anderen Gemeinden (je halbe-halbe), ich erstelle eine WebSite, als ob es eine eigene Gemeinde wäre. . Geil oder? -Also wer hier will namentlich in der Exekutive erwähnt sein? Vorläufiger Name: http://wl39www22.webland.ch/
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Also wie wärs mit diesen Eckpfeilern für ein Staatssystem der Zukunft? . Eine Experten-Regierung. In der Justiz ist es so, dass die Aufsicht (zB durch das Parlament über die Justiz) von der Berufungsinstanz (Einspracheinstanz) getrennt sein sollte. Solche und ähnliche Prinzipien gibt es mehrere in der Rechtspflege (findet man die irgendwo systematisch aufgelistet?) . Demnach könnte man daraus ein Staatsystem machen, mit dem Ziel, einerseits die Macht auf verschiedene, dafür kleinere Gremien zu verteilen, und auch Probleme wie zB dass ein Bundesrat seine Freunde in Spitzenämter heben will oä verhindern. . Das System sähe für die Schweiz (und auch für jeden Kanton) so aus: Es gäbe nicht mehr die klassischen 3 Gewalten Judikative, Legislative und Exekutive. Statt dessen gäbe es verschiedene Behörden mit klar definierter Zuständigkeit. . Zudem würde ich die Schweiz in Gemeinden à 20'000 Einwohner aufteilen, wobei die Zahl nach einer Prognose gerichtet wäre, wie die Zahl in 10 Jahren auszusehen hat. Beispiel: In einem grösseren Gebiet leben heute 18'200 Einwohner, und in 10 Jahren sollen 20'000 überschritten sein. In einem anderen Gebiet sind es jetzt schon um die 20'000 Einwohner und es wird kein Bevölkerungswachstum erwartet die nächten 10 Jahre. Jedes der Gebiete wäre gleichebrechtigt eine neue eigene Gemeinde. . Städte zwischen 15'000 und 50'000 Einwohnern blieben unverändert. Grössere Städte hingegen würden aufgeteilt werden. . Die Anzahl der Kantone müsste man auf 10 beschränken, mit jeweils ca 800'000 Einwohnern. So wäre zB Zürich und Agglomeration der neue Kanton Zürich-Stadt (während die Stadt in kleinere GEmeinden zerlegt wird). Vorteil: Die kleinen Gemeinden zB der Kreis 4 kann über eigene Belange selber entscheiden (heute werden betroffene Stadtkreise oftmals vom restlichen Stadtgebiet überstimmt), während heutige überregionale Aufgaben wie VBZ, Berufsfeuerwehr, dem Kanton Zürich-Stadt übertragen werden könnten und damit die Agglomeration bessser integriert würde. . Es gäbe dazu die nachfolgenden Behörden, die es auf Gemeinde-, auf Kantons- und auf Bundesebene gäbe: 1. Exekutive Eine 9-köpfige teilamtliche Regierung in einem 50 %-Pensum, damit auch genügend Zeit bleibt. 2. Personalbehörde 5 Sitze. Wählt und ernennt alle Abteilungsleiter und andere leitendende Positionen mit 5 und mehr unterstellten Mitarbeitern. 3. Inspektionsbehörde 10 Sitze. Hat vollen Zugriff auf alle Akten der Verwaltung, der Justiz usw und prüft ob korrekt gearbeitet wird, und erlässt Anweisungen zur Korrektur. 4. Parlament Übt die bisherigen Aufgaben des Parlamentes aus, insbesondere in Finanzfragen, soweit keine neu geschaffene Behörde dafür zuständig ist. Neu würde jedes Parlament nur noch aus 60 Mitgliedern bestehen, wobei den 10 grössten Parteien jeweils 6 Sitze zustehen. Das Stimmrecht hingegen wird entsprechend den Wählerstimmen gewichtet. Dh eine Partei mit 22 % Wähleranteil hat 6 Sitze, die aber als 22 Stimmen gelten. Total gibt es 100 Stimmen. So kann eine Kleinstpartei mit 6 Sitzen vielleicht nur 1 Stimme haben. Hintergrund ist eine Verkleinerun des Parlamentes, da sowieso oftmals in den vorberatenden Komissionen die Entscheide getroffen werden und die Fraktionen einheitlich abstimmen. 5. Justiz Die Staatsanwaltschaften sind neu der Justiz unterstellt, bzw sind nicht mehr der Regierung unterstellt. Alle Verfahren werden in einer öffentlichen Anhörung durchgeführt, auch bisher schriftliche Verfahren. . Zudem werden die Gerichtsverfahren vereinheitlicht. Es gäbe neu pro Kanton und auch für den Bund Bezirksgerichte (bzw für den Bund jeweils untere Gerichte), und als Beschwerdeinstanz Fachgerichte wie zB ein Handelsgericht, Arbeitsgericht, Mietgericht, Sozialversicherungsgericht, Datenschutzgericht, Strafgericht I (Übertretungen und Vergehen) und Stragericht II (Verbrechen). Somit könnte auf der ersten instanz immer ein Einzelrichter amten, was die Verfahren beschleunigt. Eine Einsprache hingegen würde von ausgewiesenen Experten beurteilt. Heute ist es nämlcih so, dass es zB das Sozialversicherungsgericht gibt, aber zB für andere Sachen ist das Obergericht das Höchste, dh es ist total uneinheitlich. 6.Behördenkonferenz Diese Behörde besteht aus den Präsidenten aller anderen genannten Behörden sowie den 1.Vize-Präsidenten. Sie entscheidet in speziellen Fragen, zB welche Behörde zuständig ist, etc. 7. Justizkomission des Parlamentes Diese entscheidet bindend für die Gerichte über die Auslegung von Gesetzen. Sie hat keinen Einfluss auf bisherige Urteile der Gerichte, die Gerichte sind jedoch an diese Auslegungen gebunden. Dh die Auslegung der Gerichte kann aufgehoben werden und eine Revision des Urteils verlangt werden. 8. Administrativbehörde Diese Behörde führt Untersuchungen über Beschwerden etc durch, damit nicht mehr die Exekutive erstinstanzlich die Beschwerden prüft.
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Bedingungsloses Grundeinkommen - revolutionäre Vision oder Utopie
Sorry, aber 1000-1500 CHF Grundeinkommen würde in einer Katastrophe enden. Schon heute erhalten Sozialhilfeempfänger inkl Krankenkasse und Miete bis zu 2'500 CHF. Die sozialhilfe würde ja auch durch das GK ersetzt, ebenso AHV und IV-Renten mit Ergänzungsleistungen! Rein von daher wäre es menschenverachtend, das GK unter 2'500 CHF anzusetzen.
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Kennst du jemanden, der in der Exekutive sitzt?
Orkus? Ist das ein Benutzername hier? ^^ Woher weisst du, dass er die Mail von Ruth Genner hat? Ja, das wäre schon spannend.
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Kennst du jemanden, der in der Exekutive sitzt?
Ok, danke für deine Antwort. Hm, soll ich (sofern Mailadressen angegeben sind) direkt ein Gemeinderats-Mitglied anschreiben, oder an den Gemeindeschreiber? hm.. Also falls hier jemanden ndoch jemand kennt, freue ich mich auf Feedback.
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Staat gründen
Im Übrigen mache ich jetzt eine Fake-Seite auf, für eine Gemeinde, die es gar nicht gibt. Also es ist ein Dorf, das existiert, aber es gehört zu 2 anderen Gemeinden (je halbe-halbe), ich erstelle eine WebSite, als ob es eine eigene Gemeinde wäre. . Geil oder? -Also wer hier will namentlich in der Exekutive erwähnt sein? Vorläufiger Name: http://wl39www22.webland.ch/
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