@Sequelle: Die Mieterin ist ja im Besitz des gültigen Mietvertrages. Daraus leitet sich ab, dass sie in ihre eigene Wohnung...
@Sequelle: Die Mieterin ist ja im Besitz des gültigen Mietvertrages. Daraus leitet sich ab, dass sie in ihre eigene Wohnung jederzeit reinkann, und den Schlüssel auch jemand anderem geben kann. Du darfst ja deine Wohnung auch so benutzen, wie du's möchtest und z.B. deinem Freund einen Schlüssel geben. Die Untermieterin wird vom OR nicht in der Weise geschützt, dass sie automatisch ein exklusives Wohnrecht erhält. Und nein, die Polizei kann nicht einfach zum Spass irgendwelche Datenbanken durchforsten, dazu braucht es einen Auftrag. Aber da sich die Fragestellerin gar nicht meldet, haben wir hier vermutlich eh' nur die halbe Geschichte gehört.
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Eine Wohnungskündigung muss nicht begründet, und auch nicht "angekündigt" werden. Grundsätzlich hat aber der Untermietsvertrag die gleichen Rechte wie der normale Mietvertrag, lest das mal im OR nach. Die Polizei kann auch nicht einfach in eine Wohnung rein, das ist völlig undenkbar. Ein Ausweisungsbegehren müsste zu Handen Einzelrichter gestellt werden, aber ohne vorgängige, rechtliche Kündigung ist das völlig ausgeschlossen. Das Hautproblem scheint ja hier aber die Gesprächsverweigerung zum Thema "ausstehende Mieten" zu sein, und da hilft nur der soziale Druck. Mal beim Arbeitgeber anrufen und die Frau verlangen? Viel Glück! Im Moment klingt das alles nicht gut. Man wartet aber auch nicht 3 Monate auf die Miete, bis man reagiert...
Es spielt keine Rolle, ob du einen Untermietsvertrag hast, oder nicht. Das kann man auch mündlich abmachen, gilt genauso, und sie wohnt ja faktisch in deiner Wohnung. Du musst ihr also mit offiziellem, amtlichen Formular kündigen - nicht einfach Brief schreiben, das reicht nicht. Gleichzeitig öffnest du ein Betreibungsverfahren, sie erhält dann einen Zahlungsbefehl. Diese Wege sind lang, mühselig und vermutlich von wenig Erfolg gekrönt. Es wäre besser, wenn eine zuverlässige Bezugsperson von dir dort mal vorbeigehen und nach dem Rechten sehen würde. Du hast ja hoffentlich jemandem deinen Wohnungsschlüssel hinterlassen? Viel Glück!
Ich hab mich am Samstag so richtig mit dem Nachbarn angelegt wegen seinem Laubbläser. Hab ihm mehr oder weniger gesagt, er soll den S***eiss ausschalten. Jetzt findet er mich doof.
ein mystiker hat gesagt: "meditation ist lernen, sich selber auszuhalten."
du kannst sie nicht "erlangen". und wenn du deine einstellung ändern willst, bist du schon im konflikt mit dir selber, was so ziemlich das gegenteil von spiritualiät ist. dankbar sein wäre ein guter anfang. und meditieren schadet auch selten, bringt dich vielleicht aus dem ego, von wegen "erlangen wollen".
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Untermieterin zahlt nicht
@Sequelle: Die Mieterin ist ja im Besitz des gültigen Mietvertrages. Daraus leitet sich ab, dass sie in ihre eigene Wohnung jederzeit reinkann, und den Schlüssel auch jemand anderem geben kann. Du darfst ja deine Wohnung auch so benutzen, wie du's möchtest und z.B. deinem Freund einen Schlüssel geben. Die Untermieterin wird vom OR nicht in der Weise geschützt, dass sie automatisch ein exklusives Wohnrecht erhält. Und nein, die Polizei kann nicht einfach zum Spass irgendwelche Datenbanken durchforsten, dazu braucht es einen Auftrag. Aber da sich die Fragestellerin gar nicht meldet, haben wir hier vermutlich eh' nur die halbe Geschichte gehört.
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Untermieterin zahlt nicht
Eine Wohnungskündigung muss nicht begründet, und auch nicht "angekündigt" werden. Grundsätzlich hat aber der Untermietsvertrag die gleichen Rechte wie der normale Mietvertrag, lest das mal im OR nach. Die Polizei kann auch nicht einfach in eine Wohnung rein, das ist völlig undenkbar. Ein Ausweisungsbegehren müsste zu Handen Einzelrichter gestellt werden, aber ohne vorgängige, rechtliche Kündigung ist das völlig ausgeschlossen. Das Hautproblem scheint ja hier aber die Gesprächsverweigerung zum Thema "ausstehende Mieten" zu sein, und da hilft nur der soziale Druck. Mal beim Arbeitgeber anrufen und die Frau verlangen? Viel Glück! Im Moment klingt das alles nicht gut. Man wartet aber auch nicht 3 Monate auf die Miete, bis man reagiert...
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Untermieterin zahlt nicht
Es spielt keine Rolle, ob du einen Untermietsvertrag hast, oder nicht. Das kann man auch mündlich abmachen, gilt genauso, und sie wohnt ja faktisch in deiner Wohnung. Du musst ihr also mit offiziellem, amtlichen Formular kündigen - nicht einfach Brief schreiben, das reicht nicht. Gleichzeitig öffnest du ein Betreibungsverfahren, sie erhält dann einen Zahlungsbefehl. Diese Wege sind lang, mühselig und vermutlich von wenig Erfolg gekrönt. Es wäre besser, wenn eine zuverlässige Bezugsperson von dir dort mal vorbeigehen und nach dem Rechten sehen würde. Du hast ja hoffentlich jemandem deinen Wohnungsschlüssel hinterlassen? Viel Glück!
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Herbst ist und sie sind wieder da
Ich hab mich am Samstag so richtig mit dem Nachbarn angelegt wegen seinem Laubbläser. Hab ihm mehr oder weniger gesagt, er soll den S***eiss ausschalten. Jetzt findet er mich doof.
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spiritualität
ein mystiker hat gesagt: "meditation ist lernen, sich selber auszuhalten."
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spiritualität
du kannst sie nicht "erlangen". und wenn du deine einstellung ändern willst, bist du schon im konflikt mit dir selber, was so ziemlich das gegenteil von spiritualiät ist. dankbar sein wäre ein guter anfang. und meditieren schadet auch selten, bringt dich vielleicht aus dem ego, von wegen "erlangen wollen".
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