Hmm...schon mal probiert: - PC bzw. E-Mail freie Tage zu machen, z.B. Sonntag und etwas mit der Familie, Freunden etc....
Hmm...schon mal probiert: - PC bzw. E-Mail freie Tage zu machen, z.B. Sonntag und etwas mit der Familie, Freunden etc. unternehmen (ohne den Gedanken, wann du wohl wieder Mails checken kannst; oh und bloss nicht als Erstes nach dem nachhausekommen die Mailbox kontrollieren) - nur eine gewisse Anzahl Stunden oder nur in einer gewissen Zeitspanne Mails schreiben - sich Zeit lassen mit beantworten (wirst ja schliesslich nicht dazu gezwungen, innerhalb von xx Stunden zu antworten) - Freunde anzurufen statt zu mailen - zur Abwechslung einen Brief schreiben (dauert länger bis er bzw. die Antwort ankommt) - früher gings ja auch ohne :-))) Viel Erfolg
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hallo die kündigungsfristen müssen eingehalten werden. durch schriftliche abrede können sie aber abgeändert werden. dann musst du aber auf das entgegenkommen deines arbeitgebers hoffen. so oder so gelten für beide parteien die gleichen fristen. unter einen monat darf die frist nicht gesetzt werden, ausser es liegt ein gesamtarbeitsvertrag vor und es handelt sich ums 1. dienstjahr. fazit: du muss mit deinem arbeitgeber sprechen, ob ihr die kündigungsfrist hinuntersetzen könnt, wenn du früher austreten möchtest. grüsse
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Virtueller Raum frisst Leben auf?
Hmm...schon mal probiert: - PC bzw. E-Mail freie Tage zu machen, z.B. Sonntag und etwas mit der Familie, Freunden etc. unternehmen (ohne den Gedanken, wann du wohl wieder Mails checken kannst; oh und bloss nicht als Erstes nach dem nachhausekommen die Mailbox kontrollieren) - nur eine gewisse Anzahl Stunden oder nur in einer gewissen Zeitspanne Mails schreiben - sich Zeit lassen mit beantworten (wirst ja schliesslich nicht dazu gezwungen, innerhalb von xx Stunden zu antworten) - Freunde anzurufen statt zu mailen - zur Abwechslung einen Brief schreiben (dauert länger bis er bzw. die Antwort ankommt) - früher gings ja auch ohne :-))) Viel Erfolg
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Kündigungsfirst
hallo die kündigungsfristen müssen eingehalten werden. durch schriftliche abrede können sie aber abgeändert werden. dann musst du aber auf das entgegenkommen deines arbeitgebers hoffen. so oder so gelten für beide parteien die gleichen fristen. unter einen monat darf die frist nicht gesetzt werden, ausser es liegt ein gesamtarbeitsvertrag vor und es handelt sich ums 1. dienstjahr. fazit: du muss mit deinem arbeitgeber sprechen, ob ihr die kündigungsfrist hinuntersetzen könnt, wenn du früher austreten möchtest. grüsse
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