Naja ist nicht gerade in Zürich aber nur ca. 1/2 h entfernt in Dulliken zwischen Olten und Aarau. Coiffeur Antonio - Damen und...
Naja ist nicht gerade in Zürich aber nur ca. 1/2 h entfernt in Dulliken zwischen Olten und Aarau. Coiffeur Antonio - Damen und Herrencoiffeur mit Spezialitäten von Loris und Roman bei - Messerhaarschnitt - Hairtatoos - Haarverlängerungen (StreetStyleHair.ch) - und alle anderen Coiffeurservices von Färben, Mèche, Blondieren u.s.w. Ein Preisvergleich lohnt sich, da hier nicht "Zürcher" Preise bezahlt werden müssen für die gleiche Leistung :) http://www.coiffeur-antonio.ch/
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Das Problem bei Deinem Freund ist die Schutzklausel welche für Ungarn noch gilt. Das heisst, dass ein Arbeitgeber nachweissen muss, dass er keine Arbeitnehmer mit ändlichen Voraussetzungen in der Schweiz gefunden hat. In der momentanen Arbeitssituation in der Schweiz wird es also schwirig wenn er nicht hoch qualifiziert und einer Branche angehöhrt welche dringen Personal sucht. z.B. Chemiker, Ingeneure u.s.w. Für einen potenziellen Arbeitgeber ist es zu mühsam 3 Monate Stelleninserate laufen zu lassen (die er bezahlen muss) dann Formulare auszufüllen und sich noch besuchen zu lassen vom Amt ob auch alles i.O. ist. Wesshalb sollte er das tun wenn genügend inländische Arbeitskräfte da sind? Es gibt noch ein Programm in der Schweiz für Erntehelfer. Ich glaube da sind die Bestimmungen nicht ganz so problematisch. Die Zuwanderungsbeschränkung kann übrigens noch bis 2016 gehen. ----Hier der Text der Schutzklausel------ Inländervorrang und Lohnkontrolle Im Rahmen des Inländervorrangs hat der Arbeitgeber in der Schweiz nachzuweisen, dass seine Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen Arbeitsmarkt erfolglos waren und keine entsprechenden Arbeitskräfte (Schweizer oder in den schweizerischen Arbeitsmarkt integrierte ausländische Arbeitskräfte) gefunden wurden. Die Lohnkontrolle stellt sicher, dass Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten dieselben Lohn- und Arbeitsbedingungen geboten werden wie Einheimischen. Die Arbeitsmarktbehörden prüfen vor der Erteilung einer Bewilligung, ob der Arbeitsvertrag den wesentlichen Bestimmungen entspricht.
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Barbiere Figaro
Naja ist nicht gerade in Zürich aber nur ca. 1/2 h entfernt in Dulliken zwischen Olten und Aarau. Coiffeur Antonio - Damen und Herrencoiffeur mit Spezialitäten von Loris und Roman bei - Messerhaarschnitt - Hairtatoos - Haarverlängerungen (StreetStyleHair.ch) - und alle anderen Coiffeurservices von Färben, Mèche, Blondieren u.s.w. Ein Preisvergleich lohnt sich, da hier nicht "Zürcher" Preise bezahlt werden müssen für die gleiche Leistung :) http://www.coiffeur-antonio.ch/
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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für ungarische Staatsangehörige
Das Problem bei Deinem Freund ist die Schutzklausel welche für Ungarn noch gilt. Das heisst, dass ein Arbeitgeber nachweissen muss, dass er keine Arbeitnehmer mit ändlichen Voraussetzungen in der Schweiz gefunden hat. In der momentanen Arbeitssituation in der Schweiz wird es also schwirig wenn er nicht hoch qualifiziert und einer Branche angehöhrt welche dringen Personal sucht. z.B. Chemiker, Ingeneure u.s.w. Für einen potenziellen Arbeitgeber ist es zu mühsam 3 Monate Stelleninserate laufen zu lassen (die er bezahlen muss) dann Formulare auszufüllen und sich noch besuchen zu lassen vom Amt ob auch alles i.O. ist. Wesshalb sollte er das tun wenn genügend inländische Arbeitskräfte da sind? Es gibt noch ein Programm in der Schweiz für Erntehelfer. Ich glaube da sind die Bestimmungen nicht ganz so problematisch. Die Zuwanderungsbeschränkung kann übrigens noch bis 2016 gehen. ----Hier der Text der Schutzklausel------ Inländervorrang und Lohnkontrolle Im Rahmen des Inländervorrangs hat der Arbeitgeber in der Schweiz nachzuweisen, dass seine Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen Arbeitsmarkt erfolglos waren und keine entsprechenden Arbeitskräfte (Schweizer oder in den schweizerischen Arbeitsmarkt integrierte ausländische Arbeitskräfte) gefunden wurden. Die Lohnkontrolle stellt sicher, dass Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten dieselben Lohn- und Arbeitsbedingungen geboten werden wie Einheimischen. Die Arbeitsmarktbehörden prüfen vor der Erteilung einer Bewilligung, ob der Arbeitsvertrag den wesentlichen Bestimmungen entspricht.
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