Ich habe deine Frage verstanden, du hast ja geschrieben NACH DEM SPRACHAUFENTHALT, davor ist ja klar, dass keine Anmeldung...
Ich habe deine Frage verstanden, du hast ja geschrieben NACH DEM SPRACHAUFENTHALT, davor ist ja klar, dass keine Anmeldung möglich ist (Vermittlungsfähigkeit, Wohnsitz). Ich habe diese Erfahrung, Rückkehr nach einer langen Reise, nicht direkt selbst gemacht, antworte dir trotzdem da ich die RAV-Regularien relativ gut kenne. Wie du erwähnt hast, erfüllt sind die Kriterien für einen Bezug, wenn du ab dem Anmeldezeitpunkt zurückgerechnet in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast. Dies unbedingt einhalten, es müssen 12 volle Monate sein, also rechtzeitig zurückkehren und auch anmelden. Für die Bemessung der versicherten Summe werden die letzten 6 Monate vor Kündigung genommen. Je nach vorherigem Lohn hast du zudem noch Wartetage (5-20 Tage). Selber künden gibt eigentlich Einstelltage, 30 (selten bis zu 60). Dass du erst nach einem Jahr anmeldest dürfte darauf keinen Einfluss haben, bin aber nicht 100% sicher. Vor der Anmeldung musst du 3 Monate je ca. 6-10 Arbeitsbemühungen (dazu zählen u.a. auch Netzwerkkontakte (Infos an Netzwerk, dass Arbeitslos und suchend in Bereich xy)) gemacht haben und nachweisen, sonst gibt es da noch Einstelltage. Grossen Einfluss auf den Entscheid zum RAV zu gehen oder nicht, hat auch die Perspektive und Konkurrenzsituation in deinem Berufsfeld und ob du auch was ganz anderes, allenfalls schlechter Bezahltes machen würdest oder nicht, wie straight der Lebenslauf bleiben soll. Der Aufwand mit dem RAV ist aus meiner Sicht nicht wahnsinnig gross, verglichen mit der finanziellen Sicherheit, die dadurch entsteht. Nach gesetztenfalls 6 Monaten erfolglosem Suchen und 12 Monaten Sprachaufenthalt bist du für die eine Branche nicht mehr wirklich attraktiv und hast es schwer dich durchzusetzen, in einer anderen wird das kaum negativ beurteilt und dein Sprachaufenthalt hoch eingeschätzt. Bei einem guten Job in der umkämpften Privatwirtschaft ist es aus meiner Sicht für die meisten Personen ratsam sich anzumelden. Am einfachsten suchst und bewirbst du einfach unabhängig vom RAV-Entscheid die letzten 3 Monate deines Sprachaufenthalts bereits aktiv auf dem Stellenmarkt oder bemühst dein Netzwerk. Dann findest du vielleicht schon was, kennst die Situation auf dem Markt und erfüllst auch die RAV-Voraussetzungen für einen baldigen Bezug. Bezüglich Abmeldung Gemeinde, ich war nie länger weg als 5 Wochen, nur zum Arbeiten mal 3 Monate im Ausland. Wie du wahrscheinlich bereits weisst, ist ab einem Jahr die Abmeldung obligatorisch. Darunter Geschmackssache. Ich würde es aus steuertechnischen Gründen machen, der administrative Aufwand ist in der Schweiz wohl recht überschaubar. Eine weiterlaufende Krankenkasse oder der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung ist schon ein Kostenfaktor, kann aber auch sehr wertvoll sein, ist eine Risikoabwägung und letztlich individuell. Es lohnt sich, sich da gut zu informieren. Da du nicht mehr arbeitest bist du nicht mehr unfallversichert, dies müsste der Krankenkasse hinzugefügt werden.
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@ahua und dark_tourism: "You keep me hangin'on" wurde von Dozier/Holland/Holland geschrieben und als Erstes von den Supremes aufgenommen.
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Sprachaufenthalt / RAV
Ich habe deine Frage verstanden, du hast ja geschrieben NACH DEM SPRACHAUFENTHALT, davor ist ja klar, dass keine Anmeldung möglich ist (Vermittlungsfähigkeit, Wohnsitz). Ich habe diese Erfahrung, Rückkehr nach einer langen Reise, nicht direkt selbst gemacht, antworte dir trotzdem da ich die RAV-Regularien relativ gut kenne. Wie du erwähnt hast, erfüllt sind die Kriterien für einen Bezug, wenn du ab dem Anmeldezeitpunkt zurückgerechnet in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast. Dies unbedingt einhalten, es müssen 12 volle Monate sein, also rechtzeitig zurückkehren und auch anmelden. Für die Bemessung der versicherten Summe werden die letzten 6 Monate vor Kündigung genommen. Je nach vorherigem Lohn hast du zudem noch Wartetage (5-20 Tage). Selber künden gibt eigentlich Einstelltage, 30 (selten bis zu 60). Dass du erst nach einem Jahr anmeldest dürfte darauf keinen Einfluss haben, bin aber nicht 100% sicher. Vor der Anmeldung musst du 3 Monate je ca. 6-10 Arbeitsbemühungen (dazu zählen u.a. auch Netzwerkkontakte (Infos an Netzwerk, dass Arbeitslos und suchend in Bereich xy)) gemacht haben und nachweisen, sonst gibt es da noch Einstelltage. Grossen Einfluss auf den Entscheid zum RAV zu gehen oder nicht, hat auch die Perspektive und Konkurrenzsituation in deinem Berufsfeld und ob du auch was ganz anderes, allenfalls schlechter Bezahltes machen würdest oder nicht, wie straight der Lebenslauf bleiben soll. Der Aufwand mit dem RAV ist aus meiner Sicht nicht wahnsinnig gross, verglichen mit der finanziellen Sicherheit, die dadurch entsteht. Nach gesetztenfalls 6 Monaten erfolglosem Suchen und 12 Monaten Sprachaufenthalt bist du für die eine Branche nicht mehr wirklich attraktiv und hast es schwer dich durchzusetzen, in einer anderen wird das kaum negativ beurteilt und dein Sprachaufenthalt hoch eingeschätzt. Bei einem guten Job in der umkämpften Privatwirtschaft ist es aus meiner Sicht für die meisten Personen ratsam sich anzumelden. Am einfachsten suchst und bewirbst du einfach unabhängig vom RAV-Entscheid die letzten 3 Monate deines Sprachaufenthalts bereits aktiv auf dem Stellenmarkt oder bemühst dein Netzwerk. Dann findest du vielleicht schon was, kennst die Situation auf dem Markt und erfüllst auch die RAV-Voraussetzungen für einen baldigen Bezug. Bezüglich Abmeldung Gemeinde, ich war nie länger weg als 5 Wochen, nur zum Arbeiten mal 3 Monate im Ausland. Wie du wahrscheinlich bereits weisst, ist ab einem Jahr die Abmeldung obligatorisch. Darunter Geschmackssache. Ich würde es aus steuertechnischen Gründen machen, der administrative Aufwand ist in der Schweiz wohl recht überschaubar. Eine weiterlaufende Krankenkasse oder der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung ist schon ein Kostenfaktor, kann aber auch sehr wertvoll sein, ist eine Risikoabwägung und letztlich individuell. Es lohnt sich, sich da gut zu informieren. Da du nicht mehr arbeitest bist du nicht mehr unfallversichert, dies müsste der Krankenkasse hinzugefügt werden.
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@ahua und dark_tourism: "You keep me hangin'on" wurde von Dozier/Holland/Holland geschrieben und als Erstes von den Supremes aufgenommen.
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