- Die Verwaltung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, solange du nicht widerrechtlich die Wohnung untervermietest (Profit,...
Aus eigener Erfahrung : - Die Verwaltung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, solange du nicht widerrechtlich die Wohnung untervermietest (Profit, an zu viele Personen, für gewerbliche Zwecke) kann sie nichts dagegen tun. - Haften tust immer du, vollumfänglich. - Wenn du die Wohnung möbliert untervermietest darfst du eine Zuschlag darauf machen, ansonsten nicht. Dies würde ich auch so im Untermietvertrag festhalten. - Prüfe die Personen oder wende dich an dieses Unternehmen, welche das ganze für dich in die Hand nimmt, dann hast du Ruhe - Wenn du das alleine machst, dann alles wichtige im Untermietvertrag am Schluss bei weitere Abmachungen festhalten: worstcase-szenarien etc. - Formulare findest du im Internet und da auch noch reichlich Informationen - Und die Wohnung kriegst du garantiert untervermietetet .. Ein gutes Gelingen und eine gute Reise wünsch ich dir.
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
Aus eigener Erfahrung :
- Die Verwaltung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, solange du nicht widerrechtlich die Wohnung untervermietest (Profit, an zu viele Personen, für gewerbliche Zwecke) kann sie nichts dagegen tun. - Haften tust immer du, vollumfänglich. - Wenn du die Wohnung möbliert untervermietest darfst du eine Zuschlag darauf machen, ansonsten nicht. Dies würde ich auch so im Untermietvertrag festhalten. - Prüfe die Personen oder wende dich an dieses Unternehmen, welche das ganze für dich in die Hand nimmt, dann hast du Ruhe - Wenn du das alleine machst, dann alles wichtige im Untermietvertrag am Schluss bei weitere Abmachungen festhalten: worstcase-szenarien etc. - Formulare findest du im Internet und da auch noch reichlich Informationen - Und die Wohnung kriegst du garantiert untervermietetet .. Ein gutes Gelingen und eine gute Reise wünsch ich dir.mitdiskutieren