Eigentlich ist es mir das Privat- und Sexleben von Frau Mauch ziemlich wurst. Was ich aber von Ihr erwarte, sind tiefere...
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fred72
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Zürich
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neue Stadtpräsidentin: was wünscht du dir von ihr?
Eigentlich ist es mir das Privat- und Sexleben von Frau Mauch ziemlich wurst. Was ich aber von Ihr erwarte, sind tiefere Steuern, mehr Fokus auf Eigenverantwortung der Bürger und Bürgerinnen, Abbau von unnötigen Formalismen und Behörden und haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Mitteln (landläufig als "sparen" bekannt). Und ja, ich weiss dass das nicht ihre politische Linie ist, aber erwarten tue ich es trotzdem...
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Horror Handyrechnungen
@tristar: wie gesagt, kulanz ist das stichwort hier, schön dass es bei Dir geklappt hat. Und was die Thematik "Sunrise weiss nicht was ich runtergeladen habe" betrifft, kann ich nur sagen: Gottseidank ist das so, sonst wären wir dem Überwachungsstaat nochmals ein ganzes Stückchen weiter als wir das gerne hätten.
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Horror Handyrechnungen
Jungs und Mädels, bei diesen Argumenten weiss ich ja bald nicht mehr ob ich jetzt lachen oder heulen soll. Natürlich sind 2000.- verdammt viel Kohle, aber trotzdem sollte ein erwachsener Mensch einen Vertrag (und vielleicht auch seine Handy-Anleitung) zuerst lesen bevor er morgends um halb 8 die falschen Knöpfe drückt. Ich würde sogar soweit gehen und sagen: gerade weil 2000.- verdammt viele Batzeli sind, sollte man das tun. Natürlich kann man bei jedem Problemchen auch nach Papa Staat schreien, aber ein bisschen Selbstverantwortung gehört schon auch zum Leben. Und um das nochmals zu sagen (auch wenn sich noch keiner darauf bezogen hat weil vermutlich die Argumente fehlen): Wenn ich "aus Versehen" im Möbel Pfister ein Möbelstück bestelle für welches ich eigentlich keinen Platz habe, gibt mir das kein Recht vom Vertrag zurückzutreten...
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Sh*, hätte natürlich "Wenn die zwei Tage irgendwo auf Seite 38 im Kleinstgedruckten stehen, ist es vermutlich NICHT ok" heissen sollen
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Horror Handyrechnungen
@tristar: Ja, wenn Du einen Mietvertrag mit 2tägiger Kündigungsfrist unterschrieben hast, ist das ok. Wenn die zwei Tage irgendwo auf Seite 38 im Kleinstgedruckten stehen, ist es vermutlich ok bzw. zumindest mit einigem Erfolg anfechtbar. Die zitierte Klausel mit den Volumengebühren ist eine Schweinerei und in dieser Form vermutlich nicht haltbar. Aber soweit ich den OP verstanden habe, geht es momentan nicht um diese Klausel sondern um die Tatsache dass er für eine "versehentlich" bezogene Leistung nichts bezahlen möchte. Falls er einigermassen glaubwürdig (d.h. zum Beispiel dass er sonst nie Datenservices genutzt hat und ähnliches) darlegen kann, dass es ein Versehen war, kann er uU auf Kulanz hoffen. Ein Recht auf Erlassen der Kosten (wie das hier teilweise diskutiert wird) sehe ich aber beim besten Willen nicht.
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@sequelle: wenn ich "versehentlich" auf der strasse jemandem die handtasche klaue, komme ich ohne strafe davon? wenn ich "versehentlich" eine wohnung miete und dann nicht bezahlen kann/will, ist das weiter kein problem? Im ernst: wir reden hier von mündigen bürgern, die einen vertrag vor dem unterzeichnen lesen und sich auch mit den funktionen ihres handys vor der nutzung vertraut machen. Wenn dann jemand zu bloed ist um zu merken dass ein grosser download (egal ob um 0730 oder um 1230 oder um 1930) auch grosses geld kostet -> tja, lernen kann auch mal teuer sein
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