Die Flechterei der Stiftung St. Jakob repariert Geflechte. Ob dies jedoch auch für Körbe gilt, entzieht sich meiner Kenntnis....
Die Flechterei der Stiftung St. Jakob repariert Geflechte. Ob dies jedoch auch für Körbe gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. https://st-jakob.ch/gewerbe/flechterei/ Auch in Wangen wird repariert https://www.arbeitsheim.ch/flechterei
mitdiskutieren
Ich würde auf jeden Fall empfehlen die C-Niederlassung zu erlangen. In der Regel fährst du mit einer Steuererklärung besser als mit der Quellensteuer, würdest also etwas Geld sparen. Ausserdem bedeutet ein C-Ausweis, dass du für längere Zeit in der Schweiz leben willst. Dies macht dich für einen potentiellen Arbeitgeber berechenbarer, da langfristige Verbindlichkeit. Dazu kommt noch, dass man nie weiss wohin uns eine nächste SVP-Initiative hinsichtlich Begrenzung von Ausländerzuzug führt. Falls es Beschränkungen geben sollte, wärst du mit B-Bewilligung sicher weniger abgesichert.
Ich bringe meinen Hund ab und zu in Gabys Hundehuus. Nicht gerade billig aber sehr professionell. https://www.gabys-hundehuus.ch/ Habe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht.
Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die Steuererklärung. Abgesehen davon teile ich gottis Meinung, dass es einen Untermietervertrag braucht. Findest du hier https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/untermiete-gemeinsam-wohnen.html Viel Glück.
Rekrutierung und Datenschutz: Ich würde hier öffentlich keine Empfehlungen von Headhuntern abgeben. Das ist immer Vertrauenssache und hängt sehr vom Kandidaten und dem jeweiligen Stellenprofil ab. Dein Mann sollte auf jeden Fall sein LinkedIn Profil auf den neuesten Stand bringen und diejenigen Skills aufführen, die er in einer neuen Position einbringen will. Heute läuft vieles über Direct Research und da wir uns in einem arbeinehmerfreundlichen Markt befinden, sollte es relativ einfach sein, das richtige zu finden. Ich empfehle ihm ausserdem, sich auf Stellen, die ihn interessieren, direkt zu bewerben. So kommt er auch mit den jeweiligen Recruitern in Kontakt. Eine gute Plattform dazu ist immer noch www.jobs.ch Viel Erfolg.
Zürcher Skala: Liebe Miriam Da du schon seit 2 Jahren in dieser Firma angestellt bist, hast du auch Anrecht auf krankheitsbedingte Abszenzen und entsprechende Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber verwechselt möglicherweise die 3 Karenztage mit der Pflicht nach 3 Tagen Krankheit ein Arztzeugnis vorzuweisen. Falls du dies noch nicht getan hast, sollte dir dein/e Arzt(in) eine solche Bestätigung ausstellen. Im übrigen kommt die Zürcher Skala bei dir zur Anwendung, d.h., dass du Anrecht auf 8 bezahlte Wochen im Krankheitsfall hast. Schau mal deinen Vertrag an und bitte deinen Arbeitgeber um eine Übersicht über die personenbezogenen Versicherungen in eurem Betrieb. Möglicherweise hat er sogar eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die den Arbeitsausfall abdeckt. Im äussersten Fall kannst du auch deine Ärztin vom Ärztegeheimnis entbinden und ihr gestatten, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen aber soweit würde ich nicht gehen. Falls es in deiner Branche einen Verband gibt, würde ich dort um Unterstützung nachfragen.
oder Login über Facebook
Strohkorb reparieren
Die Flechterei der Stiftung St. Jakob repariert Geflechte. Ob dies jedoch auch für Körbe gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. https://st-jakob.ch/gewerbe/flechterei/ Auch in Wangen wird repariert https://www.arbeitsheim.ch/flechterei
mitdiskutieren
Vorteile C-Bewilligung?
Ich würde auf jeden Fall empfehlen die C-Niederlassung zu erlangen. In der Regel fährst du mit einer Steuererklärung besser als mit der Quellensteuer, würdest also etwas Geld sparen. Ausserdem bedeutet ein C-Ausweis, dass du für längere Zeit in der Schweiz leben willst. Dies macht dich für einen potentiellen Arbeitgeber berechenbarer, da langfristige Verbindlichkeit. Dazu kommt noch, dass man nie weiss wohin uns eine nächste SVP-Initiative hinsichtlich Begrenzung von Ausländerzuzug führt. Falls es Beschränkungen geben sollte, wärst du mit B-Bewilligung sicher weniger abgesichert.
mitdiskutieren
Hundesitting Region Stäfa
Ich bringe meinen Hund ab und zu in Gabys Hundehuus. Nicht gerade billig aber sehr professionell. https://www.gabys-hundehuus.ch/ Habe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht.
mitdiskutieren
Zimmer vermieten in Eigentumswohnung
Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die Steuererklärung. Abgesehen davon teile ich gottis Meinung, dass es einen Untermietervertrag braucht. Findest du hier https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/untermiete-gemeinsam-wohnen.html Viel Glück.
mitdiskutieren
Headhunter Versicherungs- und Finanzbranche
Rekrutierung und Datenschutz:
Ich würde hier öffentlich keine Empfehlungen von Headhuntern abgeben. Das ist immer Vertrauenssache und hängt sehr vom Kandidaten und dem jeweiligen Stellenprofil ab. Dein Mann sollte auf jeden Fall sein LinkedIn Profil auf den neuesten Stand bringen und diejenigen Skills aufführen, die er in einer neuen Position einbringen will. Heute läuft vieles über Direct Research und da wir uns in einem arbeinehmerfreundlichen Markt befinden, sollte es relativ einfach sein, das richtige zu finden. Ich empfehle ihm ausserdem, sich auf Stellen, die ihn interessieren, direkt zu bewerben. So kommt er auch mit den jeweiligen Recruitern in Kontakt. Eine gute Plattform dazu ist immer noch www.jobs.ch Viel Erfolg.mitdiskutieren
Dringend Hilfe zu Karenztagen
Zürcher Skala:
Liebe Miriam Da du schon seit 2 Jahren in dieser Firma angestellt bist, hast du auch Anrecht auf krankheitsbedingte Abszenzen und entsprechende Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber verwechselt möglicherweise die 3 Karenztage mit der Pflicht nach 3 Tagen Krankheit ein Arztzeugnis vorzuweisen. Falls du dies noch nicht getan hast, sollte dir dein/e Arzt(in) eine solche Bestätigung ausstellen. Im übrigen kommt die Zürcher Skala bei dir zur Anwendung, d.h., dass du Anrecht auf 8 bezahlte Wochen im Krankheitsfall hast. Schau mal deinen Vertrag an und bitte deinen Arbeitgeber um eine Übersicht über die personenbezogenen Versicherungen in eurem Betrieb. Möglicherweise hat er sogar eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die den Arbeitsausfall abdeckt. Im äussersten Fall kannst du auch deine Ärztin vom Ärztegeheimnis entbinden und ihr gestatten, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen aber soweit würde ich nicht gehen. Falls es in deiner Branche einen Verband gibt, würde ich dort um Unterstützung nachfragen.mitdiskutieren