der tagi ist ein ekelpapier. von a-z
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vergiss es güfeli, das war der schloter
aus der NZZ: Urs Bühler Bei Behördenentscheiden ist möglichen Interessenkonflikten früh zu begegnen in einem Land wie der Schweiz. Das ist dem «Tages-Anzeiger» zu Ohren gekommen, und nicht nur das: Gerüchteweise hat er vernommen, zwei Söhne von Zürichs neuem Polizeivorsteher Richard Wolff verkehrten in der Hausbesetzerszene. Da fiele der Apfel ja nicht weit vom Stamm. Wolff hat bekanntlich eine Vergangenheit als Linksaktivist, und aus der Gegenwart stammt der Vorwurf, er distanziere sich nicht von Auswüchsen dieses Umfelds. Jetzt nimmt also die Zeitung, die ihr Sommerloch mit Interviews von Redaktionsmitgliedern mit deren Familienangehörigen stopft, Witterung auf und umzingelt eine naheliegende Frage: Gerät der AL-Mann bald wegen Familienbanden in einen Zwiespalt? Unter dem sperrigen Titel «Polizeivorsteher Wolff will nicht sagen, ob seine Söhne Besetzer sind» wird in der Donnerstagsausgabe unterstellt, des Politikers erwachsener Nachwuchs sei «auf dem besetzten Binz-Areal gewesen» und nun auch im ebenfalls besetzten Koch-Areal gesichtet worden. Mit dem Gerücht konfrontiert, habe Wolff eine Aussage verweigert, mit Verweis auf seine Privatsphäre. Auf diesem schwankenden Grund zieht der «Tages-Anzeiger» einen glasklaren Schluss, der bei klarer Sachlage einleuchtend wäre: Wolff hätte dereinst in den Ausstand zu treten bei einem allfälligen Entscheid, ob das Koch-Areal, wo die Besetzer bis auf weiteres toleriert werden, zu räumen wäre. Stadtpräsidentin Corine Mauch wird mit der Aussage zitiert, das Ganze sei hypothetisch, doch werde sie das Thema intern mit ihrem Kollegen diskutieren. Von der NZZ um Präzisierung gebeten, betont sie in ihrer schriftlichen Antwort erneut den zurzeit spekulativen Charakter der Frage. Sie erwarte von jedem Stadtratsmitglied, bei Geschäften allfällige Ausstandsgründe offenzulegen, etwa wirtschaftliche oder familiäre Interessen. Und sie gehe davon aus, dass die Ausstandsregelung griffe, falls Wolffs Söhne tatsächlich im Koch-Areal weilten und der Stadtrat über eine Räumung zu befinden hätte. Ob ein Ausstand nötig ist, beschliesst in strittigen Fällen eine Kollegialbehörde selber, ohne das betreffende Mitglied. So steht es im kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetz, das festhält: «Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken oder sie vorzubereiten haben, treten in den Ausstand, wenn sie (. . .) mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder verschwägert oder durch Ehe, Verlobung bzw. Kindesannahme verbunden sind oder Vertreter einer Partei sind (. . .)» Mit «Partei» sind natürlich nicht politische Parteien gemeint. Sonst wäre ab sofort der Gesamtstadtrat im Ausstand.
der job der kassiererin ist tippen, wenn kunden selbst tippen gibts weniger arbeit für kassiererinnen = weniger kassiererinnen. echt lucid, oft fast geistreich, aber wenns deine brötchengeber betrifft zeigst du eine schamlose unterwerfungsbereitschaft zum intellektuellen flachbrett hier wurden und werden investitionen getätigt die sich nur durch personaleinsparungen rechnen. asoziale ziele zweier genossenschaften die mit sozialen zielen erfolgreich wurden, sich und ihre kunden heute aber lieber mit kulturprozentchen und anderer pr-gülle bekleckern. stur bleiben und meiden.
in der schweiz laufen solche sachen nie über verbote! zu recht!! da schliesst man kompromisse!!!! und drum bin ich für perücke.
minnie hat die statistische frage beantwortet, frauen entscheiden nämlich, ob mit oder ohne, da brauchen sie weder mann noch baby dazu, so funktioniert das nämlich im mini-wonderland, jawoll. genügt vollauf zu wissen, was man nicht will.
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Politiker und Macht - wie schnell jemand scheitert am Bsp. Stadtrat Wolff
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Politiker und Macht - wie schnell jemand scheitert am Bsp. Stadtrat Wolff
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Politiker und Macht - wie schnell jemand scheitert am Bsp. Stadtrat Wolff
aus der NZZ: Urs Bühler Bei Behördenentscheiden ist möglichen Interessenkonflikten früh zu begegnen in einem Land wie der Schweiz. Das ist dem «Tages-Anzeiger» zu Ohren gekommen, und nicht nur das: Gerüchteweise hat er vernommen, zwei Söhne von Zürichs neuem Polizeivorsteher Richard Wolff verkehrten in der Hausbesetzerszene. Da fiele der Apfel ja nicht weit vom Stamm. Wolff hat bekanntlich eine Vergangenheit als Linksaktivist, und aus der Gegenwart stammt der Vorwurf, er distanziere sich nicht von Auswüchsen dieses Umfelds. Jetzt nimmt also die Zeitung, die ihr Sommerloch mit Interviews von Redaktionsmitgliedern mit deren Familienangehörigen stopft, Witterung auf und umzingelt eine naheliegende Frage: Gerät der AL-Mann bald wegen Familienbanden in einen Zwiespalt? Unter dem sperrigen Titel «Polizeivorsteher Wolff will nicht sagen, ob seine Söhne Besetzer sind» wird in der Donnerstagsausgabe unterstellt, des Politikers erwachsener Nachwuchs sei «auf dem besetzten Binz-Areal gewesen» und nun auch im ebenfalls besetzten Koch-Areal gesichtet worden. Mit dem Gerücht konfrontiert, habe Wolff eine Aussage verweigert, mit Verweis auf seine Privatsphäre. Auf diesem schwankenden Grund zieht der «Tages-Anzeiger» einen glasklaren Schluss, der bei klarer Sachlage einleuchtend wäre: Wolff hätte dereinst in den Ausstand zu treten bei einem allfälligen Entscheid, ob das Koch-Areal, wo die Besetzer bis auf weiteres toleriert werden, zu räumen wäre. Stadtpräsidentin Corine Mauch wird mit der Aussage zitiert, das Ganze sei hypothetisch, doch werde sie das Thema intern mit ihrem Kollegen diskutieren. Von der NZZ um Präzisierung gebeten, betont sie in ihrer schriftlichen Antwort erneut den zurzeit spekulativen Charakter der Frage. Sie erwarte von jedem Stadtratsmitglied, bei Geschäften allfällige Ausstandsgründe offenzulegen, etwa wirtschaftliche oder familiäre Interessen. Und sie gehe davon aus, dass die Ausstandsregelung griffe, falls Wolffs Söhne tatsächlich im Koch-Areal weilten und der Stadtrat über eine Räumung zu befinden hätte. Ob ein Ausstand nötig ist, beschliesst in strittigen Fällen eine Kollegialbehörde selber, ohne das betreffende Mitglied. So steht es im kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetz, das festhält: «Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken oder sie vorzubereiten haben, treten in den Ausstand, wenn sie (. . .) mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder verschwägert oder durch Ehe, Verlobung bzw. Kindesannahme verbunden sind oder Vertreter einer Partei sind (. . .)» Mit «Partei» sind natürlich nicht politische Parteien gemeint. Sonst wäre ab sofort der Gesamtstadtrat im Ausstand.
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Self check-out @ Migros-> Konsequenzen?
der job der kassiererin ist tippen, wenn kunden selbst tippen gibts weniger arbeit für kassiererinnen = weniger kassiererinnen. echt lucid, oft fast geistreich, aber wenns deine brötchengeber betrifft zeigst du eine schamlose unterwerfungsbereitschaft zum intellektuellen flachbrett hier wurden und werden investitionen getätigt die sich nur durch personaleinsparungen rechnen. asoziale ziele zweier genossenschaften die mit sozialen zielen erfolgreich wurden, sich und ihre kunden heute aber lieber mit kulturprozentchen und anderer pr-gülle bekleckern. stur bleiben und meiden.
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Kopftücher gehören verboten
in der schweiz laufen solche sachen nie über verbote! zu recht!! da schliesst man kompromisse!!!! und drum bin ich für perücke.
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sexuelle Verweigerung wegen Beziehungangst?
minnie hat die statistische frage beantwortet, frauen entscheiden nämlich, ob mit oder ohne, da brauchen sie weder mann noch baby dazu, so funktioniert das nämlich im mini-wonderland, jawoll. genügt vollauf zu wissen, was man nicht will.
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