"wirklich betreuen" - so wie "wirklich arbeiten"?
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Livanto
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FreeLuftschlossarchitekt, Zweiradfetischist, Teilzeitvater leidenschaftlich, bewusst, mag Philosophie & alles was Bestand hat
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«Als Mann hat man keine Chance»
"wirklich betreuen" - so wie "wirklich arbeiten"?
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«Als Mann hat man keine Chance»
mir scheint in dieser Diskussion wieder zentral, dass "neues Eherecht, geteiltes Sorgerecht, etc" im Zusammenhang mit elterlicher Obhut noch immer falsch verstanden wird. Der Richter hat zu entscheiden, wer die Obhut der Kinder im Trennungs- bzw. Scheidungsfall zu übernehmen hat - dabei lenkt ihn ein ganz anderer Antrieb als "das Wohl der Kinder" und zwar unabhängig von seinem Geschlecht. Sein Auftraggeber ist der Staat und als solcher vertritt er das Interesse der Öffentlichkeit - die nämlich mit dem Schlamassel des Paares vorerst einmal gar nichts zu tun haben möchte, und schon ganz und gar nichts was die Kosten angeht. Dafür wird vor allem anderen der "Bedarf" ermittelt, der sich bei Scheidungen meist um die Miete einer Wohnung und ein paar weitere nun wieder doppelt laufende Kosten erhöht. Kann das Paar mit bis dato erwirtschaftetem Einkommen diesen Bedarf nicht decken, sinken die Chancen des Mannes auf Betreuungszeit neben der standard-Nummer mit Sa/So alle zwei Wochen auf 0. So einfach ist das - mit dem Wohl des Kindes ist im beleuchteten Fall gemeint: Die Frau wird vom Mann unterstützt, weil sie wegen der Kindsbetreuung nicht arbeiten kann, der Mann sorgt für sich selber. Der Staat hat nur die Kosten für die Metadon-Abgabe zu tragen. Kommt das Kind zum Vater, kann er seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr voll nachgehen und braucht Unterstützung vom Staat - welche die Mutter, weil schwerstabhängig eh in Anspruch nehmen wird. Somit hat der Richter Geld gespart und in den Augen seines Auftraggebers - des nach tieferen Staatskosten schreienden Volkes - einen guten Job gemacht. So schauts aus.
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Bayer boykottieren, wäre die Antwort!
@kristallin: so wünschenswert Dein indirekt geäusserter Wunsch sein mag - das perfekte Medikament mit der Wirkung einer Yasmin bleibt vorerst ein perpetuum mobile. Seine Entwicklung kostet ggf. mehrere Mannjahre, das Leben von tausenden Kleinnagern und wird auf eine möglichst grosse Gruppe zutreffender Klientinnen ausgelegt. Dafür werden Normen definiert und geprüft, welche Abweichungen auftreten dürfen, bevor die Wirkstoffe versagen oder die Klientin Risiken übernehmen muss. Von allem ausserhalb dieses definierten Wirkungskreises wird im Beipack gewarnt und das wird - nicht nur vom Hersteller - gewissenhaft geprüft. In diesem Fall hat der Hersteller nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewarnt, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. Das lindert das Leid nicht, löst aber die Schuldfrage. Die Konsumentin hat vorhandene Informationen nicht nachgefragt oder ignoriert. Das betreffende Medikament greift - genau wie andere mit ähnlicher Wirkung - weitreichend in den Hormonhaushalt der Frau ein - damit es dort die gewünschte Wirkung entfalten kann. Das ist kein Trivialpräparat. Wer sich nicht ausreichend informieren lässt - oder sich mit einer Pauschalantwort wie "sie wollen gar nicht wissen was da alles drin steht" zufrieden gibt, handelt vorsätzlich ignorant. Dass heute eine Lebenshaltung geprägt werden soll, die einfach gar keine Fragen mehr stellen will und sich mit plumpem nachfragen existierender Angebote beschränkend durchs leben konsumiert find ich abstossend und vor allem eines - einfach zu billig!
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Im übrigen unterstütze ich bezüglich Realität bünzlis Beitrag. Eine Frau, die der möglichen Tragweite männlicher Ratschläge in Sachen Aufklärung für ihre Söhne wenig Gewicht beimisst, sagt damit vor allem sehr viel über sich selber aus.
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...wir sind an einem Punkt angekommen, wo nach Schaden "und weil ganz schlimm und so" gedankenloses Handeln unter Schutz gestellt werden soll - und ich finde das grundfalsch. Kommt mir vor wie die vielzitierte Geschichte aus den Staaten, als eine gütige Oma die nasse Katze mit Mikrowellen trocknen wollte... Es darf nicht lohnenswert werden, hinterher einen Advokaten zu bemühen, der dann mit Auftrag nachliest, ob das vorliegende Risiko nicht explizit vom Hersteller in der Produktebeschreibung als "tödlich" oder anderswie zutreffend deklariert worden ist. Der Anreiz, durch Sammelklage den bösen, weil grossen Hersteller zu umfangreichen Schadenersatzzahlungen zu zwingen ist für mich ein störendes Zeitzeichen mit ermüdend amerikanischem Unterton... In diesem Fall hat das Gericht nach sorgfältigem Abwägen entschieden, dass der Hersteller keine Pflicht verletzt hat, das muss doch einfach reichen! Die Nutzung eines Medizinprodukts beinhaltet Risiken. Wenn ich die sorglos in Kauf nehme, blende ich ein Risiko bewusst aus und habe die Verantwortung dafür zu tragen. Eine 16jährige kann die umfangreichen Risiken eines derart wuchtigen Präparats verstehen - wenn sie das möchte. Ob das einer erwachsenen Frau auch gelingt, scheint anscheinend zweifelhaft. ...Für diesen eher wenig zeitkritisch zu fällenden - für die eigene Gesundheit und den gewählten Lebensstil aber sehr massgebenden - Entscheid könnte aber womöglich der Beizug einer fähigen Fachkraft Wunder wirken...
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Die Haut am besten Stück: Besser mit oder ohne?
Einverstanden...da sind mir die Voodoo-Argumentationen auch viel lieber. Ich versuche die schlagkräftigsten Argumente für "ohne" zusammen zu fassen: Nach Orkus: Eine Eichel ist wie ein "Veloredli" - es funktioniert ohne Schlauch besser. Nach lisasbruder: Bei 0.02% der Männer in der zivilisierten Welt besteht mit Vorhaut möglicherweise ein medizinisches Risiko - so lasst uns dieses schlimme NüdeliTeil bei allen mit dem "guguseli" Kartentrick wegschnippseln und schon ist dieses quälende Klumpenrisiko behoben - danach lächeln alle froh - oder so... ...ja doch - das hat mich nun doch überzeugt - kann dann bitte noch jemand Adressen von Glasritzern und Fleischhändlern posten - ja - ich glaub es war doch ausgelutscht... ;-)
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