@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich...
@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich meldest und behauptest, das seist nicht Du gewesen, dann wird die Busse im System gelöscht, fertig, weil die haben dann keine gesetzliche Möglichkeit mehr, Dich zu belangen. (2) Rechtlich gesehen hat das schon seine Ordnung, das mit der Busse und der Erhöhung/Verzeigung/Registrierung im Wiederholungsfall, etc, da kannst Du nichts machen. Wobei, was ich hier gelesen habe, dass jemand für Mehraufwand 50.- Franken bezahlen musste, da bin ich mir sicher, dass kein Gericht dies bestätigen würde, hierfür gibt es keine Grundlage. Aber man muss eben den Nerv und die Zeit haben, sich zur Wehr zu setzen.
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Tipp für alle (Velo-) 'Schwarfahrer', falls man erwischt wird: 1: Sich kooperativ verhalten, nicht 'meckern', Reue zeigen (Zweck: Kontrolleur wird nicht misstrauisch). 2: Persönliches Abo (falls vorhanden) und/oder ID zeigen. 3: Bussen-Zettel unterschreiben (GANZ WICHTIG: hier nicht die offizielle Unterschrift verwenden, die auf der ID und/oder Abo ist; jeder hat ja noch so eine Kürzel-Unterschrift oder eine, die einfach ein bisschen anders aussieht... 4: Brief mit Busse kommt nach hause. 5: Kontakt-Angaben auf der Busse beachten, anrufen und sagen, dies wäre man nicht gewesen. 6: Busse muss nicht bezahlt werden; gemäss einem im Kanton Zürich ergangenen Gerichtsurteil ist die Art und Weise, wie die Kontrolleure die Personalien aufnehmen nicht 'gerichtsfest'; das heisst, falls Ihr behauptet, Ihr seid dies nicht gewesen, dann kann euch niemand etwas anhaben. Das Aufnehmen der Personalien ist ein Verfahren, an das die Gerichte hohe Anforderungen stellen und es genügt eben nicht, einfach nur mal schnell die ID zu zeigen und einen 'Chribbel' hinzumachen. Die SBB/ZVV/VBZ etc. wissen dies und so kommen wir alle davon. Diese Methode funktioniert, wurde getestet.
Wie wärs als nächstes Thema mit den Hunden in dieser Stadt? Hunde sind ja die Kinder aller, dies mit dem anderen Geschlecht nicht so können... ich bin für ein Hundeverbot in der ganzen Stadt, wozu ein Hund in der Stadt? Mich nervts, wenn die pinkeln, scheissen, sich schütteln und dabei spritzen, bellen, bedrohen, beissen, etc... Falls kein Verbot, dann von jedem Hund einen genetischen 'Pfotenabdruck' registrieren und falls Frauchen oder Herrchen mal wieder den Scheiss-Haufen nicht wegräumt, kann mans ganz einfach feststellen und sofort büssen, mein Vorschlag: CHF 10'000, im Wiederholungsfall CHF 100'000, Häuser, Autos, alles darf gepfändet werden, um diese Busse zu bezahlen, juhe!
Es ist doch ganz normal, dass Kinder nicht überall sein können; das ist überhaupt nicht böse gemeint. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso hier so emotional diskutiert wird. Es soll mir jemand ein einziges vernünftiges/rationales Argument liefern, was dagegen spricht, Kinder in einigen Badis nicht zuzulassen? Jede Gruppe muss an einigen Orten zurückstecken und kann sich an anderen entfalten; das fängt nicht bei den Kindern an, aber führt zwangsläufig auch über sie.
eintritt zu verlangen ist nicht illegal, nur die kombination von drei elementen ist illegal: (1) leistung eines einsatzes (eintritt), (2) möglicher geldwerter gewinn und (3) zufallsabhängigkeit. die betreiber schreiben, man könne keinen gewinn machen, bzw. es finde keine ausschüttung statt. dies ist der knackpunkt, ich weiss nicht, wie es dort zu und her geht, aber falls ein teilnehmer in irgendeiner form die möglichkeit hat, finanziell von einem gewinn zu profitieren, dann wäre es illegal. z.b. falls man mit den punkten oder was auch immer benutzt wird, nachher an der bar einen drink kaufen kann, dann ist das illegal. oder falls der gewinner per zufall eine woche später in einer tombola gewinnt und so den gewinn ausgeschüttet erhält; es sind viele varianten denkbar. grundsätzlich ist es interessant, dass die betreiber nicht den gewinn an sich in abrede stellen, sondern nur die ausschüttung. dies würde bedeuten, dass der gewinn doch erfolgt und in form eines guthabens bestehen bleibt und allenfalls bei einer nächsten teilnahme benutzt werden kann? ich weiss es nicht; fest steht, dass dies wohl ein graubereich ist, was aber nicht heissen muss, dass sich die betreiber auch strafbar machen, vielleicht gehts nur ums erlebnis und die stimmung, wofür die leute eintritt bezahlen.
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Velo in den ÖV mitnehmen
@EveDallas: (1) Das ist ja eben das Gute an dieser Methode, es gibt keine Mahnungen, Betreibungen, etc., weil sobald Du Dich meldest und behauptest, das seist nicht Du gewesen, dann wird die Busse im System gelöscht, fertig, weil die haben dann keine gesetzliche Möglichkeit mehr, Dich zu belangen. (2) Rechtlich gesehen hat das schon seine Ordnung, das mit der Busse und der Erhöhung/Verzeigung/Registrierung im Wiederholungsfall, etc, da kannst Du nichts machen. Wobei, was ich hier gelesen habe, dass jemand für Mehraufwand 50.- Franken bezahlen musste, da bin ich mir sicher, dass kein Gericht dies bestätigen würde, hierfür gibt es keine Grundlage. Aber man muss eben den Nerv und die Zeit haben, sich zur Wehr zu setzen.
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Velo in den ÖV mitnehmen
Tipp für alle (Velo-) 'Schwarfahrer', falls man erwischt wird: 1: Sich kooperativ verhalten, nicht 'meckern', Reue zeigen (Zweck: Kontrolleur wird nicht misstrauisch). 2: Persönliches Abo (falls vorhanden) und/oder ID zeigen. 3: Bussen-Zettel unterschreiben (GANZ WICHTIG: hier nicht die offizielle Unterschrift verwenden, die auf der ID und/oder Abo ist; jeder hat ja noch so eine Kürzel-Unterschrift oder eine, die einfach ein bisschen anders aussieht... 4: Brief mit Busse kommt nach hause. 5: Kontakt-Angaben auf der Busse beachten, anrufen und sagen, dies wäre man nicht gewesen. 6: Busse muss nicht bezahlt werden; gemäss einem im Kanton Zürich ergangenen Gerichtsurteil ist die Art und Weise, wie die Kontrolleure die Personalien aufnehmen nicht 'gerichtsfest'; das heisst, falls Ihr behauptet, Ihr seid dies nicht gewesen, dann kann euch niemand etwas anhaben. Das Aufnehmen der Personalien ist ein Verfahren, an das die Gerichte hohe Anforderungen stellen und es genügt eben nicht, einfach nur mal schnell die ID zu zeigen und einen 'Chribbel' hinzumachen. Die SBB/ZVV/VBZ etc. wissen dies und so kommen wir alle davon. Diese Methode funktioniert, wurde getestet.
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Seebadis ohne Kindergeschrei
Wie wärs als nächstes Thema mit den Hunden in dieser Stadt? Hunde sind ja die Kinder aller, dies mit dem anderen Geschlecht nicht so können... ich bin für ein Hundeverbot in der ganzen Stadt, wozu ein Hund in der Stadt? Mich nervts, wenn die pinkeln, scheissen, sich schütteln und dabei spritzen, bellen, bedrohen, beissen, etc... Falls kein Verbot, dann von jedem Hund einen genetischen 'Pfotenabdruck' registrieren und falls Frauchen oder Herrchen mal wieder den Scheiss-Haufen nicht wegräumt, kann mans ganz einfach feststellen und sofort büssen, mein Vorschlag: CHF 10'000, im Wiederholungsfall CHF 100'000, Häuser, Autos, alles darf gepfändet werden, um diese Busse zu bezahlen, juhe!
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Seebadis ohne Kindergeschrei
Es ist doch ganz normal, dass Kinder nicht überall sein können; das ist überhaupt nicht böse gemeint. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso hier so emotional diskutiert wird. Es soll mir jemand ein einziges vernünftiges/rationales Argument liefern, was dagegen spricht, Kinder in einigen Badis nicht zuzulassen? Jede Gruppe muss an einigen Orten zurückstecken und kann sich an anderen entfalten; das fängt nicht bei den Kindern an, aber führt zwangsläufig auch über sie.
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Friday Night Pokerface, Club Le Bal, Zürich --legal oder ilegal?
eintritt zu verlangen ist nicht illegal, nur die kombination von drei elementen ist illegal: (1) leistung eines einsatzes (eintritt), (2) möglicher geldwerter gewinn und (3) zufallsabhängigkeit. die betreiber schreiben, man könne keinen gewinn machen, bzw. es finde keine ausschüttung statt. dies ist der knackpunkt, ich weiss nicht, wie es dort zu und her geht, aber falls ein teilnehmer in irgendeiner form die möglichkeit hat, finanziell von einem gewinn zu profitieren, dann wäre es illegal. z.b. falls man mit den punkten oder was auch immer benutzt wird, nachher an der bar einen drink kaufen kann, dann ist das illegal. oder falls der gewinner per zufall eine woche später in einer tombola gewinnt und so den gewinn ausgeschüttet erhält; es sind viele varianten denkbar. grundsätzlich ist es interessant, dass die betreiber nicht den gewinn an sich in abrede stellen, sondern nur die ausschüttung. dies würde bedeuten, dass der gewinn doch erfolgt und in form eines guthabens bestehen bleibt und allenfalls bei einer nächsten teilnahme benutzt werden kann? ich weiss es nicht; fest steht, dass dies wohl ein graubereich ist, was aber nicht heissen muss, dass sich die betreiber auch strafbar machen, vielleicht gehts nur ums erlebnis und die stimmung, wofür die leute eintritt bezahlen.
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