na das ist ja ein thread geworden... die diskussion geht mir eigentlich fast ein wenig zu weit. ich habe das eingebracht, weil...
na das ist ja ein thread geworden... die diskussion geht mir eigentlich fast ein wenig zu weit. ich habe das eingebracht, weil ich solche menschen kenne.. menschen die mir wichtig sind! und ich bin überzeugt, dass diese menschen das glücklich sein nicht bei sich suchen, sondern denken, es kommt von aussen. da gibt es dann die erwartungshaltung an die umwelt oder eben sie hauen sich mit irgendwelchem mist voll wie von princess beschrieben.... wenn schnetzchen sich nicht wohlfühlt hier, dann liegt es in erster linie an ihr selbst. das merkt man dann bei so aussagen "ihr zürcher seid einfach scheisse"...
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immer doch, grinchie :D
meinst du eine flasche reicht? ich bin hart im nehmen.. :D
ja dann hat man Pech gehabt, lucid.. bzw. vielleicht kann man an sich arbeiten?
und was hat es dann mit der liebe zum gin Tonic auf sich, grinchie? willst du mir die gin Tonic flasche über die Birne hauen, du krawall-braut? :D
dann bleib bitte sachlich peterrueeg: ich habe deinen ersten post nochmals durchgelesen. da schreibst du, dass das gar nicht gehe und der vermieter machen kann was er will. ich gebe dir sachlich ja recht, rechtlich aber nicht, darum finde ich die leier von treu und glauben etwas anstrengend. auszug aus zgb: Art. 270 E. Anfechtung des Mietzinses I. Herabsetzungsbegehren 1. Anfangsmietzins 1 Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne der Artikel 269 und 269a anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn: a.er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sah; oder b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat. 2 Im Falle von Wohnungsmangel können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon die Verwendung des Formulars gemäss Artikel 269d beim Abschluss eines neuen Mietvertrags obligatorisch erklären. so und jetzt eine Erklärung, warum du eingangs schreibst, dass dies überhaupt keinen erfolg haben kann und der vermieter ja schliesslich machen darf was er will und den preis verlangen darf, den er will. denn es steht ausdrücklich in art.270 zgb. bitte dies genau erklären und dann kannst du sagen, dass du sachlich argumentiert hast. konkret geht es in diesem fall lum "b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat." da dies erlaubt ist bei Anpassung an quartierüblichkeit glaube ich auch nicht daran, dass sie recht bekommen, aber doch nicht wegen treu und glauben? jemandem, der seine rechte wahrnimmt, vorzuwerfen er handle wider treu und glauben.. dieser vorwurf ist ziemlich grotesk. sagen wir mal, alle anderen vergleichbaren Wohnungen kosten 1000.- und sie bezahlen jetzt 2000.-, da werden sie recht bekommen und die miete wird auf 1000.- reduziert. wie kannst du also im vornherein behaupten, sie handeln wider treu und glauben?
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ZÜRICH CITY
na das ist ja ein thread geworden... die diskussion geht mir eigentlich fast ein wenig zu weit. ich habe das eingebracht, weil ich solche menschen kenne.. menschen die mir wichtig sind! und ich bin überzeugt, dass diese menschen das glücklich sein nicht bei sich suchen, sondern denken, es kommt von aussen. da gibt es dann die erwartungshaltung an die umwelt oder eben sie hauen sich mit irgendwelchem mist voll wie von princess beschrieben.... wenn schnetzchen sich nicht wohlfühlt hier, dann liegt es in erster linie an ihr selbst. das merkt man dann bei so aussagen "ihr zürcher seid einfach scheisse"...
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da stellt sich die Frage...
immer doch, grinchie :D
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da stellt sich die Frage...
meinst du eine flasche reicht? ich bin hart im nehmen.. :D
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ja dann hat man Pech gehabt, lucid.. bzw. vielleicht kann man an sich arbeiten?
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und was hat es dann mit der liebe zum gin Tonic auf sich, grinchie? willst du mir die gin Tonic flasche über die Birne hauen, du krawall-braut? :D
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Hilfeeee! Wir fechten unseren Anfangsmietzins an. (Kreis 3)
dann bleib bitte sachlich peterrueeg: ich habe deinen ersten post nochmals durchgelesen. da schreibst du, dass das gar nicht gehe und der vermieter machen kann was er will. ich gebe dir sachlich ja recht, rechtlich aber nicht, darum finde ich die leier von treu und glauben etwas anstrengend. auszug aus zgb: Art. 270 E. Anfechtung des Mietzinses I. Herabsetzungsbegehren 1. Anfangsmietzins 1 Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne der Artikel 269 und 269a anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn: a.er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sah; oder b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat. 2 Im Falle von Wohnungsmangel können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon die Verwendung des Formulars gemäss Artikel 269d beim Abschluss eines neuen Mietvertrags obligatorisch erklären. so und jetzt eine Erklärung, warum du eingangs schreibst, dass dies überhaupt keinen erfolg haben kann und der vermieter ja schliesslich machen darf was er will und den preis verlangen darf, den er will. denn es steht ausdrücklich in art.270 zgb. bitte dies genau erklären und dann kannst du sagen, dass du sachlich argumentiert hast. konkret geht es in diesem fall lum "b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat." da dies erlaubt ist bei Anpassung an quartierüblichkeit glaube ich auch nicht daran, dass sie recht bekommen, aber doch nicht wegen treu und glauben? jemandem, der seine rechte wahrnimmt, vorzuwerfen er handle wider treu und glauben.. dieser vorwurf ist ziemlich grotesk. sagen wir mal, alle anderen vergleichbaren Wohnungen kosten 1000.- und sie bezahlen jetzt 2000.-, da werden sie recht bekommen und die miete wird auf 1000.- reduziert. wie kannst du also im vornherein behaupten, sie handeln wider treu und glauben?
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