Glauben macht selig, sagt auch der Pabst... Anstatt polemische und falsche Postings zu verfassen, würdest Du Pimp (was für...
Glauben macht selig, sagt auch der Pabst... Anstatt polemische und falsche Postings zu verfassen, würdest Du Pimp (was für ein treffender Name...) gescheiter was Korrektes, Produktives und sachlich Fundiertes zur Diskussion beitragen.
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Hallo dolls Um was geht es eigentlich genau? Um ein Problem von Dir mit Deiner Versicherung oder um eine Deiner Meinung nach zu hoche Instandstellungskostenrechnung? Um Kosten für einen mieterseitig zu tragenden Schaden weiterverrechnen zu können, muss dieser nicht zwingend behoben werden, wenn dies entweder nicht möglich (z.B. keine ET mehr lieferbar) oder aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dann wird ein Minderwert verrechnet und für diesen gibt's natürlich keine Handwerkerrechnung. Aehnlich kann es sich bei Schäden an den Wänden, Türen, Decken etc. verhalten. So macht es je nach Zustand und Kostenteilung keinen Sinn, Wände, Decke oder was auch immer einfach neu zu streichen, damit neu gestrichen ist und eine Rechnung vom Handwerker gemacht werden kann. Genau in so einem Falle kann eine Offerte oder eine frühere Rechnung, allenfalls angepasst auf das heutige Preisniveau, für diese Arbeiten als Verrechnungsgrundlage beigezogen werden. All dies sollte wohl auch die Versicherung wissen...! Andernfalls wäre es wohl an der Zeit, diese zu wechseln... Zur Instandstellungskostenrechnung: entscheidend ist ja nicht die Höhe, sondern ob die verrechneten Posten und Kosten / -anteile korrekt sind. Also hoffentlich jetzt alles klarer? Mit Gruss.
ECOPOP JA! Denn so kann's ja nicht weitergehen! Punk. Schluss.
Neu, d.h. Neuwagen oder alt / gebraucht? StVAmt hat entsprechende Merkblätter. Ist's ein europäisches, bei uns auch bekanntes, gebräuchliches Modell, typengeprüft (kann bei StVAmt oder Markenimporteur abgeklärt werden), sollte auch ein Eigentimport mit verhältnismässig wenig Aufwand und günstiger möglich sein.
Diverse wichtige Informationen gehen aus dem Post von Muta nicht hervor: Wie sind die ordentlichen, vertraglichen Kündigungsfristen, mit welcher Frist hat sie die Wohnung gekündigt. Eine Kündigung z.B. auf nur 20 Arbeitstage hinaus (diese Bedingung ist im übrigen in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag seit Jahren explizit festgehalten und so ist auch die Rechtssprechung) ist sehr kurzfristig. Zuerst muss ja ein Nachfolger (der dann für seine Wohnung wohl in 10 Tagen einen Nachmieter finden soll...?) gefunden werden, der bereit ist, so kurzfristig einzuziehen. Dann muss die Anmeldung (sofern vollständig / komplett) ja auch geprüft, Referenzpersonen erreichbar sein und ein Mietvertrag erstellt werden. Hinzu kommen die Zustellungsfristen seitens Post. Also alles seeeehr knapp. Ist es zudem eine Verwaltung, also keine Privatperson, ist davon auszugehen, dass Muta's Kündigung ja nicht die einzige ist, die zu bearbeiten ist. Ist es eine Privatperson, hat diese ja auch noch andere Dinge zu tun, als sich vollamtlich um diese kurzfristige Kündigung zu kümmern. Per wann eine Wohnung weitervermietet wird, entscheidet nun halt mal der Eigentümer / Verwaltung und nicht der Mieter.
Wohnmietobjekte in Deutschland sind vielfach wesentlich schlechter unterhalten als in der Schweiz und zudem oftmals "kalt", also ohne Küche. Im übrigen ist das Lohnniveau in D wesentlich tiefer als bei uns, folglich sind auch die MZ tiefer. Aepfel mit Birnen vergleichen geht nicht. Wieder so ein Pauschalurteil: Die Mieten in Zürich sind zu hoch (hast Du schon mal den Londoner Mietmarkt betrachtet?)! Die MZ bilden sich aufgrund von Angebot und Nachfrage. Es ist jedem freigestellt, dort zu mieten wo er will. Erachtet er es in Zürich als zu teuer, muss er da nicht mieten. Es gibt in Zürich eine grosse Anzahl Wohnungen, welche unter Marktpreis vermietet werden, nämlich die von der Stadt und von den Genossenschaften (in denen dann vielfach Mieter wohnen, welche sich aber problemlos eine teurere Wohnung leisten können, oder diese während Jahren untervermieten.... soviel wieder zu Treu und Glauben...!).
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MIETRECHT und UNRECHT.
Glauben macht selig, sagt auch der Pabst... Anstatt polemische und falsche Postings zu verfassen, würdest Du Pimp (was für ein treffender Name...) gescheiter was Korrektes, Produktives und sachlich Fundiertes zur Diskussion beitragen.
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MIETRECHT und UNRECHT.
Hallo dolls Um was geht es eigentlich genau? Um ein Problem von Dir mit Deiner Versicherung oder um eine Deiner Meinung nach zu hoche Instandstellungskostenrechnung? Um Kosten für einen mieterseitig zu tragenden Schaden weiterverrechnen zu können, muss dieser nicht zwingend behoben werden, wenn dies entweder nicht möglich (z.B. keine ET mehr lieferbar) oder aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dann wird ein Minderwert verrechnet und für diesen gibt's natürlich keine Handwerkerrechnung. Aehnlich kann es sich bei Schäden an den Wänden, Türen, Decken etc. verhalten. So macht es je nach Zustand und Kostenteilung keinen Sinn, Wände, Decke oder was auch immer einfach neu zu streichen, damit neu gestrichen ist und eine Rechnung vom Handwerker gemacht werden kann. Genau in so einem Falle kann eine Offerte oder eine frühere Rechnung, allenfalls angepasst auf das heutige Preisniveau, für diese Arbeiten als Verrechnungsgrundlage beigezogen werden. All dies sollte wohl auch die Versicherung wissen...! Andernfalls wäre es wohl an der Zeit, diese zu wechseln... Zur Instandstellungskostenrechnung: entscheidend ist ja nicht die Höhe, sondern ob die verrechneten Posten und Kosten / -anteile korrekt sind. Also hoffentlich jetzt alles klarer? Mit Gruss.
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Ecopop Yes or No?
ECOPOP JA! Denn so kann's ja nicht weitergehen! Punk. Schluss.
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Autoimport aus Deutschland Hilfe gesucht
Neu, d.h. Neuwagen oder alt / gebraucht? StVAmt hat entsprechende Merkblätter. Ist's ein europäisches, bei uns auch bekanntes, gebräuchliches Modell, typengeprüft (kann bei StVAmt oder Markenimporteur abgeklärt werden), sollte auch ein Eigentimport mit verhältnismässig wenig Aufwand und günstiger möglich sein.
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Haben wir nicht Wohnungsnot in der Stadt Zürich? Unsere Wohnung bleibt einfach einen Monat leer......
Diverse wichtige Informationen gehen aus dem Post von Muta nicht hervor: Wie sind die ordentlichen, vertraglichen Kündigungsfristen, mit welcher Frist hat sie die Wohnung gekündigt. Eine Kündigung z.B. auf nur 20 Arbeitstage hinaus (diese Bedingung ist im übrigen in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag seit Jahren explizit festgehalten und so ist auch die Rechtssprechung) ist sehr kurzfristig. Zuerst muss ja ein Nachfolger (der dann für seine Wohnung wohl in 10 Tagen einen Nachmieter finden soll...?) gefunden werden, der bereit ist, so kurzfristig einzuziehen. Dann muss die Anmeldung (sofern vollständig / komplett) ja auch geprüft, Referenzpersonen erreichbar sein und ein Mietvertrag erstellt werden. Hinzu kommen die Zustellungsfristen seitens Post. Also alles seeeehr knapp. Ist es zudem eine Verwaltung, also keine Privatperson, ist davon auszugehen, dass Muta's Kündigung ja nicht die einzige ist, die zu bearbeiten ist. Ist es eine Privatperson, hat diese ja auch noch andere Dinge zu tun, als sich vollamtlich um diese kurzfristige Kündigung zu kümmern. Per wann eine Wohnung weitervermietet wird, entscheidet nun halt mal der Eigentümer / Verwaltung und nicht der Mieter.
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Hilfeeee! Wir fechten unseren Anfangsmietzins an. (Kreis 3)
Wohnmietobjekte in Deutschland sind vielfach wesentlich schlechter unterhalten als in der Schweiz und zudem oftmals "kalt", also ohne Küche. Im übrigen ist das Lohnniveau in D wesentlich tiefer als bei uns, folglich sind auch die MZ tiefer. Aepfel mit Birnen vergleichen geht nicht. Wieder so ein Pauschalurteil: Die Mieten in Zürich sind zu hoch (hast Du schon mal den Londoner Mietmarkt betrachtet?)! Die MZ bilden sich aufgrund von Angebot und Nachfrage. Es ist jedem freigestellt, dort zu mieten wo er will. Erachtet er es in Zürich als zu teuer, muss er da nicht mieten. Es gibt in Zürich eine grosse Anzahl Wohnungen, welche unter Marktpreis vermietet werden, nämlich die von der Stadt und von den Genossenschaften (in denen dann vielfach Mieter wohnen, welche sich aber problemlos eine teurere Wohnung leisten können, oder diese während Jahren untervermieten.... soviel wieder zu Treu und Glauben...!).
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