Eben greet, genau so verhält es sich: bestimmt ein Eigentümer über sein in sein Haus investiertes Kapital, für das er auch...
Eben greet, genau so verhält es sich: bestimmt ein Eigentümer über sein in sein Haus investiertes Kapital, für das er auch das Risiko trägt, selber und fragt nicht bittebittebitte schön noch den Mieter, ob ihm das auch in allen Belangen recht und genehm ist, wird er als Abzocker, das Modewort des Jahrhunderts, betitelt. Zu so einer einfältigen und kurzsichtigen Denkweise gibt's schlichtwegs nichts weiter zu sagen...
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Aha... Und wenn es das Gesetz vorsieht, ist es auch rechtens? Es ist allen zu wünschen, offenbar der Mehrheit hier, die diese Ansicht vertritt und meint sich mieterseitig nicht an in gegenseitigem Einverständnis zwischen zwei mündigen und urteilsfähigen Parteien getroffene und schriftlich festgehaltene Vereinbarung, nämlich den Mietvertrag, halten zu müssen, dass der Vermieter das seinerseits auch so handhabt und z.B. halt das Mietverhältnis so kurzfristig wie möglich wieder kündigt. So ist beiden Parteien gedient: der Mieter zahlt nicht "zuviel" Mietzins für ein aaaach so überteuertes Objekt, das diesen angeblich nicht Wert ist und der Vermieter hat danach einen hoffentlich anständigen, überlegten, neuen Mieter, der sich an sein Wort hält und am Mietobjekt Freude hat. Punkt
Es ist offensichtlich sehr schwierig, aufwendig und mühsam mit Personen wie Sanchopancho versuchen zu diskutieren und die Sachlage zu erklären, wenn sie schon nicht in der Lage sind, die Posts richtig zu verstehen, diese auch noch falsch zitieren und obendrauf auch noch beleidigen...! 1. ICH war immer sachlich. 2. GEHT GAR NICHT, weil es gegen Treu und Glauben verstösst und der Mieter meint, sich plötzlich nicht mehr an die gegenseitig getroffene Vereinbarung / Zusage zu halten. 3. Der Grossteil der Anfangsmietzinsanfechtungen, bei denen der MZ an die Orts- und Quartierüblichkeit angepasst wurde, scheitert an der Beibringung der erforderlichen und die Bedingung erfüllenden Vergleichsobjekte, da die Erfordernisse sehr streng sind. Ergo: wie geschrieben; allerhöchstwahrscheinlich ERFOLGLOS, aber viel unnötige Arbeit für alle Involvierten (hab ich ja alles bereits schon geschrieben, man müsste es nur lesen und verstehen...) 4. Meinen, Recht zu haben und im Recht sein, ist nicht das selbe.
Hi Pimp. Es ist immer ein Geben und Nehmen. Ist der MZ eher tief und schon unter Quartierüblichkeit kann es sein, das Hypothekarzinssatzsenkungen nicht weitergegeben werden (in diesem Falle kann man ja einfach nachfragen) und der Mieter so schon von einem tiefen MZ profitiert. Ebenso aber, dass auch Steigerungen nicht immer überwältzt werden. Es ist nicht zu vergessen, dass es auch noch diverse "kleine" private Vermieter (keine Insitutionellen oder grossen Verwaltungsgesellschaften) gibt, deren Tagesgeschäft nicht die Immobilien sind.
Wie geschrieben Sanchopancho: Bist Du nicht in der Lage, auf sachlicher Ebene (die fehlenden Sachkenntnisse lass ich mal unbeachtet...) zu diskutieren, LASS ES und halt Dich raus. Anstand hat eben nicht jedermann, so wie sich auch nicht alle an Treu und Glauben halten. Bist Du in der Lage, die Posts von Anbeginn an zu lesen, erkennst Du eventuell den Sachverhalt und die Argumentation, der es nichts beizufügen gibt. Ob Du in der Lage bist, sie verstehen zu wollen oder zu können, ist eine andere Frage...
Wenn Du das Gefühl hast sanchopanch, Du müsstest mit Deinem Elaborat hier, Poster beleidigen und sachliche Post als Gelabber bezeichnen, lass es doch einfach bleiben. Hierauf können sicher alle Mitlesenden gerne verzichten. Wie schon geschrieben: Sind keine korrekten Argumente vorhanden, wird beleidigt, wie auch Du hier nun ja beispielhaft zeigst.
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Hilfeeee! Wir fechten unseren Anfangsmietzins an. (Kreis 3)
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Aha... Und wenn es das Gesetz vorsieht, ist es auch rechtens? Es ist allen zu wünschen, offenbar der Mehrheit hier, die diese Ansicht vertritt und meint sich mieterseitig nicht an in gegenseitigem Einverständnis zwischen zwei mündigen und urteilsfähigen Parteien getroffene und schriftlich festgehaltene Vereinbarung, nämlich den Mietvertrag, halten zu müssen, dass der Vermieter das seinerseits auch so handhabt und z.B. halt das Mietverhältnis so kurzfristig wie möglich wieder kündigt. So ist beiden Parteien gedient: der Mieter zahlt nicht "zuviel" Mietzins für ein aaaach so überteuertes Objekt, das diesen angeblich nicht Wert ist und der Vermieter hat danach einen hoffentlich anständigen, überlegten, neuen Mieter, der sich an sein Wort hält und am Mietobjekt Freude hat. Punkt
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Es ist offensichtlich sehr schwierig, aufwendig und mühsam mit Personen wie Sanchopancho versuchen zu diskutieren und die Sachlage zu erklären, wenn sie schon nicht in der Lage sind, die Posts richtig zu verstehen, diese auch noch falsch zitieren und obendrauf auch noch beleidigen...! 1. ICH war immer sachlich. 2. GEHT GAR NICHT, weil es gegen Treu und Glauben verstösst und der Mieter meint, sich plötzlich nicht mehr an die gegenseitig getroffene Vereinbarung / Zusage zu halten. 3. Der Grossteil der Anfangsmietzinsanfechtungen, bei denen der MZ an die Orts- und Quartierüblichkeit angepasst wurde, scheitert an der Beibringung der erforderlichen und die Bedingung erfüllenden Vergleichsobjekte, da die Erfordernisse sehr streng sind. Ergo: wie geschrieben; allerhöchstwahrscheinlich ERFOLGLOS, aber viel unnötige Arbeit für alle Involvierten (hab ich ja alles bereits schon geschrieben, man müsste es nur lesen und verstehen...) 4. Meinen, Recht zu haben und im Recht sein, ist nicht das selbe.
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Hi Pimp. Es ist immer ein Geben und Nehmen. Ist der MZ eher tief und schon unter Quartierüblichkeit kann es sein, das Hypothekarzinssatzsenkungen nicht weitergegeben werden (in diesem Falle kann man ja einfach nachfragen) und der Mieter so schon von einem tiefen MZ profitiert. Ebenso aber, dass auch Steigerungen nicht immer überwältzt werden. Es ist nicht zu vergessen, dass es auch noch diverse "kleine" private Vermieter (keine Insitutionellen oder grossen Verwaltungsgesellschaften) gibt, deren Tagesgeschäft nicht die Immobilien sind.
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Wie geschrieben Sanchopancho: Bist Du nicht in der Lage, auf sachlicher Ebene (die fehlenden Sachkenntnisse lass ich mal unbeachtet...) zu diskutieren, LASS ES und halt Dich raus. Anstand hat eben nicht jedermann, so wie sich auch nicht alle an Treu und Glauben halten. Bist Du in der Lage, die Posts von Anbeginn an zu lesen, erkennst Du eventuell den Sachverhalt und die Argumentation, der es nichts beizufügen gibt. Ob Du in der Lage bist, sie verstehen zu wollen oder zu können, ist eine andere Frage...
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Wenn Du das Gefühl hast sanchopanch, Du müsstest mit Deinem Elaborat hier, Poster beleidigen und sachliche Post als Gelabber bezeichnen, lass es doch einfach bleiben. Hierauf können sicher alle Mitlesenden gerne verzichten. Wie schon geschrieben: Sind keine korrekten Argumente vorhanden, wird beleidigt, wie auch Du hier nun ja beispielhaft zeigst.
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