upsala, lies doch was ich geschrieben habe und verbreite nicht noch mehr Deiner Falschinformationen und -interpretationen! Es...
upsala, lies doch was ich geschrieben habe und verbreite nicht noch mehr Deiner Falschinformationen und -interpretationen! Es macht keinen Sinn und ist demzufolge reine Zeitverschwendung, mit jemandem wie Dir eine Materie zu diskutieren, von der Du offensichtlich absolut keine Ahnung hast. Im Hinblick auf weitere Mitleser, sind aber genau solche Missinformationen richtigzustellen.
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Eben: NICHT im Gesetz!: "Natürlich nicht"... ?: upsala schreibt ja in seinem Post unmissverständlich "gemäss Gesetz"... Und das ist eben schlichtwegs falsch! Es ist in keinem Gesetz geregelt, wieviel ein allfälliger Untervermietungszuschlag betragen darf. Ebensowenig was "gebräuchlich" sein soll.
upsala!: Der Mieterverband ist nicht das Gesetz!
Es würde mich von diesen zwei "Spezialisten", die scheiben, dass bei einer Untervermietung 20 % mehr als der eigene MZ verlangt werden darf, ja schon interessieren, in welchem Gesetz und in welchem Artikel dies stehen soll! Dies ist nämlich falsch und steht in keinem Gesetz. Eine Untervermietung soll immer nur ein temporärer Zustand sein und darf nicht den Zweck haben, aus dem Mietobjekt zulasten des Eigentümers einen Profit zu schlagen.
Bedenke...: ... dass Du bei einer ausserterminlichen Kündigung genügend Zeit einrechnest. Setzt Du den Suchtermin auf den ein neuer Mieter einziehen soll nämlich zu kurz an, reduziert sich das Interesse potentieller Mieter stark. Oftmals / meist, sind die ja nämlich auch noch in einen Mietvertrag gebunden und haben dann die selbe Schwierigkeit. Weiter ist wichtig, bei der Nachmietersuche immer aktiv und konstant dran zu bleiben und keine Zeit zu verlieren (nicht alle, die Interesse bekunden und zu einer Besichtigung kommen, melden sich dann auch an!). Entlassen bist Du aus der Haftung für den Mietvertrag nämlich erst, wenn ein Nachfolger auch einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat.
Finger weg.: Ist jemand des Lesens, Schreibens und einigermassen der deutschen Sprache kundig, hat Tageszeitungen und Internet und ist im Auftreten nicht ein vollständiger Tölpel, gibt es keinen vernünftigen Grund, ein Mietobjekt über Mata Dienst zu suchen. Die grossteils überwiegend negativen Beurteilungen schildern die Sachverhalte. Es bestehen übrigens schon andere Threads hier, bezüglich dieses "Serviceanbieters".
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
upsala, lies doch was ich geschrieben habe und verbreite nicht noch mehr Deiner Falschinformationen und -interpretationen! Es macht keinen Sinn und ist demzufolge reine Zeitverschwendung, mit jemandem wie Dir eine Materie zu diskutieren, von der Du offensichtlich absolut keine Ahnung hast. Im Hinblick auf weitere Mitleser, sind aber genau solche Missinformationen richtigzustellen.
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
Eben: NICHT im Gesetz!:
"Natürlich nicht"... ?: upsala schreibt ja in seinem Post unmissverständlich "gemäss Gesetz"... Und das ist eben schlichtwegs falsch! Es ist in keinem Gesetz geregelt, wieviel ein allfälliger Untervermietungszuschlag betragen darf. Ebensowenig was "gebräuchlich" sein soll.mitdiskutieren
Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
Es würde mich von diesen zwei "Spezialisten", die scheiben, dass bei einer Untervermietung 20 % mehr als der eigene MZ verlangt werden darf, ja schon interessieren, in welchem Gesetz und in welchem Artikel dies stehen soll! Dies ist nämlich falsch und steht in keinem Gesetz. Eine Untervermietung soll immer nur ein temporärer Zustand sein und darf nicht den Zweck haben, aus dem Mietobjekt zulasten des Eigentümers einen Profit zu schlagen.
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Mietrecht
Bedenke...:
... dass Du bei einer ausserterminlichen Kündigung genügend Zeit einrechnest. Setzt Du den Suchtermin auf den ein neuer Mieter einziehen soll nämlich zu kurz an, reduziert sich das Interesse potentieller Mieter stark. Oftmals / meist, sind die ja nämlich auch noch in einen Mietvertrag gebunden und haben dann die selbe Schwierigkeit. Weiter ist wichtig, bei der Nachmietersuche immer aktiv und konstant dran zu bleiben und keine Zeit zu verlieren (nicht alle, die Interesse bekunden und zu einer Besichtigung kommen, melden sich dann auch an!). Entlassen bist Du aus der Haftung für den Mietvertrag nämlich erst, wenn ein Nachfolger auch einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat.mitdiskutieren
Ist Mata Dienst OK?
Finger weg.:
Ist jemand des Lesens, Schreibens und einigermassen der deutschen Sprache kundig, hat Tageszeitungen und Internet und ist im Auftreten nicht ein vollständiger Tölpel, gibt es keinen vernünftigen Grund, ein Mietobjekt über Mata Dienst zu suchen. Die grossteils überwiegend negativen Beurteilungen schildern die Sachverhalte. Es bestehen übrigens schon andere Threads hier, bezüglich dieses "Serviceanbieters".mitdiskutieren