Guten Tag Sumchen Da kann ich jetzt nicht mehr folgen...! Also nochmals: Ein Vermieter bietet ein Mietobjekt zu einem Mietzins...
Guten Tag Sumchen Da kann ich jetzt nicht mehr folgen...! Also nochmals: Ein Vermieter bietet ein Mietobjekt zu einem Mietzins an. Interessenten können sich dieses anschauen und entscheiden, gefällt es, ist es ihnen das Preis- / Leistungsverhältnis wert und wenn ja, wollen sie sich dafür bewerben und somit einen Mietvertrag abschliessen. Was ist daran "ungerecht"? Was ist daran "zwielichtig"? Wo "soll man da einfach wegschauen"? Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer (Eigentum, gehört ihm...), dessen Kapital (vielleicht die Altersvorsorge...) in der Liegenschaft steckt. Es ist ja auch nicht so, dass Ihnen (ein Beispiel) der Kaufinteressent für Ihr Velo vorschreibt, zu welchem Preis sie ihm dieses zu verkaufen haben... sondern unter anderem Zustand und Nachfrage nach diesem, führen zu Ihrem Entscheid, wie sie den Verkaufspreis ansetzen (wollen).
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Die Frage ist eine andere: Hallo Sumchen Der Mietzins ist dem zukünftigen Mieter ja wohl VOR Ausstellung des Mietvertrages bekannt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich ein Mieter entschliesst, eine Wohnung zu mieten, deren Mietzins er nicht kennt. Die Frage ist doch, wie geschrieben, folgende: ist mir als Wohnungssuchender eine Wohnung den Mietzins wert, der verlangt wird. Ist dies der Fall, oder denke ich dies zumindest, schaue ich sie mir an und, gefällt sie mir auch, entschliesse ich mich, mich nach diversen Ueberlegungen, für sie zu bewerben. Und in einem zweiten Schritt, bei Zusage, diese auch mieten zu wollen, also einen Mietvertrag abzuschliessen. Auf den Punkt gebracht: Stimmt für mich als zukünftiger Mieter das Preis- / Leistungsverhältnis der Wohnung. Ja: Miete Nein: keine Miete
Pimp wieder, dem anderslautende Meinungen nicht passen. Behalt doch einfach Deine unqualifizierten, dummen und falschen Kommentare für Dich. Sie tun nichts zur Sache!
Vorher mal überlegen!: Vielleicht hättet Ihr vor Mietvertragsunterzeichnung überlegen sollen, ob euch das Objekt den Mietzins wert ist. Wenn ja: unterschreiben. Wenn nein: es lassen. Eine seriöse Begründung (nein, eine solche ist leider nicht erforderlich), um einen Anfangsmietzins anzufechten, nachdem man ja vor Mietvertragsabschluss die Wohnung und den Mietzins gekannt hat, und sich aus freien Stücken entschlossen hat, diese zu mieten, gibt es nämlich ja nicht...!
Wufff!: Wie pro ron schreibt: Dr. Dog hat an der Dienerstrasse, abgzweigend auf Höhe Piranha-Bar, Richtung Kanonengasse, rechts, grad bei der "Zukunft", leider nur temporär bis Ende Monat, einen Pop Up Store mit seeeeehr lecker aussehenden, variantenreichen Hot Dogs (Details siehe Website). Aufgrund der ja nicht grad Streetfood-tauglichen Aussentemperaturen, habe ich leider bis jetzt auf einen Test verzichten müssen, was mich arg beschäftigt...! Definitiv ist's aber eine Marktlücke und so ein Store Nähe Langstrasse im 4i wäre toll!
Eingeschränkte Abnahme im Falle a): Salutti Im Falle a, also wenn die Wohnung grösstenteils möbliert bleibt, kann halt in der Praxis eine Reinigung und Abnahme / Protokollerstellung nur eingeschränkt erfolgen. Dies ist entsprechend zu notieren auf dem Protokoll. Das Risiko für allfällige Schäden, die man darum nicht sieht, liegt beim neuen Mieter. Da er aber ja bereits in der Wohnung wohnt, ist davon auszugehen, dass er diese ja diesbezüglich recht genau kennen sollte, vermutlich besser als der Vermieter / Verwalter. Darum sollte daraus an sich kein Problem entstehen.
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Anfechtung Anfangsmietzins
Guten Tag Sumchen Da kann ich jetzt nicht mehr folgen...! Also nochmals: Ein Vermieter bietet ein Mietobjekt zu einem Mietzins an. Interessenten können sich dieses anschauen und entscheiden, gefällt es, ist es ihnen das Preis- / Leistungsverhältnis wert und wenn ja, wollen sie sich dafür bewerben und somit einen Mietvertrag abschliessen. Was ist daran "ungerecht"? Was ist daran "zwielichtig"? Wo "soll man da einfach wegschauen"? Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer (Eigentum, gehört ihm...), dessen Kapital (vielleicht die Altersvorsorge...) in der Liegenschaft steckt. Es ist ja auch nicht so, dass Ihnen (ein Beispiel) der Kaufinteressent für Ihr Velo vorschreibt, zu welchem Preis sie ihm dieses zu verkaufen haben... sondern unter anderem Zustand und Nachfrage nach diesem, führen zu Ihrem Entscheid, wie sie den Verkaufspreis ansetzen (wollen).
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Anfechtung Anfangsmietzins
Die Frage ist eine andere:
Hallo Sumchen Der Mietzins ist dem zukünftigen Mieter ja wohl VOR Ausstellung des Mietvertrages bekannt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich ein Mieter entschliesst, eine Wohnung zu mieten, deren Mietzins er nicht kennt. Die Frage ist doch, wie geschrieben, folgende: ist mir als Wohnungssuchender eine Wohnung den Mietzins wert, der verlangt wird. Ist dies der Fall, oder denke ich dies zumindest, schaue ich sie mir an und, gefällt sie mir auch, entschliesse ich mich, mich nach diversen Ueberlegungen, für sie zu bewerben. Und in einem zweiten Schritt, bei Zusage, diese auch mieten zu wollen, also einen Mietvertrag abzuschliessen. Auf den Punkt gebracht: Stimmt für mich als zukünftiger Mieter das Preis- / Leistungsverhältnis der Wohnung. Ja: Miete Nein: keine Mietemitdiskutieren
Anfechtung Anfangsmietzins
Pimp wieder, dem anderslautende Meinungen nicht passen. Behalt doch einfach Deine unqualifizierten, dummen und falschen Kommentare für Dich. Sie tun nichts zur Sache!
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Anfechtung Anfangsmietzins
Vorher mal überlegen!:
Vielleicht hättet Ihr vor Mietvertragsunterzeichnung überlegen sollen, ob euch das Objekt den Mietzins wert ist. Wenn ja: unterschreiben. Wenn nein: es lassen. Eine seriöse Begründung (nein, eine solche ist leider nicht erforderlich), um einen Anfangsmietzins anzufechten, nachdem man ja vor Mietvertragsabschluss die Wohnung und den Mietzins gekannt hat, und sich aus freien Stücken entschlossen hat, diese zu mieten, gibt es nämlich ja nicht...!mitdiskutieren
Wo gibt es gute Hot Dogs in der Stadt?
Wufff!:
Wie pro ron schreibt: Dr. Dog hat an der Dienerstrasse, abgzweigend auf Höhe Piranha-Bar, Richtung Kanonengasse, rechts, grad bei der "Zukunft", leider nur temporär bis Ende Monat, einen Pop Up Store mit seeeeehr lecker aussehenden, variantenreichen Hot Dogs (Details siehe Website). Aufgrund der ja nicht grad Streetfood-tauglichen Aussentemperaturen, habe ich leider bis jetzt auf einen Test verzichten müssen, was mich arg beschäftigt...! Definitiv ist's aber eine Marktlücke und so ein Store Nähe Langstrasse im 4i wäre toll!mitdiskutieren
Wenn Nachmieter aktueller Untermieter ist?
Eingeschränkte Abnahme im Falle a):
Salutti Im Falle a, also wenn die Wohnung grösstenteils möbliert bleibt, kann halt in der Praxis eine Reinigung und Abnahme / Protokollerstellung nur eingeschränkt erfolgen. Dies ist entsprechend zu notieren auf dem Protokoll. Das Risiko für allfällige Schäden, die man darum nicht sieht, liegt beim neuen Mieter. Da er aber ja bereits in der Wohnung wohnt, ist davon auszugehen, dass er diese ja diesbezüglich recht genau kennen sollte, vermutlich besser als der Vermieter / Verwalter. Darum sollte daraus an sich kein Problem entstehen.mitdiskutieren