Veranstaltungen und Betriebe Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören auch...
Klare Richtlinien, oder?: Veranstaltungen und Betriebe Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Auch alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen werden geschlossen. Das sind namentlich: Einkaufsläden und Märkte Restaurationsbetriebe Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik
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Veranstaltungen und Betriebe Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Auch alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen werden geschlossen. Das sind namentlich: Einkaufsläden und Märkte Restaurationsbetriebe Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetikmitdiskutieren