Trigor: jetzt blendest Du aber die Häme aus...
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Trigor: Glaube ihr jedes Wort, komme zum Schluss, dass es rechtens ist, aufgrund der geschilderten Sachlage einen vorsorglichen Ausweisentzug anzuordnen. Ob ich es im vorliegenden Fall angebracht finde - naja. Wer bei Fahren in angetrunkenem Zustand erwischt wird, hat nach 3 Monaten den Ausweis zurück. Nur weil sie die Medis erwähnte, hat sie sich den Entzug auf unbestimmte Zeit eingehandelt - ohne überhaupt zu fahren. Glaube deshalb nicht, dass sie die Häme verdient, die Du und andere so fröhlich über sie ausgiessen. Aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Hasenfitz, ich glaube wir haben es begriffen..kann es sein, dass Du evtl den Meier nicht so toll findest? Den vom Dadahaus? Schreib noch etwas weiter an Deinem persönlichen Kreuzzug (hat Dir der Meier mal was ganz schlimmes angetan, das Du ihm nicht vergessen kannst? Pinkelst du ihm deshalb fortlaufend ans Bein??), damit wir wirklich ganz sicher sein können! Ich vermute, Du magst das Cabaret Voltaire nicht? Stimmts? Wiederhol Dich noch ein paarmal, dann habe ich die Gewissheit. Es ist laaaaaangweilig!
@m32: ist die Zahl hinter dem m dein IQ? Es interessiert mich wirklich.
The Blob: Wikipedia sagt, ich habe den Zweifelssatz mit der Unschuldsvermutung verwechselt! Ein jahrelanger Irrtum wurde aufgeklärt, vielen Dank! :-) Aber Du sagst es: faktisch ist man schon ziemlich gestraft, bis man endlich die Möglichkeit erhält, die eigene Unschuld zu beweisen.. Wenn ich jetzt meine Wikipedia-Querlese richtig auslege, dann sind während der Unschuldsvermutung z.B. üble Nachrede und Verleumdung bei Anspruch auf Gegendarstellung oder auch Schadenersatz verboten... Ist mir schon klar, dass das in einem anonymen Forum nicht gilt und dass auch keine wirkliche Verleumdung stattfindet. Ist einfach schön zu sehen, wie sich unser kleiner, selbstgerechter Lynchmob hier drin haarscharf an den Rand der Straffälligkeit manövriert, indem man Aspasia fröhlich nach Rauch/Feuerprinzip (you named it!!) mit Häme eindeckt und aburteilt! ;-))
blob: Der Vergleich mit dem Handy ist extrem witzig.. und sehr zutreffend. Es reicht ja auch schon der Verdacht auf Alkoholismus, wenn ich recht gelesen hab (war heute früh schnell auf der bfu-Seite..), also muss man nicht mal illegale Substanzen oder Medi konsumieren. Wenn ein Polizist denkt, Du hast ein Alkoholproblem (man sollte meinen, diese Einschätzung wäre den Fachleuten zu überlassen...), dann darf er sich Deinen Ausweis auch vorsorglich greifen. Wenn man einmal aus dem System rausfällt, dann ist das, wie wenn der Velofahrer beim Steherrennen von der Rolle fällt: schnell passiert, aber bis Du wieder rankommst, verlierst Du ein paar Runden. PS: Hiess es nicht immer, unsere Justiz baue auf "in dubio pro reo" auf?
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Institut für Rechtsmedizin - Richtlinien, Willkür?
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Trigor: Glaube ihr jedes Wort, komme zum Schluss, dass es rechtens ist, aufgrund der geschilderten Sachlage einen vorsorglichen Ausweisentzug anzuordnen. Ob ich es im vorliegenden Fall angebracht finde - naja. Wer bei Fahren in angetrunkenem Zustand erwischt wird, hat nach 3 Monaten den Ausweis zurück. Nur weil sie die Medis erwähnte, hat sie sich den Entzug auf unbestimmte Zeit eingehandelt - ohne überhaupt zu fahren. Glaube deshalb nicht, dass sie die Häme verdient, die Du und andere so fröhlich über sie ausgiessen. Aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
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Kunst ist Scheisse!
Hasenfitz, ich glaube wir haben es begriffen..kann es sein, dass Du evtl den Meier nicht so toll findest? Den vom Dadahaus? Schreib noch etwas weiter an Deinem persönlichen Kreuzzug (hat Dir der Meier mal was ganz schlimmes angetan, das Du ihm nicht vergessen kannst? Pinkelst du ihm deshalb fortlaufend ans Bein??), damit wir wirklich ganz sicher sein können! Ich vermute, Du magst das Cabaret Voltaire nicht? Stimmts? Wiederhol Dich noch ein paarmal, dann habe ich die Gewissheit. Es ist laaaaaangweilig!
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@m32: ist die Zahl hinter dem m dein IQ? Es interessiert mich wirklich.
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The Blob: Wikipedia sagt, ich habe den Zweifelssatz mit der Unschuldsvermutung verwechselt! Ein jahrelanger Irrtum wurde aufgeklärt, vielen Dank! :-) Aber Du sagst es: faktisch ist man schon ziemlich gestraft, bis man endlich die Möglichkeit erhält, die eigene Unschuld zu beweisen.. Wenn ich jetzt meine Wikipedia-Querlese richtig auslege, dann sind während der Unschuldsvermutung z.B. üble Nachrede und Verleumdung bei Anspruch auf Gegendarstellung oder auch Schadenersatz verboten... Ist mir schon klar, dass das in einem anonymen Forum nicht gilt und dass auch keine wirkliche Verleumdung stattfindet. Ist einfach schön zu sehen, wie sich unser kleiner, selbstgerechter Lynchmob hier drin haarscharf an den Rand der Straffälligkeit manövriert, indem man Aspasia fröhlich nach Rauch/Feuerprinzip (you named it!!) mit Häme eindeckt und aburteilt! ;-))
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blob: Der Vergleich mit dem Handy ist extrem witzig.. und sehr zutreffend. Es reicht ja auch schon der Verdacht auf Alkoholismus, wenn ich recht gelesen hab (war heute früh schnell auf der bfu-Seite..), also muss man nicht mal illegale Substanzen oder Medi konsumieren. Wenn ein Polizist denkt, Du hast ein Alkoholproblem (man sollte meinen, diese Einschätzung wäre den Fachleuten zu überlassen...), dann darf er sich Deinen Ausweis auch vorsorglich greifen. Wenn man einmal aus dem System rausfällt, dann ist das, wie wenn der Velofahrer beim Steherrennen von der Rolle fällt: schnell passiert, aber bis Du wieder rankommst, verlierst Du ein paar Runden. PS: Hiess es nicht immer, unsere Justiz baue auf "in dubio pro reo" auf?
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