na so lange nur die lieder geschwollen sind... und irgendwann muss man(n) halt mal akzeptieren, dass man nicht mehr 20ig ist....
na so lange nur die lieder geschwollen sind... und irgendwann muss man(n) halt mal akzeptieren, dass man nicht mehr 20ig ist. da hilft auch nächtelanges rumhüpfen in der disco nicht.
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na, das ist ja schon laaaange bekannt, dass die gute definitiv nicht durch ihre stimme zum superstar wurde... madonna ist halt ein gesamtprodukt - show, musik, tanz, trend, innovation. das paket machts aus.
hm, es heisst zwar "...NUR dann nichtig [...] wenn der Vermieter [...] um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt." hm, nicht "und ihm NICHT zustimmt" doppelte verneinung, so zu sagen... ;) aber ich würd mir da mal keine sorgen machen, du hast ja nix unterschrieben und nix versprochen, sondern nur mal die wohnung angeschaut, das verpflichtet dich doch zu gar nichts... oder hast du dem aktuellen mieter (mündlich) zugesichert, die möbel zu übernehmen? gibt es dafür zeugen? oder kannst du immer noch behaupten, du hättest höchstens "laut darüber nachgedacht"?
wie schon bitzist im anderen thread geschrieben hat: "§254 OR B. Koppelungsgeschäfte: Ein Koppelungsgeschäft, das in Zusammenhang mit der Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen steht, ist nichtig, wenn der Abschluss oder die Weiterführung des Mietvertrags davon abhängig gemacht wird und der Mieter dabei gegenüber dem Vermieter oder einem Dritten eine Verpflichtung übernimmt, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt." Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: "Eine Vereinbarung zwischen einem ausziehenden und einem neu einziehenden Mieter ist nur dann nichtig, wenn der Vermieter oder sein Vertreter um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt." und du hast ja den vermieter sehr wohl informiert (schriftlich?) über diese forderungen, und anscheinend hat er diesem kopplungsgeschäft NICHT zugestimmt - also ist es auch nichtig.
ich würde sagen du hast ÜBERHAUPT NICHTS zu befürchten. der vormieter ist nur verpflichtet, dem eigentümer/vermieter "akzeptable" nachmieter VORZUSCHLAGEN. wen der vermieter dann allerdings schlussendlich akzeptiert, ist ganz alleine seine entscheidung und hat mit dem vormieter rein gar nix zu tun. gratuliere zur wohnung! ;)
na dann geh doch ans theaterspektakel. oder ans weltklasse im letzi....
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Morgens um 7 der erste Bick in den Spiegel..
na so lange nur die lieder geschwollen sind... und irgendwann muss man(n) halt mal akzeptieren, dass man nicht mehr 20ig ist. da hilft auch nächtelanges rumhüpfen in der disco nicht.
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Madonna_Konzert
na, das ist ja schon laaaange bekannt, dass die gute definitiv nicht durch ihre stimme zum superstar wurde... madonna ist halt ein gesamtprodukt - show, musik, tanz, trend, innovation. das paket machts aus.
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Nachmieter: Möbelübernahme
hm, es heisst zwar "...NUR dann nichtig [...] wenn der Vermieter [...] um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt." hm, nicht "und ihm NICHT zustimmt" doppelte verneinung, so zu sagen... ;) aber ich würd mir da mal keine sorgen machen, du hast ja nix unterschrieben und nix versprochen, sondern nur mal die wohnung angeschaut, das verpflichtet dich doch zu gar nichts... oder hast du dem aktuellen mieter (mündlich) zugesichert, die möbel zu übernehmen? gibt es dafür zeugen? oder kannst du immer noch behaupten, du hättest höchstens "laut darüber nachgedacht"?
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Nachmieter: Möbelübernahme
wie schon bitzist im anderen thread geschrieben hat: "§254 OR B. Koppelungsgeschäfte: Ein Koppelungsgeschäft, das in Zusammenhang mit der Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen steht, ist nichtig, wenn der Abschluss oder die Weiterführung des Mietvertrags davon abhängig gemacht wird und der Mieter dabei gegenüber dem Vermieter oder einem Dritten eine Verpflichtung übernimmt, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt." Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: "Eine Vereinbarung zwischen einem ausziehenden und einem neu einziehenden Mieter ist nur dann nichtig, wenn der Vermieter oder sein Vertreter um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt." und du hast ja den vermieter sehr wohl informiert (schriftlich?) über diese forderungen, und anscheinend hat er diesem kopplungsgeschäft NICHT zugestimmt - also ist es auch nichtig.
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Nachmieter: Möbelübernahme
ich würde sagen du hast ÜBERHAUPT NICHTS zu befürchten. der vormieter ist nur verpflichtet, dem eigentümer/vermieter "akzeptable" nachmieter VORZUSCHLAGEN. wen der vermieter dann allerdings schlussendlich akzeptiert, ist ganz alleine seine entscheidung und hat mit dem vormieter rein gar nix zu tun. gratuliere zur wohnung! ;)
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"Sind ihr eigentlich ganz weich!?"
na dann geh doch ans theaterspektakel. oder ans weltklasse im letzi....
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