Ok,danke, das ist jetzt schon mal hilfreicher. also bei zatoo bin ich nicht registriert. Also in dem einen Schreiben war die...
Ok,danke, das ist jetzt schon mal hilfreicher. also bei zatoo bin ich nicht registriert. Also in dem einen Schreiben war die Rede von Strafanzeige und nicht von Betreibung. Wer hat denn das Recht auf eine Hausdurchsuchung, auch nur die Polizei, richtig? Aber etwa nicht das Bakom selbst, oder? Und Beschlagnahme auch? Interessant Wie kann man es denn noch Begründen: - da war eine möglichkeit von das Empfangsgerät unempfänglich zu machen oder so. ja, dass es nicht im Stande ist, Internet zu empfangen... Zudem war ich auf der Gemeinde, und wollte mich da erkundigen, die meinten aber nur, das ginge sie nicht s an, dass komme nicht von ihnen. wem soll man da noch glauben, da könnte ja auch jeder anklopfen und sagen er sei vom Bakom. oje geld für eine rechtsschutzversicherung oder einen anwalt hab ich erst recht nicht, wenn ichs ja nicht mal fürs bakom hab :(
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und wenn ich dann trotzdem eine strafanzeige bekomme, was heisst das dann?
- und wie komme ich zum resultat dass sie mich endlich aufhören zu belästigen?
... die vorhergehenden Briefe habe ich leider nicht mehr.
ich hab ihnen die frage beantwortet, dass ich "nichts" habe. - aber wer kann mir hier meine frage beantworten? können die ein strafverfahren gegen mich einleiten? ich habe nie unterschrieben, dass ich etwas hätte
ja das würd ich auch gerne wissen, welche Abklärungen das sind
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