Meine Doppelbürger-Verwandschaft haben nach rund 35 Jahren allesamt den US-Pass freiwillig und mit grosser Erleichterung...
Meine Doppelbürger-Verwandschaft haben nach rund 35 Jahren allesamt den US-Pass freiwillig und mit grosser Erleichterung abgegeben. Nebst den Steuerpflichten hat man auch im Bankengeschäft etliche Hürden zu überwinden, und zwar immer wieder von neuem. Und wehe, du bist Unterschriftenberechtigt in einer Firma, da geht das Theater erst richtig los... Wenn du bislang keine US-Steuern bezahlt hast, werden dir diese nachträglich verrechnet (plus Busse, resp. Verzugszinsen). Selbst ich als Schweizerin, die 7 Jahre in USA gelebt habe, musste nach meiner Rückkehr noch jahrelang später immer wieder etliche Erklärungen und Beweise liefern, dass ich keine Steuern mehr in USA bezahlen muss. Ich kann dir leider keine Hilfe bieten, aber mein Rat: wenn du nicht vorhast, je in den USA zu leben/arbeiten, gib den Pass ab. Nur so entkommst du den Verpflichtungen und deftigen zusätzlichen Steuerabgaben. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende ;)
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Bei meinem Canon Pixma hab ich im Internet einen Trick gefunden, wie die Fehlermeldung und Druckblockierung aufgehoben werden kann. Dazu einfach Fehlermeldung (Code) in Google eingeben und in den Foren schauen, was geraten wird. Das Problem ist zwar nicht gelöst, mein Drucker druckt aber wieder - und das nun schon über ein Jahr lang. Die Reperatur hätte in meinem Fall über Fr. 100 gekostet, völliger Blödsinn. Sehe auch nicht ein, warum ich einen neuen Drucker kaufen soll, wenn alles andere wunderbar funktioniert.
Tja, lieber peterrueegg, richtig gestellt hast du leider gar nichts. Du hättest ja anstelle der letzten 6 Zeilen "blabla" die rechtliche Situation erläutern können: was darf man denn, wenn es gesetzlich keine Vorschriften gibt?
OK, peterrueegg, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass man x-beliebigen Möblierungsaufschlag auf den Mietpreis geltend machen kann? Wenn es nämlich weder Gesetz noch gebräuchliche Praxis gibt, dann kann man ja machen, was man will? Das ist allerdings nicht das, was mir der Mieterverband und mein Vermieter gesagt haben. Aber gut, die sind ja auch nicht das Gesetz, also muss man auch nicht auf die hören. Wunderbar!
Nein, natürlich nicht. Aber der Mieterverband wie auch der Verlag Mietrechtpraxis setzen sich mit dem Gesetz auseinander und würden wohl nicht solche Infos verbreiten, wenn es gesetzeswidrig wäre. Aber du kannst als Experte gerne den Gesetzesabschnitt posten, der einen Möblierungszuschlag verbietet. Dann sind wir alle im Bilde. Ich vermiete meine Wohnung seit rund 8 Jahren immer wieder unter, habe es nicht nur mit dem Vermieter sondern auch dem Mieterverband abgesprochen und alle waren sich einig, dass es völlig legal und gebräuchlich ist, bis 20% auf den Netto-Mietzins für Möblierung zu schlagen.
oder hier beim Mieterverband: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:5aa1368f-0532.../vert-untermietvertrag.pdf
oder Login über Facebook
US/CH Doppelbürger
Meine Doppelbürger-Verwandschaft haben nach rund 35 Jahren allesamt den US-Pass freiwillig und mit grosser Erleichterung abgegeben. Nebst den Steuerpflichten hat man auch im Bankengeschäft etliche Hürden zu überwinden, und zwar immer wieder von neuem. Und wehe, du bist Unterschriftenberechtigt in einer Firma, da geht das Theater erst richtig los... Wenn du bislang keine US-Steuern bezahlt hast, werden dir diese nachträglich verrechnet (plus Busse, resp. Verzugszinsen). Selbst ich als Schweizerin, die 7 Jahre in USA gelebt habe, musste nach meiner Rückkehr noch jahrelang später immer wieder etliche Erklärungen und Beweise liefern, dass ich keine Steuern mehr in USA bezahlen muss. Ich kann dir leider keine Hilfe bieten, aber mein Rat: wenn du nicht vorhast, je in den USA zu leben/arbeiten, gib den Pass ab. Nur so entkommst du den Verpflichtungen und deftigen zusätzlichen Steuerabgaben. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende ;)
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Drucker flicken (lassen)
Bei meinem Canon Pixma hab ich im Internet einen Trick gefunden, wie die Fehlermeldung und Druckblockierung aufgehoben werden kann. Dazu einfach Fehlermeldung (Code) in Google eingeben und in den Foren schauen, was geraten wird. Das Problem ist zwar nicht gelöst, mein Drucker druckt aber wieder - und das nun schon über ein Jahr lang. Die Reperatur hätte in meinem Fall über Fr. 100 gekostet, völliger Blödsinn. Sehe auch nicht ein, warum ich einen neuen Drucker kaufen soll, wenn alles andere wunderbar funktioniert.
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
Tja, lieber peterrueegg, richtig gestellt hast du leider gar nichts. Du hättest ja anstelle der letzten 6 Zeilen "blabla" die rechtliche Situation erläutern können: was darf man denn, wenn es gesetzlich keine Vorschriften gibt?
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
OK, peterrueegg, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass man x-beliebigen Möblierungsaufschlag auf den Mietpreis geltend machen kann? Wenn es nämlich weder Gesetz noch gebräuchliche Praxis gibt, dann kann man ja machen, was man will? Das ist allerdings nicht das, was mir der Mieterverband und mein Vermieter gesagt haben. Aber gut, die sind ja auch nicht das Gesetz, also muss man auch nicht auf die hören. Wunderbar!
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
Nein, natürlich nicht. Aber der Mieterverband wie auch der Verlag Mietrechtpraxis setzen sich mit dem Gesetz auseinander und würden wohl nicht solche Infos verbreiten, wenn es gesetzeswidrig wäre. Aber du kannst als Experte gerne den Gesetzesabschnitt posten, der einen Möblierungszuschlag verbietet. Dann sind wir alle im Bilde. Ich vermiete meine Wohnung seit rund 8 Jahren immer wieder unter, habe es nicht nur mit dem Vermieter sondern auch dem Mieterverband abgesprochen und alle waren sich einig, dass es völlig legal und gebräuchlich ist, bis 20% auf den Netto-Mietzins für Möblierung zu schlagen.
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Erfahrungen mit Untervermietung der Wohnung
oder hier beim Mieterverband: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:5aa1368f-0532.../vert-untermietvertrag.pdf
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