"solange der vorgeschlagene nachmieter regelmässig ausreichend geld verdient und für die nachbarn als zumutbar gilt (...)...
"solange der vorgeschlagene nachmieter regelmässig ausreichend geld verdient und für die nachbarn als zumutbar gilt (...) KANN der vermieter gar nicht ablehnen" - Sorry, aber diese Aussage ist einfach nicht wahr! Der Vermieter kann ihn auf jeden Fall ablehnen. Du darfst das nicht Verwechseln mit deiner Pflicht, bei ausserterminlichen Kündigung einen zumutbaren Nachmieter zu stellen, die ist mit so einem Mieter zweifellos erfüllt, da ist der Vormieter auf jeden Fall fein raus. Aber eine Garantie, dass der Vermieter die vorgeschlagene Person dann tatsächlich nimmt, gibt es überhaupt nicht. Vielleicht führt der Vermieter ja beispielsweise eine Warteliste oder hat einen Kollegen, welcher eine Wohnung sucht, oder er möchte renovieren und die Miete erhöhen.... Klar, in der Realität WIRD er den Nachmieter MEISTENS akzeptieren - aber es ist eben nicht so, dass er MUSS.
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Das andere Ende des rosa Schleifchens muss natürlich an einem Heizkörper o.ä. befestigt werden, sonst funzts nicht!
"der vermieter kan das aber ablehnen, sowohl das eine neue partei reinnehmen, wie auch das eine partei aus dem vertrag entlassen. richtig? " --> Ja klar, das kann er, denn rechtlich handelt es sich dabei um einen neuen Vertrag. Der Vermieter kann auch (bei der von Passaia vorgeschlagenen Variante) die Untermieter später nicht als Hauptmieter akzeptieren, wenn sie ihm nicht passen. Und der Vermieter kann dir natürlich auch jederzeit kündigen, ohne Grund oder weil er mit der Untervermietung nicht einverstanden ist oder weil es ihm halt gerade danach ist. Denn im Gegensatz zu früher braucht der Vermieter keinen "offiziellen Grund" mehr für eine fristgerechte Kündigung. Schlussendlich ist alles einzig und alleine von der Kulanz des Vermieters abhängig. Aber normalerweise tun die nicht blöd, wenn eine neue Person dazu kommt oder ein Untermieter übernehmen möchte - es gibt einfach keine Garantie, dass es funktioniert. Vermieter sind auch nur Menschen! ;-)
Ja, das kann man: http://infra.sbb.ch/informationen/ausstellung/besucherfuehrungen.htm
natürlich müssen beide vermieter einverstanden sein! wenn du ausserterminlich ausziehst, musst zwar einen nachmieter vorschlagen, aber der vermieter ist noch laaange nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen auch zu akzeptieren. das würde ich mir unbedingt sehr genau vor der kündigung (schriftlich!) bestätigen lassen, von beiden vermietern von beiden wohnungen - sonst steht dann plötzlich eine partei (oder gar beide) auf der strasse, wenn es sich ein vermieter dann mal plötzlich anders überlegt. dann gibt es allerdings noch die methode des "langsamen einschleichens", das heisst die personen, welche tauschen wollen, lassen sich in beiden wohnungen zusätzlich auf den schon bestehenden mietvertrag setzen (also quasi wie einen neuer partner), und dann nach einiger zeit lässt sich die "alte" person wieder aus dem vertrag löschen, während die "neue" als alleiniger hauptmieter zurück bleibt. das ist aber auch mit einem gewissen risiko verbunden, denn sobald dein name im mietvertrag steht, bist du für beide wohnungen vollumfänglich haftbar, falls die andere person plötzlich zahlungsunfähig oder -unwillig wird.
Rappaz ist wieder mal sone schillernde Figur, welche der Sache nicht unbedingt zuträglich ist... So ganz à la Polo vor einigen Jahren. ;)
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wohnungstausch
"solange der vorgeschlagene nachmieter regelmässig ausreichend geld verdient und für die nachbarn als zumutbar gilt (...) KANN der vermieter gar nicht ablehnen" - Sorry, aber diese Aussage ist einfach nicht wahr! Der Vermieter kann ihn auf jeden Fall ablehnen. Du darfst das nicht Verwechseln mit deiner Pflicht, bei ausserterminlichen Kündigung einen zumutbaren Nachmieter zu stellen, die ist mit so einem Mieter zweifellos erfüllt, da ist der Vormieter auf jeden Fall fein raus. Aber eine Garantie, dass der Vermieter die vorgeschlagene Person dann tatsächlich nimmt, gibt es überhaupt nicht. Vielleicht führt der Vermieter ja beispielsweise eine Warteliste oder hat einen Kollegen, welcher eine Wohnung sucht, oder er möchte renovieren und die Miete erhöhen.... Klar, in der Realität WIRD er den Nachmieter MEISTENS akzeptieren - aber es ist eben nicht so, dass er MUSS.
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hilfe! meine katze haut ab..
Das andere Ende des rosa Schleifchens muss natürlich an einem Heizkörper o.ä. befestigt werden, sonst funzts nicht!
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wohnungstausch
"der vermieter kan das aber ablehnen, sowohl das eine neue partei reinnehmen, wie auch das eine partei aus dem vertrag entlassen. richtig? " --> Ja klar, das kann er, denn rechtlich handelt es sich dabei um einen neuen Vertrag. Der Vermieter kann auch (bei der von Passaia vorgeschlagenen Variante) die Untermieter später nicht als Hauptmieter akzeptieren, wenn sie ihm nicht passen. Und der Vermieter kann dir natürlich auch jederzeit kündigen, ohne Grund oder weil er mit der Untervermietung nicht einverstanden ist oder weil es ihm halt gerade danach ist. Denn im Gegensatz zu früher braucht der Vermieter keinen "offiziellen Grund" mehr für eine fristgerechte Kündigung. Schlussendlich ist alles einzig und alleine von der Kulanz des Vermieters abhängig. Aber normalerweise tun die nicht blöd, wenn eine neue Person dazu kommt oder ein Untermieter übernehmen möchte - es gibt einfach keine Garantie, dass es funktioniert. Vermieter sind auch nur Menschen! ;-)
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Baustelle im HB besichtigen? geht das?
Ja, das kann man: http://infra.sbb.ch/informationen/ausstellung/besucherfuehrungen.htm
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wohnungstausch
natürlich müssen beide vermieter einverstanden sein! wenn du ausserterminlich ausziehst, musst zwar einen nachmieter vorschlagen, aber der vermieter ist noch laaange nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen auch zu akzeptieren. das würde ich mir unbedingt sehr genau vor der kündigung (schriftlich!) bestätigen lassen, von beiden vermietern von beiden wohnungen - sonst steht dann plötzlich eine partei (oder gar beide) auf der strasse, wenn es sich ein vermieter dann mal plötzlich anders überlegt. dann gibt es allerdings noch die methode des "langsamen einschleichens", das heisst die personen, welche tauschen wollen, lassen sich in beiden wohnungen zusätzlich auf den schon bestehenden mietvertrag setzen (also quasi wie einen neuer partner), und dann nach einiger zeit lässt sich die "alte" person wieder aus dem vertrag löschen, während die "neue" als alleiniger hauptmieter zurück bleibt. das ist aber auch mit einem gewissen risiko verbunden, denn sobald dein name im mietvertrag steht, bist du für beide wohnungen vollumfänglich haftbar, falls die andere person plötzlich zahlungsunfähig oder -unwillig wird.
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apathische kifferinnen?
Rappaz ist wieder mal sone schillernde Figur, welche der Sache nicht unbedingt zuträglich ist... So ganz à la Polo vor einigen Jahren. ;)
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