Kommentare

Liebe Miriam,
erst einmal mein Beileid. Es tut mir sehr leid zu lesen, dass du in dieser schweren Situation zudem noch in einen Arbeitsplatzkonflikt hinein geraten bist.
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an, du bist nicht verpflichtet deinem Arbeitgeber zu sagen warum du Krankgeschrieben wurdest. Er hat nun leider die Situation scheinbar so für sich ausgelegt, dass er auf die maximal gesetzlich mögliche Karenzfrist von 3 Tagen pocht. Die Details dazu findest du in deinem Gesamtarbeitsvertrag oder den Bestimmungen eurer Krankentaggeldversicherer, sollte dein Unternehmen einen haben.
Es gibt die Fachstelle Kindsverlust.ch. Sie beraten unentgeltlich auch in rechtlichen Fragen. Sie sind sicherlich eine gute Unterstützung wie du jetzt am besten mit der entstandenen Situation umgehen kannst. Zudem würde ich abklären, ob deine Krankenkasse Casemanager zur Verfügung stellt, welche dir im Ungang mit der Situation zur Seite stehen. Ich wünsche dir alle Gute und hoffe es wird Lösungen geben.
www.kindsverlust.ch

Liebe Miriam
Da du schon seit 2 Jahren in dieser Firma angestellt bist, hast du auch Anrecht auf krankheitsbedingte Abszenzen und entsprechende Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber verwechselt möglicherweise die 3 Karenztage mit der Pflicht nach 3 Tagen Krankheit ein Arztzeugnis vorzuweisen. Falls du dies noch nicht getan hast, sollte dir dein/e Arzt(in) eine solche Bestätigung ausstellen. Im übrigen kommt die Zürcher Skala bei dir zur Anwendung, d.h., dass du Anrecht auf 8 bezahlte Wochen im Krankheitsfall hast. Schau mal deinen Vertrag an und bitte deinen Arbeitgeber um eine Übersicht über die personenbezogenen Versicherungen in eurem Betrieb. Möglicherweise hat er sogar eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die den Arbeitsausfall abdeckt. Im äussersten Fall kannst du auch deine Ärztin vom Ärztegeheimnis entbinden und ihr gestatten, dem Arbeitgeber Auskunft zu erteilen aber soweit würde ich nicht gehen. Falls es in deiner Branche einen Verband gibt, würde ich dort um Unterstützung nachfragen.

Hallo Miriam,
Erstmals, wünsche ich dir eine gute Besserung und gutes Heilen <3. ich hoffe sehr, dass du bald zur Ruhe kommen kannst und sich dieses Thema löst.
1. bist du NICHT verpflichtet, mitzuteilen, warum du krankgeschrieben bist/warst. Du kannst es bon dir aus mitteilen, wenn du willst, bist aber nicht verpflichtet.
2. habe ich noch nie bon Karenzzeit gehört, zumindest habe ich das nie selber erlebt. (War doch leider oft krankheitsbedingt länger krankgeschrieben)
Um das abzuklären, kannst du bei der unentgeltlichen Rechtsberatungen in Zürich:
www.stadt-zuerich.ch
Es gibt auch:
fragdenanwalt.ch
Wünsche dir alles Gute.
1