Kommentare

@peterruegg: es kann sein, dass dieser rechtsanspruch nicht besteht, aber es kann nicht angehen, dass einem eine behörde das leben versauen kann. zumal heute mit zunehmender hysterie betrieben wird, anstatt, dass man als gläubiger den dialog mit dem schuldner sucht. es kann viel böses blut vermieden werden damit. abgesehen davon ist die AHV eine institution mit deren leuten man wirklich reden kann. hab ich selber erlebt.

Ja. Das ist gut möglich. Also nur wenn die Zahlung vor der Betreibung erfolgt ist.

Die Information von bluebalu ist falsch: es besteht keinerlei Verpflichtung oder Rechtsanspruch, eine zu Recht erfolgte Betreibung (keine Zahlung vorhanden zum Zeitpunkt der Einleitung) nach Zahlung löschen zu lassen.

Wenn du die Zahlung nachweisen kannst, dann müssen sie diese sogar löschen. Sonst könntest du nämlich eine negative Feststellungsklage aufsetzen und erhieltest Recht (falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, einfach die einschalten).

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das mit dem Löschen wusste ich bis vor kurzem gar nicht erst. Nach einem Telefonat mit der SVA Zürich willigten die ein die Betreibung löschen zu lassen, sofern ich dies schriftlich beantrage.
Bis dahin werde ich den Eintrag in einem Begleitschreiben erklären. Habe ich bei der letzten Bewerbung auch so gemacht.
Herzlichen Dank!

Sobald die offenen Beiträge bezahlt sind, Antrag auf Löschung löschen!

ich war letztes jahr in züri auf der wohnungssuche und war sehr erfolgreich. entgegen allen horrormärchen. und ich hatte einen eintrag im Betreibungsauszug. Diesen habe ich dann jeweils gleich beim abgeben der Bewerbung erläutert und kurz erklärt wie das zustande kam. Für den Fall, dass ich nicht direkt mit der zuständigen Person sprechen konnte, hatte ich einen Brief zur Erläuterung dabei.
Manchmal ist es auch gar nicht so schlecht, nicht ganz makellos zu sein und dafür eine gute Story zu haben, welche dich sympatisch und menschlich macht. Ganz peterrueegg-like
Good Luck

Ich hatte auch schon eine Betreibung auf meinem Auszug und konnte diese mit einem Anruf beim Gläubiger problemlos löschen lassen nach der Bezahlung. Es war überhaupt kein Problem.
Aber eben, fragen musst Du schon...

Abgesehen von den bisherigen Vorschlägen (ein Rückzug einer Betreibung macht dem Gläubiger noch mehr Umtriebe...) ist es in solchen Fällen schlicht und einfach empfehlenswert, einen kurzen Begleitbrief mit Erläuterung der Situation der Wohnungsbewerbung beizulegen. Betreiben kann ja jeder jeden, das kann mal passieren. Nach zwei Jahren wird ein Betreibungsregistereintrag so oder so wieder gelöscht. Sicherlich ist es ein gewisses Handicap, wenn noch zahlreiche andere Bewerbungen mit sauberem Betreibungsauszug auf der Pultplatte liegen. Nur: ein sympathischer, offener, ehrlicher Wohnungsbewerber, auch mit Eintrag in BA, wird einem unsympathischen, mühsamen, aufsässigen etc. etc. vorgezogen! Das sage ich hier als Immobilienfachmann von PRoLiegenschaften GmbH mit langjähriger Erfahrung (nein, betreue keine Objekte in Winterthur...). Viel Erfolg, mit welcher Methode auch immer.

Hi! Also ein B-Register-Eintrag ist immer lästig, nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern sicher auch in Zukunft...man weiss nie, was kommt! Ich würde - aus Sicht eines Inkasso-Profis - mit der SVA das Gespräch suchen, die Sache klären und dann subito bezahlen (falls Du das noch nicht gemacht hast).
Dann schreibst Du einen netten Brief an die SVA, wie Du Dich doch darum bemüht hättest die Sache zu regeln, alles nur ein Missverständnis war und Dir durch den Eintrag die Zukunft versaut (vielleicht nimmst Du ein anderes Wort ;) wäre (das mit der Wohnungssuche interessiert heute keinen mehr).
Da Du bei der SVA angemeldet ist, gehe ich davon aus, dass Du selbstständig bist oder werden willst oder wie auch immer...da könntest Du z.B. schreiben, durch den Eintrag könntest Du mit Lieferanten keine Verträge abschliessen etc. - sprich kein Geld verdienen - was letztlich keine SVA-Beiträge generiert und deshalb soll die SVA deinen B-Registereintrag löschen lassen. Der Gläubiger, welcher die Betreibung eingeleitet hat, ist von Gesetz her der einzige, welcher sie auch wieder löschen lassen kann.
Du kannst ganz gewitzt sein und mit deinem Brief grad noch ein vorgeschriebener Löschungsbrief an die SVA senden (mit frankiertem Couvert ans Betreibungsamt ;) - somit ist es Null Aufwand für die SVA, deinem Registerauszug auf die Sprünge zu helfen. Alles Claro? Und nach einigen Tagen würde ich nachfragen, ob Sie dein Schreiben erhalten haben! Es grüsst ein netter Mensch aus der bösen Inkassobranche!

Die SVA kann die Betreibung zurückziehen, damit wird der Register-Eintrag gelöscht und dein Auszug weiss gewaschen. Dazu musst du die SVA schriftlich auffordern, die Betreibung aufgrund erfolgter Zahlung zurückzuziehen, und dir eine Kopie dieses Rückzugs zu schicken. (Normalerweise ziehen die meisten Gläubiger hinfällige Betreibungen automatisch zurück. Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass die meisten staatlichen Organisationen wie z.B. die SVA nachlässige Bastarde sind.)

Wenn du die Rechnung der SVA inzwischen bezahlt hast, kannst Du sie bitten, das Betreibungsbegehren zurückzuziehen, damit es nicht mehr auf deinem Betreibungsregisterauszug erscheint. Das geschieht nicht von selber, man muss es verlangen.

Das wird wohl ziemlich schwierig für dich. Die grossen immobilienfirmen interessieren sich in der regel nicht für details, wie dein eintrag zustande kam. Eintrag ist eintrag. Du kannst nur auf das wohlwollen einer guten seele hoffen, die dir vertraut, also auf eine privatperson, die nicht über eine immobilienfirma vermietet... Wünsche glück (vielleicht ist Winterthur nicht so ein hartes pflaster wie Zürich...)
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