Also nochmals wegen der Versicherung - habe mit einem SUVA-Mann Kontakt aufgenommen. Der hat mir wie folgt bestätigt: Erst ab...
Also nochmals wegen der Versicherung - habe mit einem SUVA-Mann Kontakt aufgenommen. Der hat mir wie folgt bestätigt: Erst ab Bezug Taggeld kommt man in den Genuss der Versicherung. --> Während den Sperrtagen nicht. Also: Einfach aufpassen, damit nicht ein Unfall passiert und man keine Versicherung hat. Normalerweise ist man noch 30 Tage beim alten Arbeitgeber versichert. Es gibt auch Übergangsversicherungen. Falls ein Unfall da ist und man nicht unfallversichert ist, muss natürlich die Krankenkasse einspringen. Das ist das soziale Versicherungswesen der Schweiz.
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Sperrfrist/Wartezeit beim selber kündigen: Hier kommt es immer auf den Grund an, weshalb man gekündigt hat. Und nochmals: falls man rausgemobbt wurde oder ähnliches: Wartezeit etwa 20 Tage. Falls man einfach so gekündigt hat: Wartezeit bis zu 3 Monate. Und: es gibt auch eine Altersregelung: Ich glaube ab 25 sieht die Regelung anders aus (Arbeitnehmervorteil) Und: die Arbeitslosenkasse bestimmt die Wartezeit, nicht das RAV!
Zum Thema Ferien: ja da hast Du recht, dass die Ferien nicht einfach so genommen werden können. Aber man kann beim RAV "unbezahlte" Ferien eingeben. Das praktische daran ist, dass wenn man aus den Ferien (1 Monat oder so) retour ist, dass man dann nicht den ersten Gedanken haben muss: Ui jetzt muss ich mich beim RAV anmelden, sondern dass dies bereits erledigt ist und man mit den Bewerbungen weiterfahren kann. (Während den eingegebenen Ferien - 1 Monat - ) müssen keine Bewerbungen geschrieben werden.
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrem RAV. Die Suva kommt danach für Heilkosten, Tag- gelder und Renten auf. (Auszug aus Broschüre SUVA) --> Hier stellt sich die Frage, ob das gilt ab Anmeldung beim RAV. Ich werde das mal abklären.
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rav ja oder nein
Also nochmals wegen der Versicherung - habe mit einem SUVA-Mann Kontakt aufgenommen. Der hat mir wie folgt bestätigt: Erst ab Bezug Taggeld kommt man in den Genuss der Versicherung. --> Während den Sperrtagen nicht. Also: Einfach aufpassen, damit nicht ein Unfall passiert und man keine Versicherung hat. Normalerweise ist man noch 30 Tage beim alten Arbeitgeber versichert. Es gibt auch Übergangsversicherungen. Falls ein Unfall da ist und man nicht unfallversichert ist, muss natürlich die Krankenkasse einspringen. Das ist das soziale Versicherungswesen der Schweiz.
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rav ja oder nein
Sperrfrist/Wartezeit beim selber kündigen: Hier kommt es immer auf den Grund an, weshalb man gekündigt hat. Und nochmals: falls man rausgemobbt wurde oder ähnliches: Wartezeit etwa 20 Tage. Falls man einfach so gekündigt hat: Wartezeit bis zu 3 Monate. Und: es gibt auch eine Altersregelung: Ich glaube ab 25 sieht die Regelung anders aus (Arbeitnehmervorteil) Und: die Arbeitslosenkasse bestimmt die Wartezeit, nicht das RAV!
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Zum Thema Ferien: ja da hast Du recht, dass die Ferien nicht einfach so genommen werden können. Aber man kann beim RAV "unbezahlte" Ferien eingeben. Das praktische daran ist, dass wenn man aus den Ferien (1 Monat oder so) retour ist, dass man dann nicht den ersten Gedanken haben muss: Ui jetzt muss ich mich beim RAV anmelden, sondern dass dies bereits erledigt ist und man mit den Bewerbungen weiterfahren kann. (Während den eingegebenen Ferien - 1 Monat - ) müssen keine Bewerbungen geschrieben werden.
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Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrem RAV. Die Suva kommt danach für Heilkosten, Tag- gelder und Renten auf. (Auszug aus Broschüre SUVA) --> Hier stellt sich die Frage, ob das gilt ab Anmeldung beim RAV. Ich werde das mal abklären.
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