P.S. Vor Anmeldung beim RAV sollte man ab Kündigungsfrist, oder 2-3 Mte vorher die Stellensuche nachweisen können. Kanton...
P.S. Vor Anmeldung beim RAV sollte man ab Kündigungsfrist, oder 2-3 Mte vorher die Stellensuche nachweisen können. Kanton Zürich erwartet bekanntlich 10-12 Bewerbungen im Monat.
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....auf der einen Seite haben wir das ALV Gesetz, auf der anderen Seite den moralischen Aspekt. Die Personalberater auf dem RAV haben das Interesse, dass die Stellensuchenden zwar bald aber längerfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden und es den Stellensuchenden gut geht. Du kannst dich also jederzeit beim RAV anmelden. Rückwirkend erhält man jedoch keine Leistungen, erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (und wenn Anspruch auf Leistungen bestehen /Bemessung letzte 2Jahre/). Nach 6 Mte nach Kündigung und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis werden keine Sperrtage mehr verfügt wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Das sog. Verschulden wird jedoch immer individuell von der Arbeitslosenkasse geprüft. Wenn ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar war und man gesundheitliche Probleme davon bekommen hat, und dies auch nachweisen kann, sollte man keine Sperrtage / Einstelltage bekommen. Klar kann sich über den ganzen Papierkram ärgern, aber man sollte auch die andere Seite sehen; es gibt immer auch Menschen, die ein System ausnutzen. Dazu verlangt das Gesetz auch, dass man alle Versicherten gleich fair behandelt. Wenn du eine Auszeit brauchst, dann nimm sie dir. Letztendlich geht es um dich und dein Wohl. Good Luck, MM
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rav ja oder nein
P.S. Vor Anmeldung beim RAV sollte man ab Kündigungsfrist, oder 2-3 Mte vorher die Stellensuche nachweisen können. Kanton Zürich erwartet bekanntlich 10-12 Bewerbungen im Monat.
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....auf der einen Seite haben wir das ALV Gesetz, auf der anderen Seite den moralischen Aspekt. Die Personalberater auf dem RAV haben das Interesse, dass die Stellensuchenden zwar bald aber längerfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden und es den Stellensuchenden gut geht. Du kannst dich also jederzeit beim RAV anmelden. Rückwirkend erhält man jedoch keine Leistungen, erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (und wenn Anspruch auf Leistungen bestehen /Bemessung letzte 2Jahre/). Nach 6 Mte nach Kündigung und Austritt aus dem Arbeitsverhältnis werden keine Sperrtage mehr verfügt wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Das sog. Verschulden wird jedoch immer individuell von der Arbeitslosenkasse geprüft. Wenn ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar war und man gesundheitliche Probleme davon bekommen hat, und dies auch nachweisen kann, sollte man keine Sperrtage / Einstelltage bekommen. Klar kann sich über den ganzen Papierkram ärgern, aber man sollte auch die andere Seite sehen; es gibt immer auch Menschen, die ein System ausnutzen. Dazu verlangt das Gesetz auch, dass man alle Versicherten gleich fair behandelt. Wenn du eine Auszeit brauchst, dann nimm sie dir. Letztendlich geht es um dich und dein Wohl. Good Luck, MM
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