Kommentare

Das gleiche Problem stellt sich auch bei lokalen WiFi-Anschlüssen. Die Frage wurde schon vor vier (?) Jahren an einer Fachtagung zum Thema Luftnetze diskutiert. Die verfassungsrechtliche und gesetztliche Grundlage der Billag ist für aktuelle und zukünftige Technologien sehr schwach. Doch gegen das Departement Leuenberger anzukämpfen, ist sinnlos. Seine Infanterie sind die gewerkschaftlich organisierten Grossverdiener bei SRG, der ehemaligen PTT und der Werbewirtschaft, die nach wie vor vom früheren Medienmonopol profitieren. Noch vor weniger als zehn Jahren wollte man verhindern, dass Videostreams per Internet verbreitet werden können und hat eine für die Schweiz wichtige technologische Entwicklung massiv behindert. Deshalb unterstütze ich (politisch) Radio-FM oder rebell.tv und andere Initiativen. Letztlich entscheidet der Konsument, und der hat ja bei SFDRS bereits ein Durschnittsalter von 58 (?).

Finde es eh eine Ungerechtigkeit, dass zwar einerseits Leute welche von AHV/IV mit Ergänzungsleistungen leben müssen keine Billag-Abgaben bezahlen müssen, andererseits aber Menschen welche mit der um einige wesentliche hundert Franken kleineren Sozialhilfe über die Runden kommen sollten, hingegen den vollen Billagbetrag schuldig sind! Hatte mich mal an den Preisüberwacher gewandt diesbezüglich, aber nie eine Antwort bekommen.

Ganz toll diese Initiative. Als das Bakom entschieden hat, dass ab September alle mit Highspeed-Anschluss für Radio und TV bezahlen müssen und ein Journalist nachfragte, ob das rechtens sei, antworteten die Beamten sinngemäss: wenn jemand nicht einverstanden ist, kann er ja Beschwerde einlegen und dann wird das Bundesgericht entscheiden (warum das Bundesgericht?). Mit andern Worten: es ist ganz und gar nicht klar, ob deren Gebührenpraxis überhaupt gesetzlich verhebet.

super, wollte ebenfalls gleich den link posten www.byebyebillag.ch
anmelden und billag verabschieden!!!
1